Beschreibung der Beschaffung
Im Wesentlichen sollen folgende Leistungen mittels Rahmenvertrag für den Bedarf an externer Beratung für Office-Anwendungen in der Deutschen Bundesbank beschafft werden:
Service Management: beinhaltet die Steuerung und Koordination des eingesetzten Personals anhand der anstehenden Tätigkeiten und Aufgaben ca. 66 PT
Beratung Support umfasst alle Hilfestellungen im täglichen Betrieb, um den Anwendern im Falle von Servicebeeinträchtigungen zu helfen ca. 1540 PT
Konzeption umfasst die Wartung des Systems und beschreibt alle notwendigen Prozesse und Aufgaben, welche notwendig sind, um Veränderungen an dem System vorzunehmen ca. 462 PT
Weiterentwicklung der Eigenentwicklungen-In den Office-Anwendungen der Bundesbank wurden Erweiterungen und Arbeitsprozesse in Eigenentwicklungen umgesetzt ca. 132 PT
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Die detaillierten Leistungsmerkmale und Anforderungen an das eingesetzte Personal sind den Vertragsanlagen B2_Leistungsbeschreibung_22-0007944 und B03_Bewertungsmatrix_22-0007944 zu entnehmen.
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Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden in einem fest abzunehmendes Kontigent von 280 Tagen pro Jahr vereinbart. Vor-Ort-Tätigkeiten an Standorten des Auftraggebers. Grundsätzlich werden die Tätigkeiten in durch den Auftragnehmer festgelegten Räumlichkeiten innerhalb von Deutschland erbracht, außer bei Tätigkeiten, die eine Vor-Ort-Anwesenheit erfordern. Eine Vor-Ort-Anwesenheit kann erforderlich werden, sofern Arbeiten an Systemen (Infrastruktur, Anwendungen) erfolgen müssen.
Zu den Vor-Ort-Tätigkeiten, die an dem Leistungsort Leipzig stattfinden und zu denen sich der Auftragnehmer weiterhin verpflichtet, zählen im Einzelfall Besprechungen und Workshops. Vor-Ort-Termine werden dem Auftragnehmer rechtzeitig bekannt gegeben. Grundsätzlich wird von einer Vor-Ort-Tätigkeit von mindestens 30 % ausgegangen.
Der voraussichtliche Gesamtbedarf über die maximal mögliche Vertragslaufzeit (4 Jahren mit jährlichen ordentlichen Kündigungsrecht) wird auf rund 2200 Personentage geschätzt. Hierbei handelt es sich um eine kalkulatorische Annahme, die dem derzeitigen Planungsstand entspricht. Rückschlüsse auf tatsächliche Inanspruchnahmen lassen sich daraus jedoch nicht ableiten.
Nebenkosten, Reisekosten, Reisezeiten und/oder Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten gelten nicht als Leistungszeiten.
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Die formellen Prüfung und das anschließende Bewertungsverfahren folgt wie im Dokument A04_Zuschlagskriterien und Verfahrensablauf_22-0007944 beschrieben.