Mit dem Energiepark und dem Lehr- und Ausstellungsgebäude (LAG) verfügt die Fachhochschule Westküste (FHW) über eine moderne Infrastruktur zur regenerativen Versorgung von Gebäuden. Das LAG wird hierbei für interne und externe Lehrveranstaltungen und für den Wissenstransfer genutzt. Dieser Wissenstransfer bezieht sich hierbei auf viele Aspekte und Herausforderungen der zukünftigen Gebäudeenergie. Mit der bereits bestehenden Infrastruktur (Stromerzeugung, Energiespeicherung, Wärme und Stromversorgung des Gebäudes) ist es möglich zu zeigen, dass die regenerative Gebäudeenergieversorgung funktioniert. Lediglich längere „Dunkelflauten“ im Winter führen dazu, dass die derzeit installierte Energieversorgung und (Kurzzeit-) Speicherung nicht ausreichen, um das Gebäude ganzjährig sicher zu versorgen. Deshalb soll die bestehende Infrastruktur um eine saisonale Speichertechnologie erweitert werden. Der saisonale Speicher soll hierbei auf Wasserstoff-Basis entstehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Akkumulatoren und Batterien
Kurze Beschreibung:
Mit dem Energiepark und dem Lehr- und Ausstellungsgebäude (LAG) verfügt die Fachhochschule Westküste (FHW) über eine moderne Infrastruktur zur regenerativen Versorgung von Gebäuden. Das LAG wird hierbei für interne und externe Lehrveranstaltungen und für den Wissenstransfer genutzt. Dieser Wissenstransfer bezieht sich hierbei auf viele Aspekte und Herausforderungen der zukünftigen Gebäudeenergie.
Mit der bereits bestehenden Infrastruktur (Stromerzeugung, Energiespeicherung, Wärme und Stromversorgung des Gebäudes) ist es möglich zu zeigen, dass die regenerative Gebäudeenergieversorgung funktioniert. Lediglich längere „Dunkelflauten“ im Winter führen dazu, dass die derzeit installierte Energieversorgung und (Kurzzeit-) Speicherung nicht ausreichen, um das Gebäude ganzjährig sicher zu versorgen. Deshalb soll die bestehende Infrastruktur um eine saisonale Speichertechnologie erweitert werden.
Der saisonale Speicher soll hierbei auf Wasserstoff-Basis entstehen.
Mit dem Energiepark und dem Lehr- und Ausstellungsgebäude (LAG) verfügt die Fachhochschule Westküste (FHW) über eine moderne Infrastruktur zur regenerativen Versorgung von Gebäuden. Das LAG wird hierbei für interne und externe Lehrveranstaltungen und für den Wissenstransfer genutzt. Dieser Wissenstransfer bezieht sich hierbei auf viele Aspekte und Herausforderungen der zukünftigen Gebäudeenergie.
Mit der bereits bestehenden Infrastruktur (Stromerzeugung, Energiespeicherung, Wärme und Stromversorgung des Gebäudes) ist es möglich zu zeigen, dass die regenerative Gebäudeenergieversorgung funktioniert. Lediglich längere „Dunkelflauten“ im Winter führen dazu, dass die derzeit installierte Energieversorgung und (Kurzzeit-) Speicherung nicht ausreichen, um das Gebäude ganzjährig sicher zu versorgen. Deshalb soll die bestehende Infrastruktur um eine saisonale Speichertechnologie erweitert werden.
Der saisonale Speicher soll hierbei auf Wasserstoff-Basis entstehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Akkumulatoren und Batterien📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wasserstoff📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dithmarschen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-05 📅
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 127-403958
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Energiepark und dem Lehr- und Ausstellungsgebäude (LAG) verfügt die Fachhochschule Westküste (FHW) über eine moderne Infrastruktur zur regenerativen Versorgung von Gebäuden. Das LAG wird hierbei für interne und externe Lehrveranstaltungen und für den Wissenstransfer genutzt. Dieser Wissenstransfer bezieht sich hierbei auf viele Aspekte und Herausforderungen der zukünftigen Gebäudeenergie.
Mit dem Energiepark und dem Lehr- und Ausstellungsgebäude (LAG) verfügt die Fachhochschule Westküste (FHW) über eine moderne Infrastruktur zur regenerativen Versorgung von Gebäuden. Das LAG wird hierbei für interne und externe Lehrveranstaltungen und für den Wissenstransfer genutzt. Dieser Wissenstransfer bezieht sich hierbei auf viele Aspekte und Herausforderungen der zukünftigen Gebäudeenergie.
Mit der bereits bestehenden Infrastruktur (Stromerzeugung, Energiespeicherung, Wärme und Stromversorgung des Gebäudes) ist es möglich zu zeigen, dass die regenerative Gebäudeenergieversorgung funktioniert. Lediglich längere „Dunkelflauten“ im Winter führen dazu, dass die derzeit installierte Energieversorgung und (Kurzzeit-) Speicherung nicht ausreichen, um das Gebäude ganzjährig sicher zu versorgen. Deshalb soll die bestehende Infrastruktur um eine saisonale Speichertechnologie erweitert werden.
Mit der bereits bestehenden Infrastruktur (Stromerzeugung, Energiespeicherung, Wärme und Stromversorgung des Gebäudes) ist es möglich zu zeigen, dass die regenerative Gebäudeenergieversorgung funktioniert. Lediglich längere „Dunkelflauten“ im Winter führen dazu, dass die derzeit installierte Energieversorgung und (Kurzzeit-) Speicherung nicht ausreichen, um das Gebäude ganzjährig sicher zu versorgen. Deshalb soll die bestehende Infrastruktur um eine saisonale Speichertechnologie erweitert werden.
Der saisonale Speicher soll hierbei auf Wasserstoff-Basis entstehen.
Geplant ist ein System bestehend aus den Hauptkomponenten:
- Elektrolyseur
- Wasserstoffspeicher (Druckgas- oder Metallhydridspeicher)
- Brennstoffzelle
- Pufferbatterie
Dieses System soll als Containerlösung (schlüsselfertiges Komplettsystem) geliefert werden.
Alternativ werden gleichwertige Aufstellungsvarianten akzeptiert, sofern sie einen ganzjährigen Witterungsschutz gewährleisten.
Der Saisonalspeicher soll im Sommer mit Überschüssen aus der Stromproduktion (vorwiegend aus PV) befüllt werden (Betrieb Elektrolyseur).
Eine Datenauswertung hat ergeben, dass insbesondere in der Zeitspanne zwischen Mitte Dezember und Mitte Februar Fälle eintreten, bei denen auf die saisonalen Speicher-Reserven zurückgegriffen werden muss. Hier wird eine Rückverstromung durch die Brennstoffzelle notwendig (Betrieb Brennstoffzelle). Sowohl die Brennstoffzelle als auch der Elektrolyseur benötigen gewisse Zeitspannen zwischen dem Einschaltsignal und dem Vollbetrieb (Anfahrbetrieb). Um diese Zeitspanne zu überbrücken, soll eine Pufferbatterie (möglichst auf Li-Ionen-Basis) vorgesehen werden.
Eine Datenauswertung hat ergeben, dass insbesondere in der Zeitspanne zwischen Mitte Dezember und Mitte Februar Fälle eintreten, bei denen auf die saisonalen Speicher-Reserven zurückgegriffen werden muss. Hier wird eine Rückverstromung durch die Brennstoffzelle notwendig (Betrieb Brennstoffzelle). Sowohl die Brennstoffzelle als auch der Elektrolyseur benötigen gewisse Zeitspannen zwischen dem Einschaltsignal und dem Vollbetrieb (Anfahrbetrieb). Um diese Zeitspanne zu überbrücken, soll eine Pufferbatterie (möglichst auf Li-Ionen-Basis) vorgesehen werden.
Da in der Winter-Zeitspanne trotzdem mit einer gewissen Stromproduktion (insbesondere durch die Windturbine) zu rechnen ist, ist es nicht sinnvoll, von einer durchgehenden Dunkelflaute über die vollen 9 Wochen auszugehen. Vielmehr wird bei der Auslegung des Wasserstoffspeichers von 7 Fällen von Dunkelflauten, welche 48 Stunden dauern innerhalb dieser 9 Wochen ausgegangen und der Speicher entsprechend dimensioniert.
Da in der Winter-Zeitspanne trotzdem mit einer gewissen Stromproduktion (insbesondere durch die Windturbine) zu rechnen ist, ist es nicht sinnvoll, von einer durchgehenden Dunkelflaute über die vollen 9 Wochen auszugehen. Vielmehr wird bei der Auslegung des Wasserstoffspeichers von 7 Fällen von Dunkelflauten, welche 48 Stunden dauern innerhalb dieser 9 Wochen ausgegangen und der Speicher entsprechend dimensioniert.
Der Auftragnehmer koordiniert die Genehmigungsplanung, indem er dem Bauherren die notwendigen Dokumente zur Unterschrift vorlegt und fristgerecht bei den Genehmigungsbehörden einreicht.
Zusätzlich zu dem Saisonalspeicher soll ein entsprechender Vollwartungsvertrag mit angeboten werden. Der Vollwartungsvertrag deckt den vollständigen Austausch aller erforderlichen Betriebs-(hilfs-)stoffe sowie Ersatz- und Verschleißteile ab. Hierbei insbesondere inbegriffen ist auch die Prüfung (und ggf. Austausch/Neuzulassung) der Druckbehälter.
Zusätzlich zu dem Saisonalspeicher soll ein entsprechender Vollwartungsvertrag mit angeboten werden. Der Vollwartungsvertrag deckt den vollständigen Austausch aller erforderlichen Betriebs-(hilfs-)stoffe sowie Ersatz- und Verschleißteile ab. Hierbei insbesondere inbegriffen ist auch die Prüfung (und ggf. Austausch/Neuzulassung) der Druckbehälter.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die konkrete Laufzeit des Wartungsvertrags wird nach Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heide
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs - oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist (Saisonalspeicher), getrennt nach den letzten drei Jahren (2020 - 2022).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3. Einreichung von Referenzen mindestens zwei in den letzten vier Jahren (2019 - 2022) erbrachten Lieferungen, die mit der gegenständlichen Vergabe vergleichbar sind (Saisonalspeicher), inkl. Beschreibung der Anhänger und ggf. Bildern, der Auftragssumme, wenn möglich Benennung von Ansprechpartner(n) mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurde.
3. Einreichung von Referenzen mindestens zwei in den letzten vier Jahren (2019 - 2022) erbrachten Lieferungen, die mit der gegenständlichen Vergabe vergleichbar sind (Saisonalspeicher), inkl. Beschreibung der Anhänger und ggf. Bildern, der Auftragssumme, wenn möglich Benennung von Ansprechpartner(n) mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurde.
4. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
4. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
4a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
5. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
5. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
6. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
6. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Kiel
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusätzliche Garantie in Monaten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeiten Service
Lieferung und Installation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %.
Preis (Gewichtung): 60 %.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 07. August 2023 an die GMSH, z.H. Herrn Niklas Steenfatt (e-Vergabesystem oder E-Mail: Niklas.Steenfatt@gmsh.de ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage- und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 07. August 2023 an die GMSH, z.H. Herrn Niklas Steenfatt (e-Vergabesystem oder E-Mail: Niklas.Steenfatt@gmsh.de ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage- und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
7. Ausgefülltes Angebotsschreiben.
8. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten).
8. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten).
9. Ausgefülltes Preisblatt.
10. Darstellung, Datenblätter oder Prospektmaterial des angebotenen Speichers.
11. Angaben zur zusätzliche Garantie in Monaten gemäß Bewertungsmatrix.
12. Angaben zu den Reaktionszeiten Service gemäß Bewertungsmatrix.
13. Angaben zur Lieferung und Installation gemäß Bewertungsmatrix.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4542📞
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: nicht bekannt
Postort: nicht bekannt
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich Vergabewesen
Postanschrift: Küterstraße 30
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 431599-2391📞
E-Mail: niklas.steenfatt@gmsh.de📧
Quelle: OJS 2023/S 127-403958 (2023-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 215 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge