RV Entsorgung

StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR

Rahmenvereinbarung zur Entsorgung von Bau-, Gewerbe- und gefährliche Abfällen bei den StEB Köln

Deadline

Deadline 2026-09-10

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: RV Entsorgung
Referenznummer: 2026000143
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Entsorgung von Bau-, Gewerbe- und gefährliche Abfällen bei den StEB Köln
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2026000143
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Stadt: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2030-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-10 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-10 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Ostmerheimer Straße 555, 51109 Köln
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2026-09-10 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Ostmerheimer Straße 555, 51109 Köln
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung: Ist der Bieter/Bewerber zur Eintragung in ein Handels- bzw. Berufsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes verpflichtet, hat er dies mit Abgabe seines Angebots/Teilnahmeantrags zu erklären. Diese Erklärung kann er in dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vornehmen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle seine Eintragung in dem entsprechenden Register nachzuweisen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Betriebshaftpflichtversicherung (1)Der Bieter hat den Bestand einer für die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Je Schadensfall ist eine Mindestdeckung in Höhe von 2.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden nachzuweisen. Der Nachweis ist durch eine schriftliche Bestätigung des Versicherungsträgers zu erbringen. Die zweifache Maximierung der Deckungssumme je Versicherungsjahr ist ausreichend. Weiterhin reicht es aus, dass die Versicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe besteht und entsprechende Lauf-zeitverlängerung bei Nichtkündigung einer Partei vorsieht (2)Besteht zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kein entsprechender Versicherungsver-trag, kann der Bieter den Nachweis durch eine eigens formulierte Eigenerklärung er-bringen, in der er sich verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung einen Betriebshaft-pflichtversicherungsvertrag mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme und mit Gül-tigkeit für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen. (3)Der Eigenerklärung gem. Abs. 2 ist eine schriftliche Bestätigung des Versicherungs-partners beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter in dem unter Abs. 1 genannten Umfang versicherbar ist. Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen
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Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG i.V.m. EfbV Der Bieter hat nachzuweisen, dass sämtliche Niederlassungen oder Betriebsstätten des Bie-ters, die im Rahmen der Auftragsausführung vertragsgegenständliche Entsorgungsleistungen durchführen, über eine jeweils gültige Zertifizierung als „Entsorgungsfachbetrieb“ gemäß § 56 KrWG i.V.m. der EfbV für die konkret ausgeschriebenen Abfallarten und Tätigkeiten verfügen. Mit dem Angebot ist für jede ausführende Niederlassung ein aktuelles Überwachungszertifikat nach § 56 (inklusive der zugehörigen Anlagen) vorzulegen. Der räumliche Geltungsbereich der Zertifizierung muss den Standort der jeweiligen Niederlassung sowie die geplante Leistungs-erbringung abdecken. Die Zertifizierung muss folgende abfallwirtschaftliche Tätigkeiten umfassen: (1) Sammeln (2) Befördern (3) Lagern (4) Verwerten (5) Beseitigen Die Zertifizierung muss die konkret im LV ausgeschriebenen Abfallarten und -schlüssel, um-fassen. Die Zertifizierung muss sich auf diejenige Niederlassung beziehen, die die jeweilige Leistung tatsächlich erbringen soll. Sie dürfen nicht älter als 18 Monate sein. Die Rückrechnung der 18 Monate bezieht sich auf den Submissionstermin. Sollen Teilleistungen von Nachunternehmer oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft durchge-führt werden, so ist der Nachweis der entsprechenden EfB-Zertifizierung auch für diese Part-ner für die von ihnen übernommenen Arbeitsschritte vorzulegen. Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen
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Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es ist eine Darstellung der Fahrzeugflotte in Form einer vom Bieter selbst erstellten Liste ein-zureichen. Es sind folgende Informationen anzugeben: Fahrzeuge, Einsatzzweck, technische Daten der Fahrzeuge und Anzahl. Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen
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Eignungskriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Benennung von Entsorgungsanlage(n) und ggf. Zwischenlager mit Angabe der Adresse und Entsorgernummer für alle im LV angebotenen Abfall-Arten. Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Nachweis zur Nachhaltigkeit Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass er ein anerkanntes Umweltmanagementsys-tem gemäß ISO 14001, EMAS oder ein vergleichbares System betreibt. Falls kein formelles Umweltmanagementsystem vorliegt, kann stattdessen ein schriftliches Nachhaltigkeitskon-zept vorgelegt werden, das die Kriterien der oben genannten Umweltmanagementsysteme erfüllt. Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten: I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen: a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist. (3) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht. II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt: • Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen. Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. III. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis II. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003201
Postanschrift: Ostmerheimer Str. 555
Postleitzahl: 51109
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: submissionsstelle@steb-koeln.de 📧
Telefon: +49 221 221 22955 📞
URL: https://www.steb-koeln.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.subreport-elvis.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E32851866 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E32851866 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.subreport-elvis.de 🌏
Name: Bieterkommunikation auf der E-Vergabeplattform
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, wickeln ihre Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe in digitaler Form ab. Die entsprechenden Unterlagen stehen Ihnen auf einer Vergabeplattform im Internet zur Verfügung. Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage der StEB Köln, AöR: https://steb-koeln.de/vergabe ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Nebenangebote/Änderungsvorschläge, die von der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers abweichen, sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bitte beachten Sie bezogen auf die aktuell angegebene Stelle für Rechtsbehelfs- /Nachprüfungsverfahren die nachfolgenden Änderungen in Abhängigkeit vom Datum des Nachprüfungsantrages: Zuständigkeit Vergabekammer Westfalen: ab 01.07.2026 bis 31.12.2026 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen (Kontaktdaten siehe unten ORG-0002) Zuständigkeit Vergabekammer Nordrhein-Westfalen ab 01.01.2027 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordrhein-Westfalen Identifikationsnummer: 05515-03004-07 Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9 Postleitzahl: 48147 Ort: Münster NUTS-3-Code: DEA33 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de Telefon: (keine Geschäftsstelle) Fax: 0251 - 411 2165
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Telefon: +49 251 4111691 📞
Fax: +49 251 411-2165 📠
URL: https://www.bezregmuenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammerwestfalen 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, kann die Unwirksamkeit nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 154-557231 (2026-08-10)