Salzlandkreis, Ausbau verschiedener Streckenabschnitte des Europaradweges R 1, Projektphase 1

Salzlandkreis

Ausbau des Europaradweges R 1 , Projektphase 1, verschiedene Streckenabsschnitte

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-10 Auftragsbekanntmachung
2023-12-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Referenznummer: 0069/2023
Kurze Beschreibung: Ausbau des Europaradweges R 1 , Projektphase 1, verschiedene Streckenabsschnitte
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Salzlandkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Salzlandkreis
Postanschrift: Karlsplatz 37
Postleitzahl: 06406
Postort: Bernburg (Saale)
Kontakt
Internetadresse: http://www.salzlandkreis.de 🌏
E-Mail: zvs@kreis-slk.de 📧
Telefon: +49 34716840 📞
Fax: +49 3471684561010 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-189de13266f-2366cb7d20516936 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-14 📅
Datum des Beginns: 2024-03-04 📅
Datum des Endes: 2024-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 155-493882
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Europaradweg R1 führt von Frankreich, Belgien und Niederlande über Deutschland, Polen, das Baltikum bis nach Russland. Innerhalb des Salzlandkreises führt der überregionale Radweg auf rund 75 Kilometern durch verschiedene Städte und Gemeinden. Gegenstand der Baumaßnahme ist der Ausbau einzelner Streckenabschnitte des Europaradweges R1 innerhalb der Landkreisgrenzen des Salzlandkreises. Ziel ist es bestehende Streckenführungen von Rad- und Wirtschaftswegen bezüglich Querschnitt und Ausbauzustand an die Anforderungen eines überregionalen Radwegnetzes anzupassen.
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Die Baumaßnahme umfasst den Ausbau vorhandener Rad- und Wirtschaftswege in neun Streckenabschnitten auf insgesamt ca. 8.160 m des Europaradweges. Die Radwege (ca. 2.450 m) werden mit einer Querschnittsbreite von 2,5 m und die Wirtschaftswege (ca. 5.710 m) mit einer Querschnittsbreite von 3,0 m bzw. 3,5 m ausgebaut und mit einer Asphaltbefestigung versehen.
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Folgende Streckenabschnitte sind betroffen:
Streckenabschnitt 1 Sixdorf-Biendorf 1.885 m
Streckenabschnitt 2 Nienburg, Askaniastraße 120 m
Streckenabschnitt 3 Hecklingen, Pflaumenweg 1.216 m
Streckenabschnitt 4 Hecklingen, Quedlinburger Weg 1.007 m
Streckenabschnitt 5 Lückenschluss Feldweg Hecklingen 27 m
Streckenabschnitt 6 Neu Königsaue - B180, Teil 2 141 m
Streckenabschnitt 7 Neu Königsaue - B180, Teil 1 1.625 m
Streckenabschnitt 8 K 1370 - L 73 1.416 m
Streckenabschnitt 9 Hoym - Kläranlage 726 m
Im Streckenabschnitt 1 ist die Erneuerung des Durchlassbauwerkes Teil der Baumaßnahme

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Bernburg (Saale)

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.salzlandkreis.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-189de13266f-2366cb7d20516936 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
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"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 155-493882 (2023-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Salzlandkreis, Ausbau verschiedener Streckenabschnitte des Europaradweges R 1, Projektphase 1
Referenznummer: 0069/2023
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2500949.28 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Der Europaradweg R1 führt von Frankreich, Belgien und Niederlande über Deutschland, Polen, das Baltikum bis nach Russland. Innerhalb des Salzlandkreises führt der überregionale Radweg auf rund 75 Kilometern durch verschiedene Städte und Gemeinden. Gegenstand der Baumaßnahme ist der Ausbau einzelner Streckenabschnitte des Europaradweges R1 innerhalb der Landkreisgrenzen des Salzlandkreises. Ziel ist es bestehende Streckenführungen von Rad- und Wirtschaftswegen bezüglich Querschnitt und Ausbauzustand an die Anforderungen eines überregionalen Radwegnetzes anzupassen. Die Baumaßnahme umfasst den Ausbau vorhandener Rad- und Wirtschaftswege in neun Streckenabschnitten auf insgesamt ca. 8.160 m des Europaradweges. Die Radwege (ca. 2.450 m) werden mit einer Querschnittsbreite von 2,5 m und die Wirtschaftswege (ca. 5.710 m) mit einer Querschnittsbreite von 3,0 m bzw. 3,5 m ausgebaut und mit einer Asphaltbefestigung versehen. Folgende Streckenabschnitte sind betroffen: Streckenabschnitt 1 Sixdorf-Biendorf 1.885 m Streckenabschnitt 2 Nienburg, Askaniastraße 120 m Streckenabschnitt 3 Hecklingen, Pflaumenweg 1.216 m Streckenabschnitt 4 Hecklingen, Quedlinburger Weg 1.007 m Streckenabschnitt 5 Lückenschluss Feldweg Hecklingen 27 m Streckenabschnitt 6 Neu Königsaue - B180, Teil 2 141 m Streckenabschnitt 7 Neu Königsaue - B180, Teil 1 1.625 m Streckenabschnitt 8 K 1370 - L 73 1.416 m Streckenabschnitt 9 Hoym - Kläranlage 726 m Im Streckenabschnitt 1 ist die Erneuerung des Durchlassbauwerkes Teil der Baumaßnahme
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Postanschrift: Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Stadt: Bernburg (Saale)
Postanschrift: Streckenabschnitt 1
Postleitzahl: 06408
Stadt: Sixdorf-Biendorf
Postanschrift: Streckenabschnitt 2
Postleitzahl: 06429
Stadt: Nienburg (Saale)
Postanschrift: Streckenabschnitt 3 bis 5
Postleitzahl: 39444
Stadt: Hecklingen
Postanschrift: Streckenabschnitt 6-8
Postleitzahl: 06449
Stadt: Neu Königsaue
Postanschrift: Streckenabschnitt 9
Postleitzahl: 06467
Stadt: Hoym
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Salzlandkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-04 📅
Datum des Endes: 2024-08-02 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Leiter der anbietenden Partei
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Strabag ag
Nationale Registrierungsnummer: DE137223649
Postanschrift: August-Bebel-Damm 12
Postleitzahl: 39126
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: susanne.jandl@strabag.com 📧
Telefon: +49 39185040 📞
Fax: +49 3918504303 📠
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Salzlandkreis
Nationale Registrierungsnummer: DE309517036
Postanschrift: Karlsplatz 37
Postleitzahl: 06406
Postort: Bernburg (Saale)
Region: Salzlandkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zvs@kreis-slk.de 📧
Telefon: +49 34716840 📞
Fax: +49 3471684561010 📠
URL: https://www.salzlandkreis.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: t: 03455141536
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3455141529 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-22+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 248-789168 (2023-12-22)