Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag Tiefbau auszuschreiben. Die Leistungen sind im Zuge der Instandsetzung bestehender Anlagen und bei Neubaumaßnahmen zu erbringen. Die Leistungen des Rahmenvertrages werden in folgende Gewerken strukturiert: Allgemeine Leistungen der Baustelleneinrichtung - Baustelleneinrichtung - Baustraßen - Tor- und Zaunanlagen - Kampfmitteluntersuchungen - Ökologische Maßnahmen - Tiefbauleistungen - Abbruch- und Demontagearbeiten - Erdarbeiten, - Entwässerungsanlagen - Ver- und Entsorgungsleitungen - Kabeltrassen und -schächte - Flächenbefestigung (Tragschichten, Betonflächen, Asphaltflächen, Pflasterflächen und Plat-tenbeläge, Borde, Markierungsarbeiten und Beschilderung) Technische Ausrüstung - Beschilderung - Befeuerungsanlagen (Befeuerung, Absperreinrichtungen, Feuer, Trafos und Verkabelung, Außerbetriebnahme und Inbetriebnahme Feuerkreise)
Auftragsbekanntmachung (2026-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Tiefbauarbeiten
Referenznummer: EB-2026-0164
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag Tiefbau auszuschreiben. Die Leistungen sind im Zuge der Instandsetzung bestehender Anlagen und bei Neubaumaßnahmen zu erbringen.
Die Leistungen des Rahmenvertrages werden in folgende Gewerken strukturiert:
Allgemeine Leistungen der Baustelleneinrichtung
- Baustelleneinrichtung
- Baustraßen
- Tor- und Zaunanlagen
- Kampfmitteluntersuchungen
- Ökologische
Maßnahmen
- Tiefbauleistungen
- Abbruch- und Demontagearbeiten
- Erdarbeiten,
- Entwässerungsanlagen
- Ver- und Entsorgungsleitungen
- Kabeltrassen und -schächte
- Flächenbefestigung (Tragschichten, Betonflächen, Asphaltflächen, Pflasterflächen und Plat-tenbeläge, Borde, Markierungsarbeiten und Beschilderung)
Technische Ausrüstung
- Beschilderung
- Befeuerungsanlagen
(Befeuerung, Absperreinrichtungen, Feuer, Trafos und Verkabelung, Außerbetriebnahme und Inbetriebnahme Feuerkreise)
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag Tiefbau auszuschreiben. Die Leistungen sind im Zuge der Instandsetzung bestehender Anlagen und bei Neubaumaßnahmen zu erbringen.
Die Leistungen des Rahmenvertrages werden in folgende Gewerken strukturiert:
Allgemeine Leistungen der Baustelleneinrichtung
- Baustelleneinrichtung
- Baustraßen
- Tor- und Zaunanlagen
- Kampfmitteluntersuchungen
- Ökologische
Maßnahmen
- Tiefbauleistungen
- Abbruch- und Demontagearbeiten
- Erdarbeiten,
- Entwässerungsanlagen
- Ver- und Entsorgungsleitungen
- Kabeltrassen und -schächte
- Flächenbefestigung (Tragschichten, Betonflächen, Asphaltflächen, Pflasterflächen und Plat-tenbeläge, Borde, Markierungsarbeiten und Beschilderung)
Technische Ausrüstung
- Beschilderung
- Befeuerungsanlagen
(Befeuerung, Absperreinrichtungen, Feuer, Trafos und Verkabelung, Außerbetriebnahme und Inbetriebnahme Feuerkreise)
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt einen
Rahmenvertrag Tiefbau auszuschreiben. Die Leistungen sind
im Zuge der Instandsetzung bestehender Anlagen und bei
Neubaumaßnahmen zu erbringen.
Die Leistungen des Rahmenvertrages werden in folgende
Gewerken strukturiert:
• vorbereitende Arbeiten, incl. Abbruch und
Kampfmittelsondierung
• Erdbauleistung
• Herstellung von befestigten Verkehrsflächen (Schichtenaufbau
als Oberbau [Beton und Asphalt], Unterbau und Untergrund)
• Entwässerungsanlagen
• Tiefbauleistung für Ver- und Entsorgungsanlagen
• Technische Ausrüstung
Der Rahmenvertrag ist als Einheitspreisvertrag bestehend aus
Einheitspreisen (ggf. Teilpauschalen) auf der Basis eines
Leistungsverzeichnisses ohne Preisgleitklausel für Stoffe und
Lohn vorgesehen.
Folgende Hauptbauleistungen sind Gegenstand des
Rahmenvertrages:
Tiefbauleistungen:
- Verkehrs- und Baustellensicherungsmaßnahmen
- Errichtung und Umbau/Sanierung von Flugbetriebs- und
Verkehrsflächen, sonstigen Betriebs- und Lagerflächen sowie
von Kabel- und Entwässerungsanlagen,
- Errichtung von Beschilderungen incl. Fundamenten und
Befeuerungsanalgen
- Markierungsarbeiten auf Flugbetriebsflächen und
Betriebsstraßen
- vorgezogene Einrichtung sowie Rückbau von
Zugangskontrollstellen (z.B. temporäre Baustellenzufahrten),
- Errichtung von Baustraßen in unterschiedlichen Bauqualitäten,
Erzeugung von vorgezogenen Bauzuständen, z.B.
vorgezogener witterungsabhängiger Erdbau,
- Abbrucharbeiten von befestigten Flächen einschließlich
Entsorgung,
- Rückbau und Entsorgung von Leitungen, Schächten und
sonstigen Entwässerungsanlagen
- Erdbauarbeiten für Oberboden, Flächen- und Grabenaushub
inkl. dazugehörigen Wasserhaltung
- Grabenlose Rohrverlegungen
- Bau von Freispiegel- und Druckrohrleitungen insbesondere
aus Stahlbeton, Grauguss und Kunststoff inkl. Schächten und
Armaturen
- Durchführung von Vermessungsleistungen
- Kampfmittelsondierungen
Technische Anlagen und Ausrüstungstechnik
- Rückbauarbeiten an Anlagen der Technischen Ausrüstung
- Kabelverlegearbeiten für Elt -Anlagen wie z.B.
Befeuerungskabel
- Lieferung und Montage von Technischer Ausrüstung wie z.B.
Feuer
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt einen
Rahmenvertrag Tiefbau auszuschreiben. Die Leistungen sind
im Zuge der Instandsetzung bestehender Anlagen und bei
Neubaumaßnahmen zu erbringen.
Die Leistungen des Rahmenvertrages werden in folgende
Gewerken strukturiert:
• vorbereitende Arbeiten, incl. Abbruch und
Kampfmittelsondierung
• Erdbauleistung
• Herstellung von befestigten Verkehrsflächen (Schichtenaufbau
als Oberbau [Beton und Asphalt], Unterbau und Untergrund)
• Entwässerungsanlagen
• Tiefbauleistung für Ver- und Entsorgungsanlagen
• Technische Ausrüstung
Der Rahmenvertrag ist als Einheitspreisvertrag bestehend aus
Einheitspreisen (ggf. Teilpauschalen) auf der Basis eines
Leistungsverzeichnisses ohne Preisgleitklausel für Stoffe und
Lohn vorgesehen.
Folgende Hauptbauleistungen sind Gegenstand des
Rahmenvertrages:
Tiefbauleistungen:
- Verkehrs- und Baustellensicherungsmaßnahmen
- Errichtung und Umbau/Sanierung von Flugbetriebs- und
Verkehrsflächen, sonstigen Betriebs- und Lagerflächen sowie
von Kabel- und Entwässerungsanlagen,
- Errichtung von Beschilderungen incl. Fundamenten und
Befeuerungsanalgen
- Markierungsarbeiten auf Flugbetriebsflächen und
Betriebsstraßen
- vorgezogene Einrichtung sowie Rückbau von
Zugangskontrollstellen (z.B. temporäre Baustellenzufahrten),
- Errichtung von Baustraßen in unterschiedlichen Bauqualitäten,
Erzeugung von vorgezogenen Bauzuständen, z.B.
vorgezogener witterungsabhängiger Erdbau,
- Abbrucharbeiten von befestigten Flächen einschließlich
Entsorgung,
- Rückbau und Entsorgung von Leitungen, Schächten und
sonstigen Entwässerungsanlagen
- Erdbauarbeiten für Oberboden, Flächen- und Grabenaushub
inkl. dazugehörigen Wasserhaltung
- Grabenlose Rohrverlegungen
- Bau von Freispiegel- und Druckrohrleitungen insbesondere
aus Stahlbeton, Grauguss und Kunststoff inkl. Schächten und
Armaturen
- Durchführung von Vermessungsleistungen
- Kampfmittelsondierungen
Technische Anlagen und Ausrüstungstechnik
- Rückbauarbeiten an Anlagen der Technischen Ausrüstung
- Kabelverlegearbeiten für Elt -Anlagen wie z.B.
Befeuerungskabel
- Lieferung und Montage von Technischer Ausrüstung wie z.B.
Feuer
Zusätzliche Informationen:
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach der Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Der AG wird die VU erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
Die Schätzmengen der Rahmenvereinbarung entsprechen den Vordersätzen des beigefügten Leistungsverzeichnisses. Sie stellen auch die Höchstmengen dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach der Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Der AG wird die VU erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
Die Schätzmengen der Rahmenvereinbarung entsprechen den Vordersätzen des beigefügten Leistungsverzeichnisses. Sie stellen auch die Höchstmengen dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können.
Postanschrift: Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH
Postleitzahl: 12529
Stadt: Berlin-Schönefeld / Flughafen Berlin-Brandenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dahme-Spreewald
🏙️
Dauer: 60 Monate
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Anordnungsrecht gemäß Vertrag.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Die Prüfung und Wertung der Angebote durch den Auftraggeber erfolgen nach folgendem Procedere:
1. Prüfung auf Einhaltung der Formalien (insb. form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung, ggf. Orientierung an (§§56, 57 VgV).
2. Prüfung auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß §51 Abs. 2 ff. SektVO.
3. Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§123, 124 GWB und Erfüllung von
Mindestanforderungen an die Eignung).
4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Die Prüfung und Wertung der Angebote durch den Auftraggeber erfolgen nach folgendem Procedere:
1. Prüfung auf Einhaltung der Formalien (insb. form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung, ggf. Orientierung an (§§56, 57 VgV).
2. Prüfung auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß §51 Abs. 2 ff. SektVO.
3. Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§123, 124 GWB und Erfüllung von
Mindestanforderungen an die Eignung).
4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1.1 Unternehmensreferenzen
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 01.01.2021 erbracht worden sind bzw. spätestens bis 2 Monate nach Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen werden und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1.1 bis 1.1.4 beinhalten. Ein ggf. bestehender Rahmenvertrag kann eine längere Laufzeit haben.
Für den jeweiligen Einzelauftrag (Abruf) gelten hinsichtlich des Abschlusses der Leistungen die vorbenannten Anforderungen.
Für die geforderten Referenzangaben, Punkt 1.1.1 bis 1.1.4 stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, welches von den Bewerbern genutzt werden soll.
Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen:
1.1.1 - Zwei Referenzen aus dem unter 1.1 genannten Zeitraum; Leistungsart: bauliche Errichtung von Flächen in Beton- Bauweise; Leistungsumfang je Referenz: >=500 m2 und einer Schichtdicke >=20 cm pro Einzelauftrag
1.1.2 - Zwei Referenzen aus dem unter 1.1 genannten Zeitraum; Leistungsart: bauliche Errichtung von Flächen in Asphaltbauweise; Leistungsumfang je Referenz: >=1.000 m2 pro Einzelauftrag
1.1.3 - Zwei Referenzen aus dem unter 1.1 genannten Zeitraum; Leistungsart: bauliche Errichtung von Kanalbauwerken von Entwässerungsanlagen;
Leistungsumfang je Referenz: >=DN 800 und >= 100 m pro Einzelauftrag
1.1.4 - Eine Referenz aus dem unter 1.1 genannten Zeitraum; Leistungsart: mit Bauleistungen im Luftsicherheitsbereich; Leistungsumfang je Referenz: >=200.000 EUR (mehrere Referenzen zulässig)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1.1 Unternehmensreferenzen
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 01.01.2021 erbracht worden sind bzw. spätestens bis 2 Monate nach Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen werden und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1.1 bis 1.1.4 beinhalten. Ein ggf. bestehender Rahmenvertrag kann eine längere Laufzeit haben.
Für den jeweiligen Einzelauftrag (Abruf) gelten hinsichtlich des Abschlusses der Leistungen die vorbenannten Anforderungen.
Für die geforderten Referenzangaben, Punkt 1.1.1 bis 1.1.4 stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, welches von den Bewerbern genutzt werden soll.
Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen:
1.1.1 - Zwei Referenzen aus dem unter 1.1 genannten Zeitraum; Leistungsart: bauliche Errichtung von Flächen in Beton- Bauweise; Leistungsumfang je Referenz: >=500 m2 und einer Schichtdicke >=20 cm pro Einzelauftrag
1.1.2 - Zwei Referenzen aus dem unter 1.1 genannten Zeitraum; Leistungsart: bauliche Errichtung von Flächen in Asphaltbauweise; Leistungsumfang je Referenz: >=1.000 m2 pro Einzelauftrag
1.1.3 - Zwei Referenzen aus dem unter 1.1 genannten Zeitraum; Leistungsart: bauliche Errichtung von Kanalbauwerken von Entwässerungsanlagen;
Leistungsumfang je Referenz: >=DN 800 und >= 100 m pro Einzelauftrag
1.1.4 - Eine Referenz aus dem unter 1.1 genannten Zeitraum; Leistungsart: mit Bauleistungen im Luftsicherheitsbereich; Leistungsumfang je Referenz: >=200.000 EUR (mehrere Referenzen zulässig)
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2) Personelle Ausstattung
Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen:
2.1 Angaben zu den vorgesehenen Leitern/innen:
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft sollen 1 Person als konkret für den Einsatz zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung vorgesehene Leistungsträger/innen wie folgt benennen:
2.1.1 Gesamtprojektleiter:
- Dipl.-Ing. oder Master oder Bachelor oder vergleichbar,
- >= 12 Jahre Berufserfahrung, davon ³ 3 Jahre in der Funktion eines Gesamtprojektleiters;
- Mind. 1 Referenz aus einer der unter Punkt 1 genannten Anforderungen, die Art, Umfang und Zeitraum erfüllen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2) Personelle Ausstattung
Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen:
2.1 Angaben zu den vorgesehenen Leitern/innen:
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft sollen 1 Person als konkret für den Einsatz zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung vorgesehene Leistungsträger/innen wie folgt benennen:
2.1.1 Gesamtprojektleiter:
- Dipl.-Ing. oder Master oder Bachelor oder vergleichbar,
- >= 12 Jahre Berufserfahrung, davon ³ 3 Jahre in der Funktion eines Gesamtprojektleiters;
- Mind. 1 Referenz aus einer der unter Punkt 1 genannten Anforderungen, die Art, Umfang und Zeitraum erfüllen.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3.) Qualitätsmanagement/ggf. Zertifizierung:
Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen:
Nachweis, dass das Unternehmen über ein Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement (z.B. gem. DIN ISO 45001) verfügt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Zertifikats oder/und durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.) Qualitätsmanagement/ggf. Zertifizierung:
Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen:
Nachweis, dass das Unternehmen über ein Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement (z.B. gem. DIN ISO 45001) verfügt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Zertifikats oder/und durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen /Angebote ist nicht ausreichend.
Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens zur vergebenden Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen:
Als "Mindeststandard" für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) von 1.300.000,00 Mio. EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Maßgeblich ist der mittlere Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024,
2025).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen /Angebote ist nicht ausreichend.
Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens zur vergebenden Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen:
Als "Mindeststandard" für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) von 1.300.000,00 Mio. EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Maßgeblich ist der mittlere Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024,
2025).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gemäß Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und…
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und Telefonnummer.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG.
Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung.
3)
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt "Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" zur Verfügung. Im Falle einer BewGe/BieGe ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen.
4)
Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen.
BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
5)
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/ Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung.
6)
Die Prüfung der Eignung des Unternehmens erfolgt auf Grundlage der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise in Bezug auf die zu vergebende Leistung.
7)
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und Telefonnummer.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG.
Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung.
3)
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt "Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" zur Verfügung. Im Falle einer BewGe/BieGe ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen.
4)
Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen.
BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
5)
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/ Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung.
6)
Die Prüfung der Eignung des Unternehmens erfolgt auf Grundlage der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise in Bezug auf die zu vergebende Leistung.
7)
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
1)
Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EB-2026-0164 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 14.10.2026, 10:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
(https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber-/Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber/Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
2)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe Bieter/BieGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
3)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
4)
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
1)
Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EB-2026-0164 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 14.10.2026, 10:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
(https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber-/Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber/Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
2)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe Bieter/BieGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
3)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
4)
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Auf die Rügeobliegenheiten nach §160 Abs. 3 GWB wird verwiesen.
Insbesondere gilt:
1) Gemäß §160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2) Gemäß §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Gemäß §160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des §160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen.
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§134 und 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in §135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in §134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach §160 Abs. 3 GWB wird verwiesen.
Insbesondere gilt:
1) Gemäß §160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2) Gemäß §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Gemäß §160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des §160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen.
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§134 und 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in §135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in §134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 177-631280 (2026-09-11)