Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Von dem Bieter/der Bietergemeinschaft sind Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (2018 ff.) nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Die Referenzprojekte können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden. Es sind mindestens eins, maximal drei ausgewählte vergleichbare Referenzprojekte anzugeben.
Mindestanforderung an die Referenzprojekte des Bieters/der Bietergemeinschaft sind folgende Leistungsbestandteile:
-Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA) gemäß § 47, Lph. 8/9 i. V. m. Anlage 13 HOAI für Um- oder Ausbau einer Bundesfern-, Staats-/Landes- oder Kreisstraße und einem Bauvolu-men ≥ 2 Mio. € netto
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (OP IngBW) gemäß § 43, Lph. 8/9 i. V. m. Anlage 12 HOAI für Neubau Brückenbauwerk und einem Bauvolumen ≥ 0,5 Mio. € netto
- Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen (BÜ VA) als Besondere Leistung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. Anlage 13 HOAI für Um- oder Ausbau einer Bundesfern-, Staats-/Landes- oder Kreisstraße und einem Bauvolumen ≥ 2 Mio. € netto
Die vorgenannten Mindestanforderungen können in unterschiedlichen Referenzen (1 - 3) nachgewiesen werden.
Weitere Mindestanforderung:
Die geforderten Referenzbestätigungen müssen mindestens folgenden Inhalt haben:
- kurze Beschreibung des Projektes
- kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe
der Leistungsphasen gemäß HOAI
- Auftragsvolumen der Referenzleistung
- Ansprechpartner des Auftraggebers
- Leistungszeitraum
2. Technische Ausstattung
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen (§ 46 (3) Nr. 9 VgV):
Mindestanforderungen an die Technische Ausstattung:
- Der Bieter verfügt über iTWO oder gleichwertige AVASoftware
3. Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters werden hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte bestimmte Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Referenzen verlangt (§ 46 (3) Nr. 2 und 6 VgV):
Unter Berücksichtigung des Leistungsgegenstands wurden drei Fachbereiche gebildet:
Fachbereich 1:
Bauoberleitung für Verkehrsanlagen (BOL VA) und Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke (BOL IngBW)
Fachbereich 2:
Örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen (BÜ VA) und Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke (BÜ IngBW)
Fachbereich 3:
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Für die einzelnen Fachbereiche sind das vorgesehene Personal zu benennen und die jeweils geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich Berufsabschluss, Berufserfahrung, fachspezifischer Qualifikation und fachspezifischer Referenzprojekte zu erfüllen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft wird im Auftragsfall die genannten Personen einsetzen und versichert, dass diese im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Zum Nachweis der Mindestanforde-rungen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Berufsabschluss: Urkunden, Zeugnisse oder entsprechende Bescheinigungen
- Berufserfahrung: Eigenerklärung mit Angaben zum beruflichem Werdegang
(z. B. formloser Lebenslauf)
- Fachspezifische Qualifikation: Bescheinigungen (z.B. Fortbildungsnachweise)
- Fachspezifisches Referenzprojekt: Unterlagen zu einem Referenzprojekt des Bearbeiters aus den letzten fünf Jahren (2018 ff.) mit Angaben zu Bezeichnung der Maßnahme mit charakteristischen Eckdaten, Leistungszeitraum, erbrachter Leistungsumfang, Auftraggeber
Zusätzlich sind ein Gesamtkoordinator und ein stellvertretender Gesamtkoordinator für die Maßnahme zu benennen, an welche keine Mindestanforderungen gestellt werden.
Bei der Benennung des vorgesehenen Personals für die einzelnen Fachbereiche und die Gesamtkoordination sind Überschneidungen zulässig, so dass Mitarbeiter gegebenenfalls mehrfach benannt werden können (Vgl. hierzu Unterlage
Eignungs- und Zuschlagskriterien).
Mindestanforderungen Fachbereich 1 - Teil: BOL VA
- Berufsabschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master) und mindestens drei Jahre Baustellenpraxis im
Verkehrswegebau als Bauoberleiter; Alternativ: andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Dip-lom/Master) mit Berufserfahrungen von
mindestens fünf Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als Bauoberleiter
- Fachspezifisches Referenzprojekt: Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph. 8 Bauoberleitung für Um- oder Ausbau einer Bundesfern-, Staats-/Landes- oder Kreisstraße und einem Bauvolumen ≥ 2 Mio. € netto
Mindestanforderungen Fachbereich 1 - Teil: BOL IngBW
- Berufsabschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) mit Studienabschluss Bauingeni-eurwesen (Diplom/Master) und mindestens drei Jahre Baustellen-praxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauoberleiter.
Alternativ:
andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Dip-lom/Master) mit Berufserfahrungen von mindestens fünf Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauoberleiter.
- Fachspezifisches Referenzprojekt: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph. 8 Bauoberleitung für Neu-bau Brückenbauwerk und einem Bauvolumen ≥ 0,5 Mio. € netto
Mindestanforderungen Fachbereich 2 - Teil: BÜ VA
- Berufsabschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU), Fachhochschule (FH) oder Berufsakademie (BA) mit Studi-enabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master/Bachelor)
Alternativ:
andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU, FH oder BA (Diplom/Master/Bachelor) mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als Bauüberwacher oder Bauoberleiter
Alternativ:
abgeschlossene Fachausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Tiefbau mit Berufserfah-rung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswe-gebau als Bauüberwacher oder Bauoberleiter
- Fachspezifische Qualifikation: Qualifikation für die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach Merkblatt MVAS 99: Schulungsgruppe B, C, D oder E, für Arbeitsstellen längerer Dauer, an allen Straßen
- Fachspezifisches Referenzprojekt: Örtliche Bauüberwachung für Um- oder Ausbau einer Bundesfern-, Staats-/Landes- oder Kreisstraße und einem Bauvolumen ≥ 2 Mio. € netto
Mindestanforderungen Fachbereich 2 - Teil: BÜ IngBW
- Berufsabschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU), Fachhochschule (FH) oder Berufsakademie (BA) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master/Bachelor)
Alternativ:
andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU, FH oder BA (Diplom/Master/Bachelor) mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauüberwacher oder Bauoberleiter
Alternativ:
abgeschlossene Fachausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Fachrichtung Bautechnik mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauüberwacher oder Bauoberleiter
- Fachspezifisches Referenzprojekt: Örtliche Bauüberwachung für Neubau Brückenbauwerk und einem Bauvolumen ≥ 0,5 Mio. € netto
Mindestanforderungen Fachbereich 3 - SiGeKo
- Berufsabschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU), Fachhochschule (FH) oder Berufsakademie (BA) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master/Bachelor)
Alternativ:
andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU, FH oder BA (Diplom/Master/Bachelor) mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als SiGe-Koordinator
Alternativ:
abgeschlossene Fachausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Tiefbau mit Berufserfah-rung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als SiGe-Koordinator
- Fachspezifische Qualifikation: SiGeKo-Lehrgang gemäß RAB 30, Anlage C
- Fachspezifisches Referenzprojekt: SiGeKo für Fahrbahnerneuerung bzw. Um- oder Ausbau einer Bundesfern-, Staats-/Landes- oder Kreisstraße