Beschreibung der Beschaffung
Haus A - BGF = 2.537,99 m², BRI = 12.002,62 m³, Haus B - BGF = 1.837,78 m², BRI = 7.300,11 m³, Haus C - BGF = 1.592,17 m², BRI = 6.420,44 m³, Haus D - BGF = 2.156,72 m², BRI = 16.567,15 m³, Haus E - BGF = 4.358,41 m², BRI = 20.395,22 m³, Haus F - BGF = 1.257,46 m², BRI = 6.881,58 m³, Haus G - BGF = 2.564,65 m², BRI = 12.476,29 m³
Haus H - BGF = 2.726,92 m², BRI = 13.004,25 m³, Haus I - BGF = 1.571,28 m², BRI = 11.350,55 m³, Haus J - BGF = 1.849,69 m², BRI = 12.657,75 m³, Haus K - BGF = 519,15 m², BRI = 3.374,44 m³, Energiezentrale - BGF = 747,49 m², BRI = 5.468,61 m³.
- Baustelleneinrichtung ca. 1.450 m2, Gerüstarbeiten ca. 16.880 m², - Erdarbeiten ca. 16.055 m² Grundleitungen ca.2.855 m, PerimeterDämmung ca. 16.087 m²,
Gründung Ortbeton ca. 7604m³, Elementwandtafeln Innen ca. 18.660 m² Thermo-
Das Land Baden-Württemberg möchte seiner Vorbildfunktion im Hinblick auf die
Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft gerecht werden und unterstützt daher den Einsatz von Recycling-Baustoffen. Aus diesem Grund werden in der Leistungsbeschreibung im Bereich der Betonarbeiten Positionen aufgeführt, für die der Einsatz von R-Beton vorgesehen ist. Hierfür ist der Einsatz rezyklierter Gesteinskörnung (RC-GK) zu einem vorgegebenen Anteil erforderlich.
Für den öffentlichen Auftraggeber ist jedoch die ausreichende, standortnahe Verfügbarkeit des entsprechenden Recyclingmaterials im Vorfeld schwer zu ermessen. Daher ist in diesem Ausschreibungsverfahren die Abgabe von Nebenangeboten für den in den Vergabeunterlagen ausgewiesenen Leistungsbereich der Betonarbeiten zugelassen. Hierdurch wird es den Unternehmen grundsätzlich ermöglicht, im Falle unwirtschaftlicher Beschaffungsbedingungen, anstelle des R-Betons eine Ausführung als Normalbeton anzubieten. In den beigefügten Vergabeunterlagen ist neben dem Kriterium Preis (Gewichtung 95%) das Kriterium Umweltfaktor (Gewichtung 5 %) festgelegt. Die Wertung der Haupt- und Nebenangebote erfolgt anhand der festgelegten Zuschlagskriterien.
Zur Ausführung der Leistungen sind die Anforderungen der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 25.07.2017 (GABl. 2017, Seite 453) zu erfüllen.
Ergänzend ist die Vergabe von 'Instandhaltungsleistungen' Gegenstand des Verfahrens.