RV Eigenbedarf für Bahnstromschaltanlagen

DB Energie GmbH (Bukr 31)

Rahmenvertrag über die Lieferung von Eigenbedarfsanlage für Bahnstromschaltanlagen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Referenznummer: 23FEI67301
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Lieferung von Eigenbedarfsanlage für Bahnstromschaltanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Energie GmbH (Bukr 31)
Postanschrift: Pfarrer-Perabo-Platz 2
Postleitzahl: 60326
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: sven.bednarek@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926523132 📞
Fax: +49 20330174760 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/43a42fe0-7ffb-4139-9e72-e680bd148425 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/43a42fe0-7ffb-4139-9e72-e680bd148425 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-16 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 156-497389
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Eigenbedarfsanlagen welche bei den Bahnstromschaltanlagen bzw. Schaltanlagen 16,7 Hz der DB Energie zum Einsatz kommen, werden im Rahmen eines Bauprojekt der DB Energie GmbH (Retrofit oder Neubau) dem Projekt aus dem Rahmenvertrag beigestellt. Lieferung und Montage muss an den Aufstellungsort im Schaltanlagengebäude innerhalb von 6 Monaten erfolgen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Möglichkeit den Vertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2027 zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Im gesamten Bundesgebiet

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-09-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-14 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bednarek, Sven
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/43a42fe0-7ffb-4139-9e72-e680bd148425 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-W - Beschaffung Infrastruktur Region West
Postanschrift: Pfarrer-Perabo-Platz 2-5
Postort: Frankfurt
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 156-497389 (2023-08-11)