Die AG werden als Bauherren in den kommenden Jahren Baumaßnahmen durchführen, bei denen regelmäßig auch Tätigkeiten mit Schadstoffen (z.B. Asbest, KMF, PCB, Schwermetalle etc.) und daran anschließend die Entsorgung (gefährlicher) Abfälle durchzuführen sind. Dies betrifft z.B. Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden, Umbaumaßnahmen sowie Abbruch- und Neubauvorhaben. Die Bauvorhaben werden teilweise unter Beauftragung von Generalunternehmern ausgeführt und teilweise unter Einzelvergabe der beteiligten Gewerke. Zudem kauft der AG verschiedene Immobilien an, bei denen ebenfalls Tätigkeiten mit Schadstoffen anfallen können. Um einen fachgerechten, ordnungsgemäßen, wirtschaftlichen und zügigen Umgang mit Schadstoffen und (gefährlichen) Abfällen zu gewährleisten, führt der AG ein Schadstoffmanagement durch. Da der AG selbst nicht hinreichend über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen für ein solches Schadstoffmanagement verfügt, soll das Schadstoffmanagement durch externe qualifizierte Dienstleister ausgeführt werden. Nicht Gegenstand des Schadstoffmanagements sind hingegen die eigentlichen Sanierungs-, Transport- und Entsorgungsarbeiten zur Beseitigung von Schadstoffen und der Entsorgung (gefährlicher) Abfälle. Diese Leistungen, die im Rahmen der hier ausgeschriebenen Tätigkeiten zu managen sind, werden durch dritte Dienstleister des AG erbracht. Weitere Angaben sind insb. dem Rahmenvertrag nebst Anlagen zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Schadstoff- und Abfallmanagement Technik
Referenznummer: 120-26
Kurze Beschreibung:
Die AG werden als Bauherren in den kommenden Jahren Baumaßnahmen durchführen, bei denen regelmäßig auch Tätigkeiten mit Schadstoffen (z.B. Asbest, KMF, PCB, Schwermetalle etc.) und daran anschließend die Entsorgung (gefährlicher) Abfälle durchzuführen sind. Dies betrifft z.B. Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden, Umbaumaßnahmen sowie Abbruch- und Neubauvorhaben. Die Bauvorhaben werden teilweise unter Beauftragung von Generalunternehmern ausgeführt und teilweise unter Einzelvergabe der beteiligten Gewerke. Zudem kauft der AG verschiedene Immobilien an, bei denen ebenfalls Tätigkeiten mit Schadstoffen anfallen können.
Um einen fachgerechten, ordnungsgemäßen, wirtschaftlichen und zügigen Umgang mit Schadstoffen und (gefährlichen) Abfällen zu gewährleisten, führt der AG ein Schadstoffmanagement durch. Da der AG selbst nicht hinreichend über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen für ein solches Schadstoffmanagement verfügt, soll das Schadstoffmanagement durch externe qualifizierte Dienstleister ausgeführt werden.
Nicht Gegenstand des Schadstoffmanagements sind hingegen die eigentlichen Sanierungs-, Transport- und Entsorgungsarbeiten zur Beseitigung von Schadstoffen und der Entsorgung (gefährlicher) Abfälle. Diese Leistungen, die im Rahmen der hier ausgeschriebenen Tätigkeiten zu managen sind, werden durch dritte Dienstleister des AG erbracht.
Weitere Angaben sind insb. dem Rahmenvertrag nebst Anlagen zu entnehmen.
Die AG werden als Bauherren in den kommenden Jahren Baumaßnahmen durchführen, bei denen regelmäßig auch Tätigkeiten mit Schadstoffen (z.B. Asbest, KMF, PCB, Schwermetalle etc.) und daran anschließend die Entsorgung (gefährlicher) Abfälle durchzuführen sind. Dies betrifft z.B. Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden, Umbaumaßnahmen sowie Abbruch- und Neubauvorhaben. Die Bauvorhaben werden teilweise unter Beauftragung von Generalunternehmern ausgeführt und teilweise unter Einzelvergabe der beteiligten Gewerke. Zudem kauft der AG verschiedene Immobilien an, bei denen ebenfalls Tätigkeiten mit Schadstoffen anfallen können.
Um einen fachgerechten, ordnungsgemäßen, wirtschaftlichen und zügigen Umgang mit Schadstoffen und (gefährlichen) Abfällen zu gewährleisten, führt der AG ein Schadstoffmanagement durch. Da der AG selbst nicht hinreichend über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen für ein solches Schadstoffmanagement verfügt, soll das Schadstoffmanagement durch externe qualifizierte Dienstleister ausgeführt werden.
Nicht Gegenstand des Schadstoffmanagements sind hingegen die eigentlichen Sanierungs-, Transport- und Entsorgungsarbeiten zur Beseitigung von Schadstoffen und der Entsorgung (gefährlicher) Abfälle. Diese Leistungen, die im Rahmen der hier ausgeschriebenen Tätigkeiten zu managen sind, werden durch dritte Dienstleister des AG erbracht.
Weitere Angaben sind insb. dem Rahmenvertrag nebst Anlagen zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 120-26
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Postleitzahl: 10559
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Das Vertragsverhältnis beginnt ab Zuschlagserteilung und endet am 31. März 2028 (Festlaufzeit).
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung einmal, um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option). Der Vertrag endet mithin spätestens am 31. März 2029.
Das jeweilige Optionsrecht des AG gilt als ausgeübt, wenn dem AN nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des betreffenden Optionszeitraums ein Widerspruch des AG gegen die Vertragsverlängerung zugeht
Das Vertragsverhältnis beginnt ab Zuschlagserteilung und endet am 31. März 2028 (Festlaufzeit).
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung einmal, um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option). Der Vertrag endet mithin spätestens am 31. März 2029.
Das jeweilige Optionsrecht des AG gilt als ausgeübt, wenn dem AN nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des betreffenden Optionszeitraums ein Widerspruch des AG gegen die Vertragsverlängerung zugeht
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: 1x um 1 Jahr
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Die elektronische Übermittlung der Angebote gemäß §17 Abs. 9 VgV wird akzeptiert.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 10
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-09-16 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-07 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Siehe §56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerber-gemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenz-verfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder die-ser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur ge-setzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ord-nungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus ei-nem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmer-entsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklä-rungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewer-ber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern /Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewer-beuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu ei-nem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme oder Wider-rufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigun-gen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerber-gemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenz-verfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder die-ser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur ge-setzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ord-nungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus ei-nem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmer-entsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklä-rungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewer-ber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern /Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewer-beuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu ei-nem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme oder Wider-rufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigun-gen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt/erklären, dass er/sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023,2024,2025) die folgenden Netto-Gesamtjahresumsätze erwirtschaftet hat/haben und dass er/sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu vergebenden vergleichbar sind, die folgenden Netto-Gesamtjahresumsätze erwirtschaftet hat/haben.
Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt/erklären, dass er/sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023,2024,2025) die folgenden Netto-Gesamtjahresumsätze erwirtschaftet hat/haben und dass er/sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu vergebenden vergleichbar sind, die folgenden Netto-Gesamtjahresumsätze erwirtschaftet hat/haben.
Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter erklärt, folgende Anzahlen von Mitarbeitern in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023,2024,2025) beschäftigt zu haben
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unter Beachtung der geforderten Mindestanforderungen macht der Bieter/die Bietergemeinschaft nachfolgend Angaben zu Referenzen von Projekten aus den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis.
Das Einreichen einer allgemeinen Referenzliste ersetzt die Eintragung in die hier vorgesehenen Felder nicht. Die Angaben haben unabhängig vom Vorliegen eines Präqualifikationsnachweises zu erfolgen.
Mindestanforderungen:
• Die anzugebenen Referenzen müssen jeweils den vorgegebenen Kategorien entsprechen. Es muss je Kategorie mindestens eine Referenz benannt werden. Dabei ist es möglich, dass ei-ne Referenz in mehrere Kategorien angegeben wird.
• Abschluss nicht vor 2021
• Die anzugebenen Referenzen müssen der pro Kategorie vorgegebenen Spezifika entspre-chen:
• Kategorie 1: Altlasten und schädliche Bodenveränderungen
o Erstellung Untersuchungs-/Beprobungskonzept
o Erstellung Konzept Rasterfeldbeprobung
o Fachgutachterliche Begleitung von Geländearbeiten/Altlastenuntersuchungen (u. a. Koordination der Maßnahmen, Überwachung der Arbeiten, Probenverpackung und -versand), inkl. sämtlicher An- und Abfahrten
o Gutachten zu einer Altlastenuntersuchung
• Kategorie 2: Gebäudeschadstoffe
o Ausarbeitung eines Gebäudeschadstoffkatasters (auch für rückzubauende Bau-werke) mit Fotodokumentation, Auswertung der Vorort- und Laboruntersuchungen, Aufnahme der schadstoffhaltigen Bauelemente
• Kategorie 3: Entsorgung von gefährlichen Abfällen
o Fachgutachterliche Begleitung von Entsorgungs- und Sanierungsmaßnahmen
• Kategorie 4: Nachweisverfahren
o Elektronische Nachweisführung gefährliche Abfälle
o Erstellung und Bearbeitung aller Nachweise und Transportpapiere die PORTAL-Software ZEDAL
o Bearbeitung von Registeranforderungen
o Archivierung, Registerpflege (Beantwortung von Registeranfragen durch die jewei-lige Behörde) und Erstellung der Abfallbilanz je Abfallschlüssel pro Monat
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unter Beachtung der geforderten Mindestanforderungen macht der Bieter/die Bietergemeinschaft nachfolgend Angaben zu Referenzen von Projekten aus den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis.
Das Einreichen einer allgemeinen Referenzliste ersetzt die Eintragung in die hier vorgesehenen Felder nicht. Die Angaben haben unabhängig vom Vorliegen eines Präqualifikationsnachweises zu erfolgen.
Mindestanforderungen:
• Die anzugebenen Referenzen müssen jeweils den vorgegebenen Kategorien entsprechen. Es muss je Kategorie mindestens eine Referenz benannt werden. Dabei ist es möglich, dass ei-ne Referenz in mehrere Kategorien angegeben wird.
• Abschluss nicht vor 2021
• Die anzugebenen Referenzen müssen der pro Kategorie vorgegebenen Spezifika entspre-chen:
• Kategorie 1: Altlasten und schädliche Bodenveränderungen
o Erstellung Untersuchungs-/Beprobungskonzept
o Erstellung Konzept Rasterfeldbeprobung
o Fachgutachterliche Begleitung von Geländearbeiten/Altlastenuntersuchungen (u. a. Koordination der Maßnahmen, Überwachung der Arbeiten, Probenverpackung und -versand), inkl. sämtlicher An- und Abfahrten
o Gutachten zu einer Altlastenuntersuchung
• Kategorie 2: Gebäudeschadstoffe
o Ausarbeitung eines Gebäudeschadstoffkatasters (auch für rückzubauende Bau-werke) mit Fotodokumentation, Auswertung der Vorort- und Laboruntersuchungen, Aufnahme der schadstoffhaltigen Bauelemente
• Kategorie 3: Entsorgung von gefährlichen Abfällen
o Fachgutachterliche Begleitung von Entsorgungs- und Sanierungsmaßnahmen
• Kategorie 4: Nachweisverfahren
o Elektronische Nachweisführung gefährliche Abfälle
o Erstellung und Bearbeitung aller Nachweise und Transportpapiere die PORTAL-Software ZEDAL
o Bearbeitung von Registeranforderungen
o Archivierung, Registerpflege (Beantwortung von Registeranfragen durch die jewei-lige Behörde) und Erstellung der Abfallbilanz je Abfallschlüssel pro Monat
Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie im Auftragsfall ausschließlich Schadstoff-manager einsetzt, die jeweils erfolgreich an Lehrgängen zum Erwerb
• der Sachkunde TRGS 519 Anlage 3
• der Fachkunde TRGS 524
• der Sachkunde DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128)
• der Sachkunde LAGA PN 98
(mittels geeigneter Unterlagen nachzuweisen)
teilgenommen haben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie im Auftragsfall ausschließlich Schadstoff-manager einsetzt, die jeweils erfolgreich an Lehrgängen zum Erwerb
• der Sachkunde TRGS 519 Anlage 3
• der Fachkunde TRGS 524
• der Sachkunde DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128)
• der Sachkunde LAGA PN 98
(mittels geeigneter Unterlagen nachzuweisen)
teilgenommen haben.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 sowie §124 GWB vorliegen.
a) Die auf der elektronisch angegebenen eVergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu ver-wenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der eVergabeplattform als Bieter mit ihren Kontakt-daten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angege-benen eVergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren.
b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen eVergabeplattform einzureichen.
c) Fragen können bis zum 07.09.2026 um 12.00 Uhr über die eVergabeplattform gestellt werden. Die Be-antwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die eVergabeplattform; die Antworten werden aus Grün-den der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestä-tigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die eVergabe-plattform verschickten Mitteilungen in Textform.
d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und ein-zureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldneri-scher Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen
f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den An-wendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Ab-satz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an fol-gende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Or-ganisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anwei-sung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitä-ten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eig-nungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
a) Die auf der elektronisch angegebenen eVergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu ver-wenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der eVergabeplattform als Bieter mit ihren Kontakt-daten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angege-benen eVergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren.
b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen eVergabeplattform einzureichen.
c) Fragen können bis zum 07.09.2026 um 12.00 Uhr über die eVergabeplattform gestellt werden. Die Be-antwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die eVergabeplattform; die Antworten werden aus Grün-den der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestä-tigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die eVergabe-plattform verschickten Mitteilungen in Textform.
d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und ein-zureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldneri-scher Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen
f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den An-wendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Ab-satz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an fol-gende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Or-ganisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anwei-sung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitä-ten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eig-nungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +4930 90138316📞
Fax: +4930 90137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genann-ten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungs-antrag ist zudem unzulässig, sofern der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagsertei-lung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2n GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genann-ten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungs-antrag ist zudem unzulässig, sofern der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagsertei-lung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2n GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 158-571211 (2026-08-17)