Los 1 Abbrucharbeiten: Ca. 550 m langes, Spannbeton-Brückenbauwerk mit 15 Feldern, ca. 5.200 m2, ca. 4.200 m3 abbrechen einschließlich Aufnehmen der Abdichtung und Ausstattung. Abbruch zum Teil durch Schneiden, Ausschieben über Gerüstkonstruktionen und Abtransport mittels SPMTs, zum Teil konventionell auf Abbruchgerüst. Die Abbrucharbeiten erfolgen innerhalb eines innerstädtischen Verkehrsknotenpunktes, in einem kleinen Bereich an einer derzeit nicht befahrenen, nicht elektrifizierten Gleisanlage. Ausführungsplanung für Teilleistungen erstellen Trag-/Abbruchgerüste herstellen Verkehrssicherung und Umleitungsbeschilderung Los 2 Kanalbau: Ca. 3000 m2 Verbau 112 m DN 700 (PE) 55 m DA 450 (PE) 166 m DA 355 (PE) 9 Fertigteilschächte, 1 Sonderbauwerk Ca. 1200 m" Asphaltbeton
Auftragsbekanntmachung (2026-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rückbau Brücke II. Ebene, Märkischer Ring / Eckeseyer Straße, 58097 Hagen
Referenznummer: 2026-08_086 OV
Kurze Beschreibung:
Los 1 Abbrucharbeiten:
Ca. 550 m langes, Spannbeton-Brückenbauwerk mit 15 Feldern, ca. 5.200 m2, ca. 4.200 m3 abbrechen einschließlich Aufnehmen der Abdichtung und Ausstattung.
Abbruch zum Teil durch Schneiden, Ausschieben über Gerüstkonstruktionen und Abtransport mittels SPMTs, zum Teil konventionell auf Abbruchgerüst.
Die Abbrucharbeiten erfolgen innerhalb eines innerstädtischen Verkehrsknotenpunktes, in einem kleinen Bereich an einer derzeit nicht befahrenen, nicht elektrifizierten Gleisanlage.
Ausführungsplanung für Teilleistungen erstellen
Trag-/Abbruchgerüste herstellen
Verkehrssicherung und Umleitungsbeschilderung
Los 2 Kanalbau:
Ca. 3000 m2 Verbau
112 m DN 700 (PE)
55 m DA 450 (PE)
166 m DA 355 (PE)
9 Fertigteilschächte,
1 Sonderbauwerk
Ca. 1200 m" Asphaltbeton
Los 1 Abbrucharbeiten:
Ca. 550 m langes, Spannbeton-Brückenbauwerk mit 15 Feldern, ca. 5.200 m2, ca. 4.200 m3 abbrechen einschließlich Aufnehmen der Abdichtung und Ausstattung.
Abbruch zum Teil durch Schneiden, Ausschieben über Gerüstkonstruktionen und Abtransport mittels SPMTs, zum Teil konventionell auf Abbruchgerüst.
Die Abbrucharbeiten erfolgen innerhalb eines innerstädtischen Verkehrsknotenpunktes, in einem kleinen Bereich an einer derzeit nicht befahrenen, nicht elektrifizierten Gleisanlage.
Ausführungsplanung für Teilleistungen erstellen
Trag-/Abbruchgerüste herstellen
Verkehrssicherung und Umleitungsbeschilderung
Los 2 Kanalbau:
Ca. 3000 m2 Verbau
112 m DN 700 (PE)
55 m DA 450 (PE)
166 m DA 355 (PE)
9 Fertigteilschächte,
1 Sonderbauwerk
Ca. 1200 m" Asphaltbeton
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Rückbau Brücke II. Ebene
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1 Abbrucharbeiten:
Ca. 550 m langes, Spannbeton-Brückenbauwerk mit 15 Feldern, ca. 5.200 m2, ca. 4.200 m3 abbrechen einschließlich Aufnehmen der Abdichtung und Ausstattung.
Abbruch z.T. durch Schneiden, Ausschieben über Gerüstkonstruktionen und Abtransport mittels SPMTs, z.T. konventionell auf Abbruchgerüst.
Die Abbrucharbeiten erfolgen innerhalb eines innerstädtischen Verkehrsknotenpunktes, in einem kleinen Bereich an einer derzeit nicht befahrenen, nicht elektrifizierten Gleisanlage.
Ausführungsplanung für Teilleistungen erstellen
Trag-/Abbruchgerüste herstellen
Verkehrssicherung und Umleitungsbeschilderung
Los 1 Abbrucharbeiten:
Ca. 550 m langes, Spannbeton-Brückenbauwerk mit 15 Feldern, ca. 5.200 m2, ca. 4.200 m3 abbrechen einschließlich Aufnehmen der Abdichtung und Ausstattung.
Abbruch z.T. durch Schneiden, Ausschieben über Gerüstkonstruktionen und Abtransport mittels SPMTs, z.T. konventionell auf Abbruchgerüst.
Die Abbrucharbeiten erfolgen innerhalb eines innerstädtischen Verkehrsknotenpunktes, in einem kleinen Bereich an einer derzeit nicht befahrenen, nicht elektrifizierten Gleisanlage.
Ausführungsplanung für Teilleistungen erstellen
Trag-/Abbruchgerüste herstellen
Verkehrssicherung und Umleitungsbeschilderung
Aufgrund der innerstädtischen Lage mit komplexen Randbedingungen (angrenzende Bebauung, Gewässer Volme, eingeschränkte Platzverhältnisse, aktiv genutzte Verkehrswege, Anlagen der Bahn etc.) haben die Rückbauarbeiten mit besonderer Vorsicht zu erfolgen. In allen Rückbauphasen sind Sicherungsmaßnahmen vorzusehen, sodass es zu
- keiner Beschädigung der angrenzenden baulichen Anlagen,
- keiner Verunreinigung der Volme durch Abbruchmaterialien, Baustoffe oder sonstigen Stoffen,
- keiner Gefährdung des Verkehres auf Straßen, Geh- und Radwegen, den Verkehrsanlagen der Bahn kommt.
Aufgrund der innerstädtischen Lage mit komplexen Randbedingungen (angrenzende Bebauung, Gewässer Volme, eingeschränkte Platzverhältnisse, aktiv genutzte Verkehrswege, Anlagen der Bahn etc.) haben die Rückbauarbeiten mit besonderer Vorsicht zu erfolgen. In allen Rückbauphasen sind Sicherungsmaßnahmen vorzusehen, sodass es zu
- keiner Beschädigung der angrenzenden baulichen Anlagen,
- keiner Verunreinigung der Volme durch Abbruchmaterialien, Baustoffe oder sonstigen Stoffen,
- keiner Gefährdung des Verkehres auf Straßen, Geh- und Radwegen, den Verkehrsanlagen der Bahn kommt.
Postanschrift: Märkischer Ring/Eckeseyer Str.
Postleitzahl: 58097
Stadt: Hagen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hagen, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-23 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Kanalbau
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 Kanalbau:
Ca. 3000 m2 Verbau
112 m DN 700 (PE)
55 m DA 450 (PE)
166 m DA 355 (PE)
9 Fertigteilschächte,
1 Sonderbauwerk
Ca. 1200 m" Asphaltbeton
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-10 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Gem. § 16 a Abs. 5 VOB/A - EU sind Angebote auszuschließen, bei denen Bietende die nachgeforderten Unterlagen nicht bis zur festgelegten Frist einreicht.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe zur Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, so ist hierüber auf Aufforderung der Vergabestelle ein Nachweis vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe zur Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, so ist hierüber auf Aufforderung der Vergabestelle ein Nachweis vorzulegen.
Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte - Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte - Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufsgenossenschaft - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe über die Anmeldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft - Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Anmeldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufskammer - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der/die Bietende hat die Mitgliedschaft in der für die angebotene Leistung zuständigen Berufskammer (z. B. Ingeiuerkammer, Architketenkammer, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) zu bestätigen.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, ist der Nachweis auf Aufforderung durch die Vergabestelle einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Berufskammer - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der/die Bietende hat die Mitgliedschaft in der für die angebotene Leistung zuständigen Berufskammer (z. B. Ingeiuerkammer, Architketenkammer, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) zu bestätigen.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, ist der Nachweis auf Aufforderung durch die Vergabestelle einzureichen.
Berufskammer - Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Der/die Bietende hat die Mitgliedschaft in der für die angebotene Leistung zuständigen Berufskammer (z. B. Ingeiuerkammer, Architketenkammer, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Berufskammer - Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Der/die Bietende hat die Mitgliedschaft in der für die angebotene Leistung zuständigen Berufskammer (z. B. Ingeiuerkammer, Architketenkammer, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) nachzuweisen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Betriebshaftpflichtversicherung - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe zu einre bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungssumme 1,0 Mio. EUR (Personen-/Sachschäden).
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, ist hierüber auf Aufforderung der Vergabestelle ein Nachweis vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichtversicherung - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe zu einre bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungssumme 1,0 Mio. EUR (Personen-/Sachschäden).
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, ist hierüber auf Aufforderung der Vergabestelle ein Nachweis vorzulegen.
Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Angabe zu einre bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungssumme 1,0 Mio. EUR (Personen-/Sachschäden).
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes -…
… Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Freistellungsbescheinigung gemäß §48b EStG ermöglicht es Bauunternehmern, den vollständigen Rechnungsbetrag ohne Abzug der Bauabzugssteuer zu erhalten. Ohne diese Bescheinigung sind Auftraggeber verpflichtet, 15% des Rechnungsbetrags einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Bescheinigung wird vom Finanzamt auf Antrag des Bauunternehmers ausgestellt und bestätigt dessen steuerliche Zuverlässigkeit. Sie ist in der Regel für drei Jahre gültig und sollte rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, ist die Bescheinigung auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
… Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Freistellungsbescheinigung gemäß §48b EStG ermöglicht es Bauunternehmern, den vollständigen Rechnungsbetrag ohne Abzug der Bauabzugssteuer zu erhalten. Ohne diese Bescheinigung sind Auftraggeber verpflichtet, 15% des Rechnungsbetrags einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Bescheinigung wird vom Finanzamt auf Antrag des Bauunternehmers ausgestellt und bestätigt dessen steuerliche Zuverlässigkeit. Sie ist in der Regel für drei Jahre gültig und sollte rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen gem. § 6 a Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausführung von 3 vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren.
Sofern Sie in die engere Wahl kommen, sind die Referenzen duch den Referenzgebenden zu bestätigen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen gem. § 6 a Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausführung von 3 vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren.
Sofern Sie in die engere Wahl kommen, sind die Referenzen duch den Referenzgebenden zu bestätigen.
Referenzen gem. § 6 a Abs. 1 Nr. 2 VOB/A EU - Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Ausführung von 3 vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren.
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes -…
… Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die steuerlliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes stellt dar, ob Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen zur Entrichtung der Steuern nachgekommen sind.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, ist auf Aufforderung der Vergabestelle ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
… Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die steuerlliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes stellt dar, ob Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen zur Entrichtung der Steuern nachgekommen sind.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz gem. § 6 a Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU - Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Umsatz muss vom Unternehmen jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre angegeben werden.
Umsatz gem. § 6 a Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU - Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Der Umsatz muss vom Unternehmen jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre angegeben werden.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse -…
… Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gilt als Nachweis, dass Sie Ihren Zahlungen der Sozialabgaben nachgekommen sind.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, ist auf Aufforderung der Vergabestelle eine Bescheinigung vorzulegen.
… Nachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung wird von den Krankenkassen ausgestellt und darf max. 3 Monate alt sein.
Referenzen - Mit dem Angebot sind mindestens 3 Referenzen zu in Art und Umfang vergleichbaren Arbeiten aus den vergangenen fünf Jahren ausgeführten Projekte vorzulegen.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über Abrucharbeiten im Bereich von Gleisanlagen - Bitte fügen Sie den Nachweis über Abbrucharbeiten im Bereich von Gleisanlagen bei.
Tariftreue- und Vergabegesetz NRW - Der Auftragnehmende ist bei Ausführung dieses Auftrags zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) verpflichtet.
Bitte bestätigen Sie mit dem Eintrag "ja", dass Sie im Falle der Zuschlagerteilung für die Ausführung dieses Auftrags die einschlägigen Verpflichtungen nach dem TVgG-NRW einhalten werden. Falls dies nicht zutrifft, tragen Sie bitte "nein" ein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Tariftreue- und Vergabegesetz NRW - Der Auftragnehmende ist bei Ausführung dieses Auftrags zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) verpflichtet.
Bitte bestätigen Sie mit dem Eintrag "ja", dass Sie im Falle der Zuschlagerteilung für die Ausführung dieses Auftrags die einschlägigen Verpflichtungen nach dem TVgG-NRW einhalten werden. Falls dies nicht zutrifft, tragen Sie bitte "nein" ein.
Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB - Wenn KEINE Auschlussgründe gem. § 123 GWB und KEINE fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen, tragen Sie bitte "ja" ein. Wenn Ausschlussgründe vorliegen tragen Sie bitte "nein" ein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB - Wenn KEINE Auschlussgründe gem. § 123 GWB und KEINE fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen, tragen Sie bitte "ja" ein. Wenn Ausschlussgründe vorliegen tragen Sie bitte "nein" ein.
Eigenerklärung nach § 19 Abs.3 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mit "ja" zu bestätigen. Ansonsten tragen Sie bitte "nein" ein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung nach § 19 Abs.3 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mit "ja" zu bestätigen. Ansonsten tragen Sie bitte "nein" ein.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die Gewährleistung werden 3 v. H. der Abrechnungssumme einbehalten. Als Sicherheit für die Vertragserfüllung werden 5 v. H. der Angebotssumme einbehalten. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers stellen.
Als Sicherheit für die Gewährleistung werden 3 v. H. der Abrechnungssumme einbehalten. Als Sicherheit für die Vertragserfüllung werden 5 v. H. der Angebotssumme einbehalten. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers stellen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen erfolgen nach § 16 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und den Vertragsbedingungen des Wirtschaftsbetriebs Hagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausländische Dokumente sind zusätzlich in einer deutschen Übersetzung beizufügen. Die jeweils nationalen gesetzlich oder tariflich geltenden Bestimmungen sind zwingend einzuhalten.
Der vom Auftragnehmer zu benennende Bauleiter und der für den Ingenieurbau zuständige Koordinator müssen in der Lage sein, die Kommunikation in deutscher Sprache zu führen. Sollte der Bauleiter nicht ständig auf der Baustelle anwesend sein, so muss ein weiterer Verantwortlicher benannt werden, der die genannte Anforderung erfüllt und sichergestellt werden, dass zu den Arbeitszeiten jederzeit eine deutschsprachige, fachkundige und verantwortliche Person vor Ort erreichbar ist.
Ausländische Dokumente sind zusätzlich in einer deutschen Übersetzung beizufügen. Die jeweils nationalen gesetzlich oder tariflich geltenden Bestimmungen sind zwingend einzuhalten.
Der vom Auftragnehmer zu benennende Bauleiter und der für den Ingenieurbau zuständige Koordinator müssen in der Lage sein, die Kommunikation in deutscher Sprache zu führen. Sollte der Bauleiter nicht ständig auf der Baustelle anwesend sein, so muss ein weiterer Verantwortlicher benannt werden, der die genannte Anforderung erfüllt und sichergestellt werden, dass zu den Arbeitszeiten jederzeit eine deutschsprachige, fachkundige und verantwortliche Person vor Ort erreichbar ist.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Sonstige Ausschlussgründe, die in den für den öffentlichen Auftraggeber/die öffentliche Auftraggeberin oder Sektorenauftraggeber*in maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sein können.
Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?
Sonstige Ausschlussgründe, die in den für den öffentlichen Auftraggeber/die öffentliche Auftraggeberin oder Sektorenauftraggeber*in maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sein können.
Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1…
… Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42).
… Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat.
… Nr. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15).
… Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).
… Nrn 6 bis 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist.
Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54).
Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den/die öffentliche*n Auftraggeber*in (Sektorenauftraggeber*in) oder den/die Wirtschaftsteilnehmer*in geltenden nationalen Rechtsvorschriften.
… Nr. 10 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1).
… Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in gegen seine/ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers/der öffentlichen Auftraggeberin oder Sektorenauftraggebers/Sektorenauftraggeberin - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in gegen seine/ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers/der öffentlichen Auftraggeberin oder Sektorenauftraggebers/Sektorenauftraggeberin - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in gegen seine/ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers/der öffentlichen Auftraggeberin oder Sektorenauftraggebers/Sektorenauftraggeberin - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in seines/ihres Wissens gegen seine/ihre umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in seines/ihres Wissens gegen seine/ihre umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in seines/ihres Wissens gegen seine/ihre…
… sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
… arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
… Wettbewerbsbeschränkungen).
Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in zahlungsunfähig?
… Wettbewerbsbeschränkungen).
Befindet sich der/die Wirtschaftsteilnehmer*in in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Wurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmrs/der Wirtschaftsteilnehmerin eingestellt?
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Der Wirtschaftsteilnehmer/Die Wirtschaftsteilnehmerin befindet sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation.
… 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen?
… 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?
… 5 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in einen Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber/die öffentliche Auftraggeberin tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1…
… Nr. 7 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem/der Wirtschaftsteilnehmer*in und einem öffentlichen Auftraggeber/einer öffentlichen Auftraggeberin oder Sektorenauftraggeber*in geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen?
… Nrn 8 und 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Befindet sich der/die Wirtschaftsteilnehmer*in in einer der folgenden Situationen:
a) Er/Sie hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht;
b) Er/Sie hat derartige Auskünfte zurückgehalten;
c) Er/Sie war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber/einer öffentlichen Auftraggeberin oder Sektorenauftraggeber *in verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen;
d) Er/Sie hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers/der öffentlichen Auftraggeberin oder Sektorenauftraggebers/Sektorenauftrageberin in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten.
#Bekanntmachungs-ID: CXTJYY6DYDBFNEHX#
Ich bitte, den Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. (s. Blatt 2 "Kriterien") Die Abgabe des Angebotes im GAEB-Format ist erwünscht.
Hinweis: Aus Sicherheitsgründen können verschlüsselte Dateien nicht gelesen werden. Angebote, die verschlüsselte Dateien enthalten, werden daher im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Ich bitte, den Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. (s. Blatt 2 "Kriterien") Die Abgabe des Angebotes im GAEB-Format ist erwünscht.
Hinweis: Aus Sicherheitsgründen können verschlüsselte Dateien nicht gelesen werden. Angebote, die verschlüsselte Dateien enthalten, werden daher im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: +492514110
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +492514110📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-
gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-
botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü-
gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-
schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-
tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers/der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Diese Frist verkürzt sich auf 10 Kalendertage, sofern die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet wird (§ 134 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-
ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-
machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber*in über die Unwirksam-
keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-
gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-
botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü-
gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-
schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-
tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers/der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Diese Frist verkürzt sich auf 10 Kalendertage, sofern die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet wird (§ 134 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-
ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-
machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber*in über die Unwirksam-
keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 207-739387 (2026-10-22)