Auftragsbekanntmachung (2026-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Mehrmarkendiagnosegerät inkl. Zubhör und Software
Referenznummer: B 18.19 - 0120/26/VV : 1
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung Mehrmarkendiagnosegerät inkl. Zubehör und Software”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Prüfstände📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über Bosch Mehrmarkendiagnosegeräte inkl. Zubehör und Software. Verschiedene Lieferadressen innerhalb der BRD.
Aus der Rahmenvereinbarung...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über Bosch Mehrmarkendiagnosegeräte inkl. Zubehör und Software. Verschiedene Lieferadressen innerhalb der BRD.
Aus der Rahmenvereinbarung bestehen keine Abnahmeverpflichtungen. Mindestabnahmemengen werden nicht garantiert.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Verschiedene Lieferorte innerhalb der BRD” Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2029-07-31 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-06 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-06 11:31:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
“Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben,
bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB
vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat...”
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben,
bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB
vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob
zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die
zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen.
Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann
die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen
Führungszeugnisses) verlangt werden. Für den Fall der Bildung
von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von
Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe,
Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen
Bewerbungsbedingungen verwiesen.
- Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates
wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische
Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge
nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein
Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/
2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder
Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter
auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am
Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises
an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das
Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende
Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom
Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular
"Eigenerklärung Sanktionen Russland".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann
die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 059-204306 (2026-03-24)