RV Entsorgung von Altpapier, Kartonagen und Mischglas berlinweit für den Zeitraum 2024 bis 2026

Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH

Rechtskonforme Entsorgung von Altpapier und Kartonagen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie der Mischglasentsorgung für ein Teilportfolio von 26 Ladestellen für ein berlinweites Immobilienportfolio für den Zeitraum 2024 bis 2026

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-11 Auftragsbekanntmachung
2023-10-10 Ergänzende Angaben
2023-10-18 Ergänzende Angaben
2024-01-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-09-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammeln von kommunalem Müll
Referenznummer: 267-23-OV-BWO
Kurze Beschreibung:
Rechtskonforme Entsorgung von Altpapier und Kartonagen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie der Mischglasentsorgung für ein Teilportfolio von 26 Ladestellen für ein berlinweites Immobilienportfolio für den Zeitraum 2024 bis 2026
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsammeln von kommunalem Müll 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abholung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Postanschrift: Hallesches Ufer 74–76
Postleitzahl: 10963
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
E-Mail: vergabe@berlinovo.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/173083 🌏
URL der Teilnahme: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/173083 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-11 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 178-557471
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche / telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der Bietern/Bietergemeinschaften erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit den folgenden Mindestdeckungssummen erbringen wird: - für Personen- und Sachschäden: Deckungssumme mind. 5.000.000 EUR, die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall und als Höchstgrenze je Versicherungsjahr - für Vermögensschäden: Deckungssumme mind. 3.000.000 EUR, die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall und als Höchstgrenze je Versicherungsjahr 5. Der AN verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,- zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Altpapier und Kartonagen – Apartment
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von Altpapier und Kartonagen im Bereich Apartment nach Kreislaufwirtschaftsgesetz mit 89 Ladestellen für ein berlinweites Immobilienportfolio für den Zeitraum 2024 bis 2026
Dauer: 36 Monate
Bezeichnung des Loses: Altpapier und Kartonagen –Wohnen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von Altpapier und Kartonagen im Bereich Wohnen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz mit 305 Ladestellen für ein berlinweites Immobilienportfolio für den Zeitraum 2024 bis 2026
Bezeichnung des Loses: Glas
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von Glas nach Kreislaufwirtschaftsgesetz mit 26 Ladestellen für ein berlinweites Immobilienportfolio für den Zeitraum 2024 bis 2026

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung;
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung;
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG - siehe Formular Eignung und Formular Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen;
5) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Eignung
6) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von EUR 30.000 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
7) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von EUR 15.000 im Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Wettbewerbsregister vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers.
8) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen.
Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 - siehe Formular Eignung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bieter sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab 2016 erbracht wurden. Hinsichtlich der Höchstzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen.
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Um der berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden
Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der berlinovo sind die zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zur Prüfung dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
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Der Bieter erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die berlinovo Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Mindeststandards:
Für Los 1: Altpapier und Kartonagen – Apartment
Mindestens 2 Referenzen mit:
• Leistungsgegenstand: Abholung Altpapier / Kartonagen
• Mindestens 100 Abholstellen
• Laufzeit von Mindestens 3 Jahren
• Wesentliche Leistungserbringung ab 2016
Für Los 2: Altpapier und Kartonagen –Wohnen
Mindestens 2 Referenz mit:
• Mindestens 330 Abholstellen
Für Los 3: Glas
• Leistungsgegenstand: Abholung Glas
• Mindestens 25 Abholstellen
Die Anforderungen müssen jeweils in einer Referenz kumulativ erfüllt werden. Eine Referenz kann für mehrere Lose gewertet werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
BVB Mindeststundenentgelt, BVB Verhinderung von Benachteiligungen, BVB Kontrolle Sanktionen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/173083 🌏
Internetadresse: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/173083 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche / telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil
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beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
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2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Der Bietern/Bietergemeinschaften erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt,
nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
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a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder
mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
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4. den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage
nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit den folgenden
Mindestdeckungssummen erbringen wird:
- für Personen- und Sachschäden: Deckungssumme mind. 5.000.000 EUR, die Deckungssumme gilt je
Versicherungsfall und als Höchstgrenze je Versicherungsjahr
- für Vermögensschäden: Deckungssumme mind. 3.000.000 EUR, die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall
und als Höchstgrenze je Versicherungsjahr
5. Der AN verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,- zu zahlen
(MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3030138316 📞
Fax: +49 3030137613 📠
Internetadresse: www.berlin.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3030138316 📞
Fax: +49 3030137613 📠
Internetadresse: www.berlin.de 🌏
Quelle: OJS 2023/S 178-557471 (2023-09-11)
Ergänzende Angaben (2023-10-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Müllsammlung 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-10 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 198-618270
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 178-557471
ABl. S-Ausgabe: 198
Quelle: OJS 2023/S 198-618270 (2023-10-10)
Ergänzende Angaben (2023-10-18)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-18 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 204-641648
ABl. S-Ausgabe: 204
Quelle: OJS 2023/S 204-641648 (2023-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Hallesches Ufer 74-76
Kontakt
Internetadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2024-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2024-01-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 016-043583
ABl. S-Ausgabe: 16

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von Altpapier und Kartonagen im Bereich Apartment nach Kreislaufwirtschaftsgesetz mit 89 Ladestellen für ein berlinweites Immobilienportfolio für den Zeitraum 2024 bis 2026.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-27 📅
Name: ALBA Berlin GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Berlin Recycling GmbH
REMONDIS GmbH & Co. KG
Postort: Kloster Lehnin
Land: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
5
4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
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Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2024/S 016-043583 (2024-01-18)