Beschreibung der Beschaffung
Die Samtgemeinde Fürstenau beabsichtigt die Erweiterung und Sanierung der Benedikt-Grundschule.
Die Benedikt-Grundschule befindet sich in der Stadt Fürstenau im Landkreis Osnabrück. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss, einem 1. Obergeschoss und einem Dachgeschoss, zudem ist das Gebäude in Teilen unterkellert. Teilweise ist ein Kriechkeller vorhanden. Das Gebäude wurde 1959 in Massivbauweise errichtet. Das Gebäude befindet sich teilweise noch im Ursprungszustand und ist stark sanierungsbedürftig. Die Benediktschule wird aktuell einzügig geführt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung soll die Schule nach der Sanierung und Erweiterung zweizügig betrieben werden. Es ist daher eine Erweiterung von vier auf acht Klassenräume zzgl. entsprechender Fach- und Differenzierungsräume sowie angepasster Sanitäranlagen, Verkehrsflächen, und Nebenräume notwendig. Zudem ist die Schule räumlich für den Ganztagsbetrieb vorzubereiten. Auch ein Mehrzweckraum als Bewegungs- und Versammlungsraum ist vorzusehen. Das angepasste Raumprogramm ist beigefügt. Das Raumprogramm lässt sich im Bestandsgebäude nicht umsetzen, so dass eine Sanierung und Nutzungsoptimierung des Bestandsgebäude und Erweiterung im notwendigen Umfang zu planen ist.
Bei einer Sanierung des Gebäudes sind die aktuellen Vorschriften zu erfüllen, insbesondere im Bereich des Brandschutzes gibt es einige Mängel. Eine Brandverhütungsschau wurde durch den Landkreis Osnabrück durchgeführt. Das Ergebnis wird bei Auftragserteilung an den AN übergeben. Zudem ist die Energieeffizienz des Gebäudes zu betrachten und zu optimieren.
Als Energieträger für die Beheizung des Gebäudes wird aktuell Öl verwendet, das Gebäude ist jedoch bereits an ein Fernwärmenetz angeschlossen. Ein Austausch der bestehenden Heizkörper ist zu überprüfen. Die Gebäudeelektrik ist stark veraltet. Die Sanitärinstallation des Gebäudes ist zu kontrollieren und ggfs. auf den Stand der Technik zu bringen.
Das Grundstück, auf dem sich die Grundschule befindet, ist 2.475 m2 groß. Der Schulhof erstreckt sich über die benachbarten Flurstücke und ist 1.596 m2 groß. In direkter Nachbarschaft befinden sich die Evangelische Kita St. Georg und die 1912 - "Schule", in der die DEULA Jugendwerkstatt Fürstenau und die Jugendpflege der Samtgemeinde Fürstenau untergebracht sind. Zudem findet die Mittagsverpflegung für die Ganztagsschüler der Benedikt-Grundschule in der 1912-Schule statt.
Die Außenanlagen rund um die Benedikt-Grundschule sind ebenfalls zu betrachten, zum einen die Verkehrssituation inkl. Parkmöglichkeiten und Busverkehr und zum anderen die Freianlagen im Bereich des Schulhofes.
Im Bereich der Benedikt-Grundschule gibt es keinen Bebauungsplan, das Grundstück liegt im § 34-Gebiet BauGB. Die Notwendigkeit, einen Bebauungsplan aufzustellen, ist zu überprüfen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen für das oben beschriebene Bauvorhaben.
Die Planungsleistungen umfassen unter anderem die Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI 2021, die Technische Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI 2021, die Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI 2021, Freianlagenplanung nach §§ 38 ff. HOAI 2021, die Verkehrsanlagenplanung nach §§ 45 ff. sowie Brandschutz- und SiGeKo-Leistungen.
Teilnahme an Planungsbesprechungen mit der Politik, der Stadtverwaltung und weiteren am Bau Beteiligten sind miteinzukalkulieren.
Bei der geforderten Leistung werden eine hohe gestalterische Qualität sowie eine besondere Nachhaltigkeit in Bezug auf die eingesetzten Materialien, spätere Instandhaltungsaufwendungen sowie die Betriebskosten erwartet. Für die Planung des Gebäudes sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung, der Niedersächsischen Bauordnung, die gesetzlichen Vorgaben, die Schulbaurichtlinie, Anforderungen der Barrierefreiheit und Inklusion sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, zu berücksichtigen.
Das beiliegende Raumprogramm beschreibt die Nutzungsanforderungen, die es umzusetzen gilt. Die Baumaßnahmen sollen möglichst flächensparend erfolgen und ein möglicher (Teil-) Umbau im Bestand sollte geprüft werden. Bei einer Bestandssanierung ist zu berücksichtigen, dass der Schulbetrieb (aktuell 1- zügig) ständig gewährleistet sein muss.
Der AG plant eine stufenweise Beauftragung der unterschiedlichen Leistungsphasen. In der 1. Stufe (LPH 1 - 2) ist eine Bestandsaufnahme mit anschließender Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Dabei ist zu klären, ob sich eine Erweiterung und Sanierung wirtschaftlicher darstellt als ein kompletter Neubau, ggfs. an einem anderen Standort. In der 2. Stufe (LPH 3 - 4) wird die Planung bis zur Genehmigungsplanung konkretisiert. Die 3. Stufe (LPH 5 - 9) bezieht sich auf die Ausführungsphase.