Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind Referenzprojekte aus den letzten acht Jahren (2015 ff.) nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Die Referenzprojekte können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden. Es sind mindestens eins, maximal drei ausgewählte vergleichbare Referenzprojekte anzugeben.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
Mindestanforderung an die Referenzprojekte der Bieter ist folgender Leistungsbestandteil:
- Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA) gemäß § 47 HOAI 2021, Lph. 5 bis 6 für den Bau einer Bundes- oder Staatsstraße einschließlich Radweg
Die vorgenannten Mindestanforderungen können in unterschiedlichen oder auch denselben Referenzen (1 bis 3) nachgewiesen werden.
Weitere Mindestanforderungen:
Die geforderten Referenzen müssen mindestens folgenden Inhalt haben:
- kurze Beschreibung des Projektes
- kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe der Leistungsphasen gemäß HOAI
- Auftragsvolumen der Referenzleistung
- Ansprechpartner des Auftraggebers
- Leistungszeitraum
2. Technische Ausstattung und Qualitätssicherung, § 46 (3) Nr. 9 VgV
Mindestanforderungen an die Geräte und technische Ausstattung:
- CARD/1, VESTRA oder gleichwertige Software
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
Mindestanforderungen an die Qualitätssicherung:
Der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft erklärt, dass er über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein vergleichbares QM-System verfügt. Sofern ein Zertifikat vorgelegt wird, muss bei einer Verbundzertifizierung aus dem beigefügten Nachweis ersichtlich sein, dass die Zertifizierung die sich bewerbende Niederlassung/den sich bewerbenden
Standort einschließt.
Mindestanforderungen:
- Die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Qualitätssicherung sind nachzuweisen. Als Nachweis ist eine Dokumentation analog Abschnitt 4.2der DIN EN ISO 9001 vorzulegen (Deckblatt und Inhaltsverzeichnis sowie Dokumentation in digitaler Form).
-Die Vorlage eines Zertifikats (z. B. nach DIN EN ISO 9001) eines externen Gutachters überdie Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bieters/eines Mitglieds der Bietergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualitätssicherung ist dem geforderten Nachweis gleichwertig.
3. Personal
Beschäftigungszahlen:
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind durchschnittliche Beschäftigtenzahlen des Unternehmens sowie die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren anzugeben (§ 46 (3) Nr. 8 VgV).
Mindestanforderungen zum Personalbestand in den letzten drei Jahren (2020-2022):
3 (Planung VA)
Hinweise:
- Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben.
- Bei Bietergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren.