Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu § 46 (3) Nr. 2 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt :
-Mindestens eine/n Ingenieur/in oder eine technische Fachkraft mit vergleichbarem
Berufsabschluss sowie deren Stellvertreter für die örtliche Bauüberwachung mit einer
erforderlichen Berufserfahrung von mind. 3 Jahre, die mit den hier geforderten Leistungen vergleichbar ist.
Für die benannten Personen müssen jeweils ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den vergangenen 6 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
• Abschluss aller Leistung nach dem 01.01.2017.
• Baubegleitende Überwachungstätigkeiten für einen öffentlichen Auftraggeber bei
vergleichbaren Tätigkeiten für Straßenplanungen.
-Mindestens eine/n Bodengutachter/in (Ingenieur/in mit entsprechenden/r Referenzen bzw. Berufserfahrung oder vergleichbar) ist zu benennen
Für die benannten Personen müssen jeweils ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den vergangenen 6 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
• Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2017.
• Erstellung eines Bodengutachtens für einen öffentlichen Auftraggeber bei vergleichbaren Tätigkeiten für Straßenplanungen.
Zu §46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Leistungszeitraum wird auf sechs Jahre erweitert.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Der Bewerber muss mindestens ein vergleichbares Projekt aus den vergangenen 6 Jahren erbracht haben, das folgende Kriterien erfüllt:
-Erstellung eines Bodengutachtens an Fernstraßen bzw. vergleichbar
-Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die erforderlichen VOB-Leistungen für die entsprechenden Feldarbeiten.
-Baubegleitende Überwachungstätigkeiten der Feldarbeiten
-Bearbeitung und Prüfung von Rechnungen und der Schlussrechnung sowie die Erstellung der Abschlussdokumentation der VOB-Leistungen
-Bearbeitung und Prüfung von anfallenden VOB-Nachträgen
-Baumaßnahme nach KampfmittelVO NRW (mind. eine zusätzliche Referenz, wenn nicht bei Fernstraßen oder vgl. Baumaßnahmen vorhanden ist)
(Der Nachweis der geforderten Mindeststandards kann bei Bedarf durch mehrere
Referenzen nachgewiesen werden.)
Zu §46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- Mindestens eine/n Ingenieur/in oder eine technische Führungskraft mit vergleichbare Berufsabschluss für die Erstellung eines Bodengutachtens für einen öffentlichen Auftraggeber an Fernstraßen oder vergleichbar mit mindestens einer entsprechenden Referenz:
Für die benannte Person muss jeweils ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den
vergangenen 6 Jahren nachgewiesen werden, dass die folgenden Kriterien erfüllt:
• Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2017.
• Projektleitung bei der Erstellung eines Bodengutachtens für einen öffentlichen
Auftraggeber an Fernstraßen oder vergleichbar
Zu § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben
werden sollen.
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.