Die für den Auftrag zu erbringenden Leistungen umfassen die archäologische Betreuung von Bodenabtrag inklusive der Dokumentation und Vermessung sowie die Durchführung archäologischer Ausgrabungen mit Dokumentation und Vermessung nach den Richtlinien des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. 1. Archäologische Begleitung der Bodenarbeiten: Sondagebereich 1 (S1) - Begleitung der Bodenarbeiten: 20 h - Tachymetrische Vermessung: 1.800,00 m² - Dokumentation des Bodenabtrags Sondagebereich 2 (S2) Begleitung der Bodenarbeiten: 65 h - Tachymetrische Vermessung: 6.300,00 m² - Dokumentation des Bodenabtrags 2. Archäologische Grabungsarbeiten (Bm): Sondagebereich 1 (S1) - Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde Grabungsleitung 65 h - Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde GrabungstechnikerIn 130 h - Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde GrabungsfacharbeiterIn 390 h - Dokumentationsassistenz 65 h - Herstellen der geforderten Grabungsdokumentation Sondagebereich 2 (S2) - Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde Grabungsleitung 165 h - Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde GrabungstechnikerIn 325 h - Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde GrabungsarbeiterIn 975 h - Dokumentationsassistenz 165 h - Herstellen der geforderten Grabungsdokumentation
Auftragsbekanntmachung (2026-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RuEn.7008 Archäologische Voruntersuchungen RuEn Teil 1
Referenznummer: M-019-26
Kurze Beschreibung:
Die für den Auftrag zu erbringenden Leistungen umfassen die archäologische Betreuung von Bodenabtrag inklusive der Dokumentation und Vermessung sowie die Durchführung archäologischer Ausgrabungen mit Dokumentation und Vermessung nach den Richtlinien des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.
1. Archäologische Begleitung der Bodenarbeiten:
Sondagebereich 1 (S1)
- Begleitung der Bodenarbeiten: 20 h
- Tachymetrische Vermessung: 1.800,00 m²
- Dokumentation des Bodenabtrags
Sondagebereich 2 (S2)
Begleitung der Bodenarbeiten: 65 h
- Tachymetrische Vermessung: 6.300,00 m²
- Dokumentation des Bodenabtrags
2. Archäologische Grabungsarbeiten (Bm):
Sondagebereich 1 (S1)
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde Grabungsleitung 65 h
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde GrabungstechnikerIn 130 h
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde GrabungsfacharbeiterIn 390 h
- Dokumentationsassistenz 65 h
- Herstellen der geforderten Grabungsdokumentation
Sondagebereich 2 (S2)
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde Grabungsleitung 165 h
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde GrabungstechnikerIn 325 h
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde GrabungsarbeiterIn 975 h
- Dokumentationsassistenz 165 h
- Herstellen der geforderten Grabungsdokumentation
Die für den Auftrag zu erbringenden Leistungen umfassen die archäologische Betreuung von Bodenabtrag inklusive der Dokumentation und Vermessung sowie die Durchführung archäologischer Ausgrabungen mit Dokumentation und Vermessung nach den Richtlinien des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.
1. Archäologische Begleitung der Bodenarbeiten:
Sondagebereich 1 (S1)
- Begleitung der Bodenarbeiten: 20 h
- Tachymetrische Vermessung: 1.800,00 m²
- Dokumentation des Bodenabtrags
Sondagebereich 2 (S2)
Begleitung der Bodenarbeiten: 65 h
- Tachymetrische Vermessung: 6.300,00 m²
- Dokumentation des Bodenabtrags
2. Archäologische Grabungsarbeiten (Bm):
Sondagebereich 1 (S1)
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde Grabungsleitung 65 h
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde GrabungstechnikerIn 130 h
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde GrabungsfacharbeiterIn 390 h
- Dokumentationsassistenz 65 h
- Herstellen der geforderten Grabungsdokumentation
Sondagebereich 2 (S2)
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde Grabungsleitung 165 h
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde GrabungstechnikerIn 325 h
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde GrabungsarbeiterIn 975 h
- Dokumentationsassistenz 165 h
- Herstellen der geforderten Grabungsdokumentation
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Archäologische Untersuchungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: M-019-26
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Untersuchungsflächen der Vergabeeinheit RuEn.7008 zur archäologischen Erkundung liegen im Polder Ruckasing-Endlau, nördlich der Ortschaft Ruckasing und Polkasing.
Postleitzahl: 94469
Stadt: Deggendorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Deggendorf
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-07 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH, Blutenburgstraße 20, 80636 München
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle (Käufer).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-06-25 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH, Blutenburgstraße 20, 80636 München
Zusätzliche Informationen: Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle (Käufer).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-18 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Personelle Zusammensetzung
- Grabungsleitung
- Grabungstechniker
- Dokumentationsassistenz
- Grabungsfacharbeiter
- Restaurator
- Archäobotaniker
- Anthropologe
2. Nachweise
a) Wissenschaftliche Grabungsleitung
- Nachweis eines abgeschlossenen Studienganges (Promotion, Magister oder Master of Arts) der Archäologie, Fachrichtung Ur-, Vor- oder Frühgeschichte; Provinzialrömische Archäologie oder Archäologie des Mittelalters oder der Neuzeit.
- Nachweis von mindestens 24 Monaten Erfahrung als Grabungsleitung durch Referenzen die mindestens folgende Angaben enthalten:
Kurzbeschreibung der Grabung und Fundstelle, Grabungsort, Grabungsdauer, Auftraggeber.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
- Die Grabungsleitung ist mit einer Referenzliste namentlich zu nennen und mitzuteilen.
b) Wissenschaftlicher Grabungstechniker
- Geprüfter Grabungstechniker (HTW Berlin oder Fortbildung nach Frankfurter Modell oder ein Magister/Master/Bachelor-Abschluss.
- Nachweis von mindestens 12 Monaten Erfahrung als Grabungstechniker oder Grabungsleitung in Bayern.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
- Grabungstechniker ist namentlich zu nennen.
c) Dokumentationsassistenz
- Magister/Master/Bachelor-Abschluss.
- Nachweis von mindestens 12 Monaten Erfahrung als Grabungstechniker oder Grabungsleitung in Bayern.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
d) Grabungsfacharbeiter
- Nachweis von mindestens 6 Monaten Grabungserfahrung bei Flächen- und Trassengrabungen.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat B2 oder gleichwertig geführt werden.
e) Restaurator
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums im Fachgebiet archäologisches Kulturgut oder einer Ausbildung nach dem sog. „Mainzer Modell“.
- Namentliche Nennung in Referenzliste
f) Archäobotaniker
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums bevorzugt im Fachgebiet Biologie, Fachrichtung Botanik/Vegetationsgeschichte. oder einer Ausbildung nach dem sog. „Mainzer Modell“
- Namentliche Nennung in Referenzliste
g) Anthropologe
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums der Anthropologie mit Schwerpunkt Historische Anthropologie bzw. Paläoanthropologie.
- Namentliche Nennung in Referenzliste
Der AN hat das vorgesehene Personal mit entsprechender Qualifikation bereits im Zuge des Angebotes zu benennen. Von Seiten des AG wird dabei eine konstante personelle Betreuung über die Dauer der Gesamtmaßnahme vorausgesetzt. Ein Personalwechsel ist nur in Ausnahmefällen (z.B. längere Krankheit oder Ausscheiden des entsprechenden Mitarbeiters) zulässig und ist dem AG mit ausreichend Vorlauf anzuzeigen. Es ist nur Personalersatz mit gleichwertiger fachlicher Eignung zulässig. Die Neubesetzung ist vom AG freizugeben. Der AG behält sich bei stark abweichender fachlicher Qualifikation eine Ablehnung des Ersatzpersonals vor. Im Urlaub- oder Krankheitsfall ist durch den AN eine Vertretung mit entsprechender fachlicher Eignung und ausreichendem Projektwissen zu benennen.
-- Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" oder der EEE, ergänzt durch einschlägige Unterlagen erbracht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Personelle Zusammensetzung
- Grabungsleitung
- Grabungstechniker
- Dokumentationsassistenz
- Grabungsfacharbeiter
- Restaurator
- Archäobotaniker
- Anthropologe
2. Nachweise
a) Wissenschaftliche Grabungsleitung
- Nachweis eines abgeschlossenen Studienganges (Promotion, Magister oder Master of Arts) der Archäologie, Fachrichtung Ur-, Vor- oder Frühgeschichte; Provinzialrömische Archäologie oder Archäologie des Mittelalters oder der Neuzeit.
- Nachweis von mindestens 24 Monaten Erfahrung als Grabungsleitung durch Referenzen die mindestens folgende Angaben enthalten:
Kurzbeschreibung der Grabung und Fundstelle, Grabungsort, Grabungsdauer, Auftraggeber.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
- Die Grabungsleitung ist mit einer Referenzliste namentlich zu nennen und mitzuteilen.
b) Wissenschaftlicher Grabungstechniker
- Geprüfter Grabungstechniker (HTW Berlin oder Fortbildung nach Frankfurter Modell oder ein Magister/Master/Bachelor-Abschluss.
- Nachweis von mindestens 12 Monaten Erfahrung als Grabungstechniker oder Grabungsleitung in Bayern.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
- Grabungstechniker ist namentlich zu nennen.
c) Dokumentationsassistenz
- Magister/Master/Bachelor-Abschluss.
- Nachweis von mindestens 12 Monaten Erfahrung als Grabungstechniker oder Grabungsleitung in Bayern.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
d) Grabungsfacharbeiter
- Nachweis von mindestens 6 Monaten Grabungserfahrung bei Flächen- und Trassengrabungen.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat B2 oder gleichwertig geführt werden.
e) Restaurator
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums im Fachgebiet archäologisches Kulturgut oder einer Ausbildung nach dem sog. „Mainzer Modell“.
- Namentliche Nennung in Referenzliste
f) Archäobotaniker
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums bevorzugt im Fachgebiet Biologie, Fachrichtung Botanik/Vegetationsgeschichte. oder einer Ausbildung nach dem sog. „Mainzer Modell“
- Namentliche Nennung in Referenzliste
g) Anthropologe
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums der Anthropologie mit Schwerpunkt Historische Anthropologie bzw. Paläoanthropologie.
- Namentliche Nennung in Referenzliste
Der AN hat das vorgesehene Personal mit entsprechender Qualifikation bereits im Zuge des Angebotes zu benennen. Von Seiten des AG wird dabei eine konstante personelle Betreuung über die Dauer der Gesamtmaßnahme vorausgesetzt. Ein Personalwechsel ist nur in Ausnahmefällen (z.B. längere Krankheit oder Ausscheiden des entsprechenden Mitarbeiters) zulässig und ist dem AG mit ausreichend Vorlauf anzuzeigen. Es ist nur Personalersatz mit gleichwertiger fachlicher Eignung zulässig. Die Neubesetzung ist vom AG freizugeben. Der AG behält sich bei stark abweichender fachlicher Qualifikation eine Ablehnung des Ersatzpersonals vor. Im Urlaub- oder Krankheitsfall ist durch den AN eine Vertretung mit entsprechender fachlicher Eignung und ausreichendem Projektwissen zu benennen.
-- Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" oder der EEE, ergänzt durch einschlägige Unterlagen erbracht werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Eine Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Der Bieter hat anzugeben; inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L 127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Der Bieter hat anzugeben; inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L 127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:08921762411
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsstelle
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
Fax: +498921762847 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE200164501
Postanschrift: Blutenburgstraße 20
Postleitzahl: 80636
Kontaktperson: Abteilung TA
E-Mail: evergabe@wiges-gmbh.de📧
Telefon: +498999222281📞
Fax: +498999222299 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 101-364602 (2026-05-26)