Preisnachlässe, die an anderen als den zugelassenen Stellen (vgl. HVA F-StB EU-Teilnahmebedingungen) ausgewiesen sind, werden nicht gewertet. Im Rahmen der elektronischen Angebotsabgabe (elektronisch in Textform, mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur) kann bei Unterlagen, die eine Zeichnung erfordern, der Erklärende in Textform angegeben werden.