Sicherheitsdienstlesitung - Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Außengelände für Asylbewerberinnen/Asylbewerber, nicht dauerhaft Aufenthaltsberechtigte in Aschersleben, Froser Straße 65
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Salzlandkreis, Sicherheitsdienstleistungen in Aschersleben, Froser Straße 65, Bewachung einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Außengelände
0068/2023”
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Sicherheitsdienstlesitung - Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Außengelände für Asylbewerberinnen/Asylbewerber, nicht dauerhaft...”
Kurze Beschreibung
Sicherheitsdienstlesitung - Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Außengelände für Asylbewerberinnen/Asylbewerber, nicht dauerhaft Aufenthaltsberechtigte in Aschersleben, Froser Straße 65
1️⃣
Ort der Leistung: Sachsen-Anhalt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzlandkreis
Froser Straße 65
06449 Aschersleben
Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherheitsdienstlesitung - Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Außengelände für Asylbewerberinnen/Asylbewerber, nicht dauerhaft...”
Beschreibung der Beschaffung
Sicherheitsdienstlesitung - Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Außengelände für Asylbewerberinnen/Asylbewerber, nicht dauerhaft Aufenthaltsberechtigte in Aschersleben, Froser Straße 65
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: zweimalige optionale Verlängerung für jeweils ein Jahr möglich
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: zweimalige optionale Verlängerung für jeweils ein Jahr möglich
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-20
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-20
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
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Quelle: OJS 2023/S 163-514688 (2023-08-21)