SAMA ESTW Altenburg mit Umbau Bahnhof Altenburg, Bauüberwachung Elektrotechnik
DB Engineering & Consulting GmbH (Bukr R0)
SAMA ESTW Altenburg mit Umbau Bahnhof Altenburg, Bauüberwachung Elektrotechnik
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-11.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2023-05-11 | Auftragsbekanntmachung |
| 2023-08-14 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2023-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Überwachung
Referenznummer: 23FEI66735
Kurze Beschreibung: SAMA ESTW Altenburg mit Umbau Bahnhof Altenburg, Bauüberwachung Elektrotechnik
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Überwachung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Überwachung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Altenburger Land 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Engineering & Consulting GmbH (Bukr R0)
Postanschrift: Torgauer Straße 12-15
Postleitzahl: 10829
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: almuth.hoffmeister@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3412342392 📞
Fax: +49 3412342399 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a409b8dd-6389-4774-b08f-403fb3b0f3ee 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a409b8dd-6389-4774-b08f-403fb3b0f3ee 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-11 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-16 📅
Datum des Beginns: 2023-08-28 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 094-290669
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
entfällt
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung ggf. durch Beauftragung der Option (siehe Punkt II.2.11)
Beschreibung der Optionen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-11 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hoffmeister, Almuth
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a409b8dd-6389-4774-b08f-403fb3b0f3ee 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-SO - Beschaffung Infrastruktur Region Südost
Postanschrift: Salomonstraße 21
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Leipzig 🏙️
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2023/S 094-290669 (2023-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Überwachung
Referenznummer: 23FEI66735
Kurze Beschreibung: SAMA ESTW Altenburg mit Umbau Bahnhof Altenburg, Bauüberwachung Elektrotechnik
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Überwachung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Überwachung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Altenburger Land 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Engineering & Consulting GmbH (Bukr R0)
Postanschrift: Torgauer Straße 12-15
Postleitzahl: 10829
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: almuth.hoffmeister@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3412342392 📞
Fax: +49 3412342399 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a409b8dd-6389-4774-b08f-403fb3b0f3ee 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a409b8dd-6389-4774-b08f-403fb3b0f3ee 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-11 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-16 📅
Datum des Beginns: 2023-08-28 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 094-290669
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
entfällt
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Insgesamt werden im Projekt ESTW Altenburg ca. 14,5 km Oberleitungsanlage neu errichtet. Dafür wird ein Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik zum Einsatz kommen.
Inhalt ist der Streckenabschnitt Strecke 6362 zwischen km 33,400 (Treben-Lehma (a)) und km 39,630 (Altenburg (e)).
Der Abschnitt des ESTW Altenburg Treben-Lehma (a) – Altenburg (e) gehört zur Gesamtmaßnahme ABS Karlsruhe - Stuttgart - Nürnberg - Leipzig/ Dresden; Teilprojekt 2 Leipzig-Hof. Teil der ABS ist der Projektabschnitt (2. Ausbaustufe) Gaschwitz – Crimmitschau mit dem Abschnitt Böhlen (a) – Crimmitschau (a), der die ESTW-A Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Altenburg und Gößnitz beinhaltet.
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Die bestehende Anlage wurde um 1961 im Bahnhof Altenburg überwiegend in Querfeldbauweise und auf der freien Strecke Treben-Lehma – Altenburg mit Einzelmaste aus Stahl errichtet. Die Hauptgleise wurden mit der Oberleitungsbauart Re2, die Überhol- und Rangiergleise mit Re1 bespannt. Der Bahnhof Altenburg ist auf den östlichen Masten mit einer Umgehungsleitung ausgerüstet. Die Maste im Bf Altenburg sind geschweißte Stahlwinkelmaste überwiegend in Quertragwerksbauweise auf Betonfundamenten nach dem damals gültigen DR-M-Zeichnungswerk.
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Die Einzelmastbauweise wurde auf der freien Strecke Treben-Lehma – Altenburg und im Bahnhof Altenburg an vereinzelten Stützpunkten eingesetzt. Im Jahr 2014 wurde die südliche Bahnhofstrennung im Rahmen des Neubaus des Streckenabschnittes fr. Str. Altenburg – Paditz in der Oberleitungsbauart Re200 erneuert. Auf der freien Strecke Treben-Lehma – Altenburg von km 34,450 bis 34,600 erfolgte im Rahmen des Neubaus der SÜ Gerstenberg (km 34,476) ein Neubau der Oberleitungsanlage in Betonmastbauweise.
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Im Bahnhof Altenburg ist bei ca. km 38,703 eine Fußgängerüberführung und auf der freien Strecke Treben-Lehma – Altenburg ist bei ca. km 34,476 eine Straßenüberführung mit einer Kettenwerksabsenkung vorhanden.
Die technischen Parameter der vorhandenen Oberleitungsanlage sind:
• Nennspannung 15 kV
• Nennfrequenz 16 ⅔ Hz
• Regelfahrdrahthöhe (FH) 5,75 m
• Regelsystemhöhe (SH) 2,0 m bis 2,15 m (QF), 1,4 bis 1,8 (Ausleger)
• Bauart Re2 DR, Re1 DR
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung des Ausführungszeitraumes: 01.01.2024 bis 31.12.2024 und 01.01.2025 bis 30.06.2025
Zusätzliche Informationen: entfällt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
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Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung, dass sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekannt und sichergestellt wird, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
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-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung, dass zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht wurde, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht wurde, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangt wurde, oder
c) irreführende Informationen übermittelt wurden, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine:
a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN- Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unter-nehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
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b) Erklärung,
- dass man kein russischer Staatsangehörige und keine in Russland niedergelassene natürliche Person ist bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder
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unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass man selbst bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
c) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
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Form der geforderten Erklärungen:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht
akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen
werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Für die Erbringung der werkvertraglich geschuldeten Leistung hält der AG einen Mindestpersonaleinsatz gemäß
den nachfolgenden Angaben je Gewerk für erforderlich. Diese Bauüberwacher müssen in der genannten Anzahl
im Besitz eines gültigen Befähigungsausweises nach DB Richtlinie 809.0803 für das genannte Gewerk sein.
Erklärung, dass für o.g. Verfahren im Auftragsfall folgendes qualifiziertes Personal in der genannten
Mindestanzahl eingesetzt werden:
Bauüberwacher EEA/OLA (Qualifikation: SAS, TB 4.2) mit 3 Jahren Berufserfahrung,
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
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--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-11 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hoffmeister, Almuth
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a409b8dd-6389-4774-b08f-403fb3b0f3ee 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-SO - Beschaffung Infrastruktur Region Südost
Postanschrift: Salomonstraße 21
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Leipzig 🏙️
Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Weitere Erklärungen:
Dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt,
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einhalten wird.
Bis zum Schlusstermin für das Einreichen der Teilnahmeanträge registrieren Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Bietergemeinschaft bitte auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ. Den Teilnahmeantrag reichen Sie elektronisch über das Vergabeportal, bis zum genannten
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Schlusstermin ein.
Weitergehende Unterlagen sind ausdrücklich nicht erwünscht. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber
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behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
-Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
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-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
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-Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
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b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.
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4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
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Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
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Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 158-502884
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 094-290669
ABl. S-Ausgabe: 158
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-14 📅
Name: Railcon Technologies GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2023/S 158-502884 (2023-08-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 158-502884
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 094-290669
ABl. S-Ausgabe: 158
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-14 📅
Name: Railcon Technologies GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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