RV Beihilfeabrechnung

Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;

Es ist beabsichtigt, die Prüfung, Bearbeitung und Berechnung von Beihilfeanträgen der Beihilfeberechtigten der MPG für Aufwendungen im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall nach Maßgabe der jeweils geltenden beihilferechtlichen Vorschriften des Bundes, insbesondere der Bun-desbeihilfeverordnung (BBhV), sowie die Unterstützung der MPG bei der Prüfung und Bearbeitung von Anträgen nach § 17 SGB V zu vergeben. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.

Deadline

Deadline 2026-12-07

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-11-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-11-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: RV Beihilfeabrechnung
Referenznummer: 22 04 01 02 00-01 01 02_2026/RV Beihilfeabrechnung
Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt, die Prüfung, Bearbeitung und Berechnung von Beihilfeanträgen der Beihilfeberechtigten der MPG für Aufwendungen im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall nach Maßgabe der jeweils geltenden beihilferechtlichen Vorschriften des Bundes, insbesondere der Bun-desbeihilfeverordnung (BBhV), sowie die Unterstützung der MPG bei der Prüfung und Bearbeitung von Anträgen nach § 17 SGB V zu vergeben. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Leistung ist die Prüfung, Bearbeitung und Berechnung von Beihilfeanträgen der Beihilfeberechtigten der MPG für Aufwendungen im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall nach Maßgabe der jeweils geltenden beihilferechtlichen Vorschriften des Bundes, insbesondere der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), sowie die Unterstützung der MPG bei der Prüfung und Bearbeitung von Anträgen nach § 17 SGB V. Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) unterhält derzeit rund 85 Institute und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Drei Institute (zwei in Italien und eines in den Niederlanden) sowie mehrere Außenstellen befinden sich im (weltweiten) Ausland - weiterführende Informationen siehe auch www.mpg.de. Insgesamt sind rund 1.000 aktive Beschäftigte des Auftraggebers sowie rund 540 Versorgungsempfänger (Pensionäre, Hinterbliebene, Emeriti) beihilfeberechtigt. In der Vergangenheit waren im Rahmen der Dienstleistungen für die Beihilfenberechnungen insgesamt jährlich ca. 5.200 Beihilfeanträge für die MPG zu bearbeiten. Ein Beihilfeantrag umfasste dabei im Jahr 2025 durchschnittlich 9,2 Belege. Die vorstehend angegebenen Werte sind allesamt unverbindliche Vergangenheitswerte, auf deren Einhaltung/Erreichen der Auftragnehmer keinen Anspruch hat. Der hier gesuchte Auftragnehmer soll den Auftraggeber bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen unterstützen. Dazu gehören: > Entgegennahme der Beihilfeanträge der Beihilfeberechtigten, > Berechnung der Beihilfeleistungen, > Erstellung der Beihilfebescheide, > Zusendung der Beihilfebescheide an die Beihilfeberechtigten, > telefonische und schriftliche Beratung der Beihilfeberechtigten, > administrative Aufgaben zur Zusammenarbeit mit der Beihilfestelle (z. B. Kopien der Beihilfebescheide, Auszahlungslisten), > Abwicklung der Meldung der Pharmazentralnummer an die ZESAR-GmbH. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer eine Prüfung der Erstattung von Kosten nach § 17 SGB V durchzuführen.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#--1.Hinsichtlich der Eignungskriterien (wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) und die geforderten Nachweise/Bescheinigungen wird vollumfänglich auf die verlinkten Vergabeunterlagen verwiesen. --2. Das Verfahren wird rein elektronisch abgewickelt. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem des Vergabeportals einzureichen. 3. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die vollständigen Zuschlagskriterien sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich. --4. Das Auftragsvolumen wird auf 140.000,00 .Euro (Schätzwert) pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 8 Jahren insgesamt 1.120.000,00 Euro (Schätzwert). Über die gesamte Laufzeit des Vertrages können insgesamt höchstens 1.350.000,00 Euro (Höchstwert) abgerufen werden.
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Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Stadt: München
Postanschrift: Hofgartenstr. 8
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 96 Monate
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns (01.04.2027). Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 8 Jahre (96 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Nach Ablauf der Basisvertragslaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis zur maximalen Vertragslaufzeit (8 Jahre). Nach bzw. zum Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber diese Rahmenvereinbarung jährlich mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Laufzeitjahres ordentlich kündigen (jährliche Kündigungsoption), d.h. erstmals zum 31.03.2029.
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Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): UFAB einfache Richtwertmethode
Kostenkriterium (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Gegenstand der Leistung ist die Prüfung, Bearbeitung und Berechnung von Beihilfeanträgen der Beihilfeberechtigten der MPG für Aufwendungen im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall nach Maßgabe der jeweils geltenden beihilferechtlichen Vorschriften des Bundes, insbesondere der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), sowie die Unterstützung der MPG bei der Prüfung und Bearbeitung von Anträgen nach § 17 SGB V. Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) unterhält derzeit rund 85 Institute und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Drei Institute (zwei in Italien und eines in den Niederlanden) sowie mehrere Außenstellen befinden sich im (weltweiten) Ausland - weiterführende Informationen siehe auch www.mpg.de. Insgesamt sind rund 1.000 aktive Beschäftigte des Auftraggebers sowie rund 540 Versorgungsempfänger (Pensionäre, Hinterbliebene, Emeriti) beihilfeberechtigt. In der Vergangenheit waren im Rahmen der Dienstleistungen für die Beihilfenberechnungen insgesamt jährlich ca. 5.200 Beihilfeanträge für die MPG zu bearbeiten. Ein Beihilfeantrag umfasste dabei im Jahr 2025 durchschnittlich 9,2 Belege. Die vorstehend angegebenen Werte sind allesamt unverbindliche Vergangenheitswerte, auf deren Einhaltung/Erreichen der Auftragnehmer keinen Anspruch hat. Der hier gesuchte Auftragnehmer soll den Auftraggeber bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen unterstützen. Dazu gehören: > Entgegennahme der Beihilfeanträge der Beihilfeberechtigten, > Berechnung der Beihilfeleistungen, > Erstellung der Beihilfebescheide, > Zusendung der Beihilfebescheide an die Beihilfeberechtigten, > telefonische und schriftliche Beratung der Beihilfeberechtigten, > administrative Aufgaben zur Zusammenarbeit mit der Beihilfestelle (z. B. Kopien der Beihilfebescheide, Auszahlungslisten), > Abwicklung der Meldung der Pharmazentralnummer an die ZESAR-GmbH. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer eine Prüfung der Erstattung von Kosten nach § 17 SGB V durchzuführen.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-12-07 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 114 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Nach dem Vergabebeschleunigungsgesetz ist seit dem 01.07.2026 gemäß § 65 Abs. 2 VGV bei Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleitungen bei Rahmenverträgen abweichend von § 21 Abs. 4 VGV eine Laufzeit von bis zu acht Jahren zulässig.
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Hinsichtlich der Eignungskriterien (wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) und die geforderten Nachweise/Bescheinigungen wird vollumfänglich auf die verlinkten Vergabeunterlagen verwiesen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber fordert das Vorliegen von Referenzen, um die technisch-berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters feststellen zu können. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. Die Referenzdarstellung erfolgt durch Ausfüllen jeweils eines Anhangs zu der Anlage D.1 pro Referenz. Dabei sind sämtliche im Anhang vorgesehenen Felder vollständig auszufüllen. Auf separates Anfordern durch den Auftraggeber hat der Bieter zudem die Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Referenzgeber zu benennen (E-Mail-Adresse und Telefonnummer). Hinweis zu Mindestanforderungen: Verlangt wird die Vorlage von mindestens zwei (2) Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind und den nachstehenden Anforderungen genügen. Für die benannten Referenzen muss gelten (=Mindestanforderung): -- Der prägende Teil der Leistung muss bei allen eingereichten Referenzen in den letzten drei (3) Jahren vor Absendung der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens erbracht worden sein. Dies ist dann der Fall, wenn mindestens sechs (6) volle Monate der Leistungserbringung in diesem Zeitraum erbracht worden sind. -- Zwei (2) Referenzen (Referenzen des Typs A) müssen die alleinige Erbringung der operativen Beihilfeantragsbearbeitung für einen Referenzgeber über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwölf (12) Monaten belegen. Alleinige Erbringung bedeutet, dass der Bieter die Beihilfeantragsbearbeitung für das gesamte Antragsaufkommen des Referenzgebers verantwortet hat und kein weiterer Dienstleister parallel mit derselben Aufgabe betraut war. Unschädlich ist, wenn der Referenzgeber einzelne Aufgaben bei sich behalten hat, insbesondere die personalrechtliche Vorprüfung, Grundsatz- und Zweifelsentscheidungen, Anerkennungsverfahren, die Bearbeitung von Widersprüchen sowie die Auszahlung. Die Erbringung der Leistung als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist anrechenbar, soweit der Bieter die Beihilfeantragsbearbeitung selbst verantwortet hat. Die bloße Bereitstellung einer Software genügt nicht. Bei dem Referenzgeber müssen in einem zusammenhängenden Zeitraum von zwölf (12) Monaten innerhalb des Zeitraums der alleinigen Erbringung durchschnittlich mindestens 1.200 Personen beihilfeberechtigt gewesen sein. Erstreckt sich die alleinige Erbringung über mehr als zwölf Monate, genügt es, wenn dieser Wert in einem beliebigen zusammenhängenden Zwölfmonatszeitraum innerhalb der alleinigen Erbringung erreicht wird. -- Eine (1) Referenz (Referenz des Typs B) muss die Bearbeitung von Anträgen auf Erstattung im Ausland entstandener Krankheitskosten entsandter Beschäftigter nach § 17 SGB V über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwölf (12) Monaten belegen. In diesem Zeitraum müssen mindestens 30 Anträge bearbeitet worden sein. Die bloße Bereitstellung einer Software genügt nicht. --Die Referenz des Typs B kann in einer der beiden Referenzen des Typs A enthalten sein. In diesem Fall genügt die Vorlage von zwei Referenzen. Andernfalls ist die Referenz des Typs B als dritte Referenz vorzulegen; für sie gelten die Anforderungen an die Mindestzahl der Beihilfeberechtigten nicht. Die Abgabe der vorstehenden Erklärungen erfolgt durch die abschließende Sammelerklärung (=Mindestanforderung). Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils maximal drei (3) DIN A4-Seiten (Schriftgröße 11pt) unter Verwendung (als erste Seite) des Anhangs zur Anlage D.1 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen. Schaubilder oder andere Darstellungen können als Anlage eingereicht werden.
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen sind. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungsteile zu benennen, die voraussichtlich an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft anzugeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Der betreffende Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleihgeber hat zu erklären, welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft sowie der Eignungsleihgeber; diese sind mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber müssen über eine Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen verfügen.
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Eignungskriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat zu erklären, dass er im Falle der Zuschlagserteilung 1. personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, verarbeitet, 2. Systeme der Künstlichen Intelligenz ausschließlich nach Maßgabe von Ziffer 2.4 der Leistungsbeschreibung einsetzt, insbesondere a) keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen über die Gewährung, Ablehnung, Kürzung oder Rückforderung von Beihilfeleistungen trifft, b) Gesundheitsdaten nicht zum Training, zur Weiterentwicklung oder zur Optimierung allgemein verfügbarer KI-Modelle verwendet, c) auftragsrelevante Daten erst nach ausdrücklicher Zustimmung der MPG in Textform in ein KI-System gibt, 3 .die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) einhält. Hinweis zu Mindestanforderungen: Verlangt wird vom Bieter die Eintragung der Kontaktdaten (Name, Anschrift und E-Mail) des für Ihn verantwortlichen Datenschutzbeauftragten:
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber fordert, dass für das hier in den Wettbewerb gestellte Vorhaben (Projekt) eine adäquate Deckung des Haftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist/wird. Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet: • mindestens 5 Mio. EUR (2-fach maximiert, pro Jahr) für Personen- und Sachschäden und • mindestens 250.000,00 EUR (1-fach maximiert, pro Jahr) für Vermögensschäden Der Auftraggeber akzeptiert hierfür -- entweder eine für die Vertragslaufzeit bestehende Haftpflichtversicherung mit mindestens den o. g. Deckungssummen und Maximierungen -- oder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung für alle Schäden). Der Bieter erklärt, bereits bei Angebotsabgabe über eine den Anforderungen entsprechende Versicherung/Deckung zu verfügen und diese im Zuschlagsfall für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten oder eine entsprechende Versicherung unverzüglich nach Zuschlag, in jedem Fall vor Leistungsbeginn, abzuschließen und für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Ein Versicherungsnachweis (Police) ist mit dem Angebot nicht vorzulegen; der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung vor.
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Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben Angaben zu ihrer Identität und Existenz zu machen. Gefordert sind insbesondere: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensgröße, Niederlassungen u.ä, Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen (Anlage D.1 "Unternehmensdarstellung" ) Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben anzugeben, ob und wie sie im Handels , Berufs- oder Partnerschaftsregister eingetragen sind (Register, Registernummer) oder über eine gleichwertige Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen. Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gefordert wird die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen (vollständig in Anlagenrubrik D.1 der Vergabeunterlagen). Dies stellt jeweils ein Ausschlusskriterium dar: A) Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen): Jeder Bieter muss unter Verwendung der Anlage D.1 zu den Vergabeunterlagen erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht. B) Datenschutz Jeder Bieter muss unter Verwendung der Anlage D.1 erklären, dass er im Falle der Zuschlagserteilung personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG, verarbeitet, die EU-KI-Verordnung einhält und KI-Systeme nur unter strengen Auflagen einsetzt. C) Tariftreue Jeder Bieter muss sich unter Verwendung der Anlage D.1 verpflichten, mindestens die Arbeitsbedingungen gemäß BTTG zu gewähren.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
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vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
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Es finden daneben die in § 124 Abs. 2 GWB genannten nationalen Ausschlussgründe Anwendung. § 21 Arbeitnehmer‑Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie § 14 des Bundestariftreuegesetz bleiben unberührt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Eigenerklärung D.1 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen).
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
Nationale Registrierungsnummer: T:08921080
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sachgebiet Vergabemanagement
E-Mail: vergabe@gv.mpg.de 📧
Telefon: +49 8921081770 📞
Fax: +49 8921081344 📠
URL: https://www.mpg.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.mpg.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a18667c814-56e2510e548138e6 🌏
Teilnahme-URL: https://www.tender24.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
--1.Hinsichtlich der Eignungskriterien (wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) und die geforderten Nachweise/Bescheinigungen wird vollumfänglich auf die verlinkten Vergabeunterlagen verwiesen. --2. Das Verfahren wird rein elektronisch abgewickelt. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem des Vergabeportals einzureichen. 3. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die vollständigen Zuschlagskriterien sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich. --4. Das Auftragsvolumen wird auf 140.000,00 .Euro (Schätzwert) pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 8 Jahren insgesamt 1.120.000,00 Euro (Schätzwert). Über die gesamte Laufzeit des Vertrages können insgesamt höchstens 1.350.000,00 Euro (Höchstwert) abgerufen werden.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Sachgebiet Vergabemanagement
Nationale Registrierungsnummer: T: 089 2108 0
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
E-Mail: vergabe@gv.mpg.de 📧
Telefon: +49 89 21080 📞
Fax: +49 8921081344 📠
URL: https://www.mpg.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations¬, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-11-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 216-771440 (2026-11-04)