Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Dienstleistungen des baubegleitenden sachverständigen Qualitätscontrollings bei Hochbauprojekten (Neubau, Umbau sowie serielle bzw. modulare Bauweise). Die Leistungen beziehen sich auf Hochbauprojekte im Berliner Raum, insbesondere im Segment: - Seniorenwohnungen, - Studentenwohnungen, - Beschäftigtenwohnungen, - sowie ergänzend Gewerbeflächen und Kindertagesstätten (Kitas). Die Leistungen erfolgen in Form stichprobenartiger, unabhängiger Qualitätsprüfungen während der Bauausführung beginnend ab der Bodenplatte bzw. Gründung bis zur Übergabe des Gebäudes mit dem Ziel der Sicherstellung der Ausführungsqualität, der frühzeitigen Erkennung von Mängeln sowie der Reduzierung von Mängeln zum Zeitpunkt der Abnahme.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Baubegleitendens Qualitätscontrolling
Referenznummer: 319-26-OV-PTM
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Dienstleistungen des baubegleitenden sachverständigen Qualitätscontrollings bei Hochbauprojekten (Neubau, Umbau sowie
serielle bzw. modulare Bauweise).
Die Leistungen beziehen sich auf Hochbauprojekte im Berliner Raum, insbesondere im Segment:
- Seniorenwohnungen,
- Studentenwohnungen,
- Beschäftigtenwohnungen,
- sowie ergänzend Gewerbeflächen und Kindertagesstätten (Kitas).
Die Leistungen erfolgen in Form stichprobenartiger, unabhängiger Qualitätsprüfungen während der Bauausführung beginnend ab der Bodenplatte bzw. Gründung bis zur
Übergabe des Gebäudes mit dem Ziel der Sicherstellung der Ausführungsqualität, der frühzeitigen Erkennung von Mängeln sowie der Reduzierung von Mängeln zum Zeitpunkt der
Abnahme.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Dienstleistungen des baubegleitenden sachverständigen Qualitätscontrollings bei Hochbauprojekten (Neubau, Umbau sowie
serielle bzw. modulare Bauweise).
Die Leistungen beziehen sich auf Hochbauprojekte im Berliner Raum, insbesondere im Segment:
- Seniorenwohnungen,
- Studentenwohnungen,
- Beschäftigtenwohnungen,
- sowie ergänzend Gewerbeflächen und Kindertagesstätten (Kitas).
Die Leistungen erfolgen in Form stichprobenartiger, unabhängiger Qualitätsprüfungen während der Bauausführung beginnend ab der Bodenplatte bzw. Gründung bis zur
Übergabe des Gebäudes mit dem Ziel der Sicherstellung der Ausführungsqualität, der frühzeitigen Erkennung von Mängeln sowie der Reduzierung von Mängeln zum Zeitpunkt der
Abnahme.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 319-26-OV-PTM
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens
bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens
trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/¬gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014
zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel
18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über
50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. Der Bewerber/Bieter/-gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,69/h zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.
#Besonders auch geeignet für:freelance# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens
bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens
trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/¬gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014
zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel
18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über
50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. Der Bewerber/Bieter/-gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,69/h zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.
Postleitzahl: 10785
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch 2-mal jeweils um 1 weiteres Jahr (optionale Verlängerung), sofern der Auftraggeber nicht jeweils 3 Monate vor der automatischen Verlängerung in Textform
der Verlängerung widerspricht oder das maximale Auftragsvolumen gem. Ziffer 7.3
erreicht ist.
Der Vertrag verlängert sich automatisch 2-mal jeweils um 1 weiteres Jahr (optionale Verlängerung), sofern der Auftraggeber nicht jeweils 3 Monate vor der automatischen Verlängerung in Textform
der Verlängerung widerspricht oder das maximale Auftragsvolumen gem. Ziffer 7.3
erreicht ist.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Für das schriftliches Leistungserbringungskonzept (jeweils für die Unterkriterien a) Projektorganisation, b) Leistungserbringungskonzept und c) Personaleinsatz- und Terminplanung werden zwischen 0 und 5 Punkten vergeben. Jedes Unterkriterium wird mit dem Faktor 2,00 multipliziert. Es kann eine maximale Punktzahl von 30,00 Punkten erreicht werden.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistungen beziehen sich auf Hochbauprojekte im Berliner Raum, insbesondere im
Segment:
- Seniorenwohnungen,
- Studentenwohnungen,
- Beschäftigtenwohnungen,
- sowie ergänzend Gewerbeflächen und Kindertagesstätten (Kitas).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-19 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 7 Wochen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-11-19 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-13 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
vgl. § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung; 2) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung; 3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG - siehe Formular Eignung; 4) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Eignung; 5) Erklärung, dass im Wettbewerbsregister sowie in den Finanz-Sanktionslisten gem. EU-Sanktionsverordnungen keine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen – siehe Formular Eignung; 6) Bewerber/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, — alle Mitglieder aufgeführt sind, — ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, — die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber/Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bewerber/Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerber/Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer
/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Im Übrigen sind sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung; 2) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung; 3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG - siehe Formular Eignung; 4) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Eignung; 5) Erklärung, dass im Wettbewerbsregister sowie in den Finanz-Sanktionslisten gem. EU-Sanktionsverordnungen keine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen – siehe Formular Eignung; 6) Bewerber/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, — alle Mitglieder aufgeführt sind, — ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, — die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber/Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bewerber/Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerber/Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer
/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Im Übrigen sind sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2025, 2024, 2023 - siehe Formular Eignung.
Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2025, 2024, 2023 von mindestens 2.500.000,00 € netto mit vergleichbaren Leistungen (baubegleitende Qualitätskontrolle einschließlich Begehungen und Mängeldokumentation) nachgewiesen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2025, 2024, 2023 - siehe Formular Eignung.
Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2025, 2024, 2023 von mindestens 2.500.000,00 € netto mit vergleichbaren Leistungen (baubegleitende Qualitätskontrolle einschließlich Begehungen und Mängeldokumentation) nachgewiesen werden.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Jahre 2025, 2024, 2023
- siehe Formular Eignung. 2) Benennung von Referenzprojekten, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab 2023 erbracht wurden. Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen.
Als Mindestanforderungen müssen im Mittel der Jahre 2025, 2024, 2023 mindestens 5 Mitarbeiter gesamt, mindestens 5 Architekten/ Ingenieure, mindestens 2 Sachverständige Baukonstruktion und mindestens 2 Sachverständige Technische Anlagen nachgewiesen werden.
Eine Referenz wird grundsätzlich als vergleichbar bewertet, wenn
- baubegleitende Qualitätskontrollen während der Bauausführung durchgeführt wurden,
- mehrere Gewerke (insbesondere Baukonstruktion und TGA) betrachtet wurden,
- eine systematische Mängeldokumentation und -nachverfolgung erfolgt ist
sowie
- Begehungen über mehrere Bauphasen hinweg stattgefunden haben.
Nicht als vergleichbar gelten insbesondere:
- reine Planungsleistungen,
- reine Bauüberwachung ohne unabhängige Qualitätsprüfung
sowie
- Einzelgutachten ohne baubegleitenden Charakter.
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen oder einheitliche Projekte aufzuteilen.
Der Bieter erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die berlinovo Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden:
a) Mindestens zwei vergleichbare Referenzen mit:
• Durchführung von baubegleitenden sachverständigen Qualitätskontrollen bei Wohngebäuden
im Neubau (in herkömmlicher oder serieller modularer Bauweise),
• einer Projektgröße von mindestens 100 Wohneinheiten (Neubau in herkömmlicher oder
serieller modularer Bauweise),
• einem Gesamtbauvolumen von mindestens 5,0 Mio. € netto,
• Erbringung von Leistungen der baubegleitenden Qualitätskontrolle im Bereich der technischen
Gebäudeausrüstung (TGA),
• Durchführung von fachlicher Prüfung, Bewertung und Dokumentation technischer
Installationen im Rahmen von Baustellenbegehungen
und
• Abschluss der Leistung in den letzten 3 Jahren.
Die Anforderungen müssen jeweils in einer Referenz kumulativ erfüllt werden.
Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die nicht vor 2023 abgeschlossen wurden. Eine Leistung gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 abgeschlossen wurde.
und:
b) Mindestens eine vergleichbare Referenz mit:
• Durchführung von baubegleitenden sachverständigen Qualitätskontrollen bei Wohngebäuden
im Umbau,
• einer Projektgröße von mindestens 50 Wohneinheiten Umbau,
• einem Gesamtbauvolumen von mindestens 5,0 Mio. € netto
und
• Abschluss der Leistung in den letzten 3 Jahren.
Die Anforderungen müssen in einer Referenz kumulativ erfüllt werden.
Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die nicht vor 2023 abgeschlossen wurden. Eine Leistung gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 abgeschlossen wurde.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Jahre 2025, 2024, 2023
- siehe Formular Eignung. 2) Benennung von Referenzprojekten, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab 2023 erbracht wurden. Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen.
Als Mindestanforderungen müssen im Mittel der Jahre 2025, 2024, 2023 mindestens 5 Mitarbeiter gesamt, mindestens 5 Architekten/ Ingenieure, mindestens 2 Sachverständige Baukonstruktion und mindestens 2 Sachverständige Technische Anlagen nachgewiesen werden.
Eine Referenz wird grundsätzlich als vergleichbar bewertet, wenn
- baubegleitende Qualitätskontrollen während der Bauausführung durchgeführt wurden,
- mehrere Gewerke (insbesondere Baukonstruktion und TGA) betrachtet wurden,
- eine systematische Mängeldokumentation und -nachverfolgung erfolgt ist
sowie
- Begehungen über mehrere Bauphasen hinweg stattgefunden haben.
Nicht als vergleichbar gelten insbesondere:
- reine Planungsleistungen,
- reine Bauüberwachung ohne unabhängige Qualitätsprüfung
sowie
- Einzelgutachten ohne baubegleitenden Charakter.
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen oder einheitliche Projekte aufzuteilen.
Der Bieter erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die berlinovo Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden:
a) Mindestens zwei vergleichbare Referenzen mit:
• Durchführung von baubegleitenden sachverständigen Qualitätskontrollen bei Wohngebäuden
im Neubau (in herkömmlicher oder serieller modularer Bauweise),
• einer Projektgröße von mindestens 100 Wohneinheiten (Neubau in herkömmlicher oder
serieller modularer Bauweise),
• einem Gesamtbauvolumen von mindestens 5,0 Mio. € netto,
• Erbringung von Leistungen der baubegleitenden Qualitätskontrolle im Bereich der technischen
Gebäudeausrüstung (TGA),
• Durchführung von fachlicher Prüfung, Bewertung und Dokumentation technischer
Installationen im Rahmen von Baustellenbegehungen
und
• Abschluss der Leistung in den letzten 3 Jahren.
Die Anforderungen müssen jeweils in einer Referenz kumulativ erfüllt werden.
Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die nicht vor 2023 abgeschlossen wurden. Eine Leistung gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 abgeschlossen wurde.
und:
b) Mindestens eine vergleichbare Referenz mit:
• Durchführung von baubegleitenden sachverständigen Qualitätskontrollen bei Wohngebäuden
im Umbau,
• einer Projektgröße von mindestens 50 Wohneinheiten Umbau,
• einem Gesamtbauvolumen von mindestens 5,0 Mio. € netto
und
• Abschluss der Leistung in den letzten 3 Jahren.
Die Anforderungen müssen in einer Referenz kumulativ erfüllt werden.
Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die nicht vor 2023 abgeschlossen wurden. Eine Leistung gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 abgeschlossen wurde.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 203-723039 (2026-10-19)