Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die unter 3.3 und 3.4 der Ergänzung der Bewerbungsbedingungen aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Angabe des Bieters, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung des Bieters, dass die für die Durchführung der in der Leistungsbeschrei- bung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (siehe Formblatt F01).
- Erklärung des Bieters zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb(e) nach § 56 KrWG (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierungen (ausländische Unternehmen) verfügt (siehe Formblatt F01).
- Kopie der Zertifizierung nach § 56 KrWG mindestens für die Leistung „Einsammeln und Befördern von Sperrmüll (mit Abfallschlüsselnummer 20 03 07)“ (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierungen (ausländische Unternehmen).
- Erklärung des Bieters, dass dieser ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens nachweislich die EURO-V-Norm einhalten und Fahrzeuge, die erstmals nach dem 30.06.2024 in Einsatz kommen, der Technik Euro-VI-Norm entsprechen (siehe Formblatt F02).
- Erklärung des Bieters über den zusätzlichen Einsatz von Fahrzeugen, die die Schadstoffnorm des SaubFahrzeugBeschG einhalten und Angabe über die Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge (siehe Formblatt F02).
- Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit (siehe Formblatt F01).
- Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten fünf Jahren (Vertragslaufzeit mindestens 36 Monate) für die Leistungen zur Sperrmüll- und/oder Elektro-Altgeräte-Erfassung im Holsystem (min. 40.000 Einwohner), unter Angabe des Auftragszeitraumes, des Auftragsumfangs (jährliche Sammelmengen/-tonnagen, geschätzter Auftragswert) sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01).
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, von welchem Betriebsstandort das Unternehmen die Ausführung des Auftrags vornehmen wird (siehe Formblatt F01). Hier sollen vor allem sämtliche Anlagen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, unter Angabe des Standorts und (falls dies ein anderer als der Bieter ist) des Betreibers angegeben werden.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe Formblatt F01).