Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bietererklärung/Eigenerklärung einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung im
Gewerbezentralregister, Abgabezahlen, Korruption, Gesetzestreue etc.) oder
Versicherung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen
Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner
Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer
oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das
Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-
amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem,
dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen
oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt
worden ist;
Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das
Gewerbezentralregister führen kann/können;
Hinweis: Eintragungen im Gewerbezentralregister/ Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister
führen könnten: Eintragungen/Erklärungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine
vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge
Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach
Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach
Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
Versicherung, entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf
keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler,
europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen
sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-
Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste
geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen
unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen
Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt
wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Versicherung, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche
Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder
Einrichtung ist,
Versicherung, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder
Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
Versicherung, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1
fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz,
98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten
Vorschriften, verstoßen hat;
Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist;
Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den
vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige
wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen
Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets-
und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention
bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der
Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages
bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine
wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat;
Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach
122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
§
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu
übermitteln.
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG
oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat.
Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis
10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Hinweis: Eintragungen/Erklärungen in diesen Feldern führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte
Eignungsprüfung ist die Folge.