Beschreibung der Beschaffung
Der Gebäudekomplex des im Jahr 1897 eröffneten Varieté-Theaters Walhalla befindet sich in zentraler Lage Wiesbadens auf einer Grundstücksfläche von rund 2.000 qm.
Die Liegenschaft befand sich lange in privatem Besitz und wurde 2007 durch die städtische Gesellschaft WVV Wiesbaden Holding GmbH aufgekauft. Seit den 1990er Jahren sind weite Teile der Anlage ungenutzt, 2017 mussten die bis zuletzt von der Kulturinitiative Walhalla e. V. genutzten Flächen aus brandschutztechnischen Gründen geschlossen werden. Durch den lan-gen Leerstand weist das denkmalgeschützte Gebäude mit einer Bestandsfläche von insgesamt rund 5.500 qm BGF einen erheblichen Sanierungsrückstau auf.
Aufgrund der kulturellen, gesellschaftlichen und städtebaulichen Bedeutung der Walhalla hat sich die Landeshauptstadt Wiesbaden für eine nachhaltige Sanierung und anschließende kultu-relle Nutzung des Gebäudeensembles ausgesprochen. Es wurde eine Konzeptstudie erarbeitet und Gesamtkosten für die Sanierung, einen Teilabriss und Neubau ermittelt, diese belaufen sich auf rd. 50 Mio. Euro. Die (städtebauliche) Konzeptstudie beinhaltet noch kein konkretes Nutzungskonzept.
Mit dem Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Juli 2022 wurden Pla-nungsmittel für die Erarbeitung einer genehmigungsfähigen Planung freigegeben, die SEG wurde mit der Planung und Steuerung der Gesamtmaßnahme zunächst für die Leistungspha-sen 1-4 auf Basis der vorgelegten Konzeptstudie beauftragt. In einem ersten Schritt soll unter Beteiligung einer eigens eingerichteten Steuerungsgruppe das konkrete Raum- und Nutzungs-konzept in enger Zusammenarbeit mit den Denkmalbehörden und in Varianten erarbeitet wer-den. Auf Basis einer dieser Varianten soll im Anschluss die Objektplanung für die Leistungs-phasen 1-9 nach HOAI für die Sanierung, ggf. (Teil-) Abriss und Neubau erarbeitet werden. Parallel zur Planung müssen dringend erforderliche vorgezogene Konservierungs- und Bau-maßnahmen geprüft und durchgeführt werden.
Für das Projekt wurden Fördermittel aus unterschiedlichen Programmen beantragt, die teilwei-se kurzfristig einzusetzen sind.
AUFGABENBESCHREIBUNG
Baustein 1: Vorgezogene Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen
Baustein 2: Nutzungs- und Flächenkonzept in Varianten
Baustein 3: Tragwerksplanung für die Sanierung und ggf. Teilabriss und Anbau Walhalla
Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungen und Studien mit den städtebaulichen, baulichen, denkmalpflegerischen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen ist im Rahmen der Sanierungsplanung zur Revitalisierung der Kulturstätte Walhalla (ggfs. Teilabbruch und -neubau) die Tragwerksplanung zu erstellen.
Die Aufgabenstellung für die Tragwerksplanung umfasst im Einzelnen die im Folgenden beschriebenen drei Leistungsbausteine. Es erfolgt zunächst der Abruf der Bausteine 1.1 und 2.
Für eine vorgezogene Grundlagen- und Bestandsermittlung sollen Teilleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 aus den Bausteinen 1.2 und 3 bei Bedarf ebenfalls frühzeitig abgerufen werden. Damit soll dem AN ermöglicht werden, sich intensiv mit den Gegebenheiten des Gebäudes sowie den bereits vorhandenen Planungsgrundlagen zu beschäftigen, um in den Bausteinen 1 und 2 mit dem dafür notwendigen Wissensumfang beraten zu können.
Baustein 1: Vorgezogene Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen
Um den weiteren Verfall der Bausubstanz zu verhindern, soll parallel zur Erarbeitung des Nutzungskonzeptes (Baustein 2) geprüft werden, welche Bauteile wie erhalten und welche baulichen Sicherungs- und Restaurierungsmaßnahmen vorgezogen durchgeführt werden können (Baustein 1.1). Diese Maßnahmen sind überwiegend im Bereich des Kernbaus der Walhalla zu identifizieren, der in seiner Gestaltung nicht verändert werden darf.
Die Festlegung und spätere Planung und Durchführung der Maßnahmen erfolgt durch die noch zu beauftragenden Architektur- und Fachplanungsbüros in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden, einer restauratorischen Fachplanung, sowie der Eigentümerin und der AG und ggf. weiteren zu beteiligenden Stellen.
Auftragsgegenstand für den Baustein 1 sind:
1.1 Beratungsleistungen (für Tragwerksplanung) im Rahmen der Identifizierung und Prüfung auf Machbarkeit der erforderlichen vorgezogenen Maßnahmen. Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis.
1.2 die an die Identifizierung und Prüfung auf Machbarkeit anschließende Planung und Durchführung dieser vorgezogenen Maßnahmen.
Auftragsgegenstand für die Planung und Durchführung der Maßnahmen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß §49ff. nebst Anlage 14 HOAI 2021. Kalkulationsgrundlage für das Angebot sind prognostizierte Baukosten der KG 300-400 in Höhe von rd. 1,65 Mio. Euro netto.
Es erfolgt ein stufenweiser Abruf der Leistungen (ganze Leistungsphasen oder einzelne Teilleistungen). Es besteht kein Anspruch auf den Abruf von einzelnen Leistungen bzw. sämtlichen Leistungsstufen. Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis.
Baustein 2: Nutzungs- und Flächenkonzept in Varianten
Für die Revitalisierung der Walhalla liegt kein konkretes Raum- und Nutzungskonzept vor. Dieses soll durch das Architekturbüro unter Berücksichtigung des Interesses der späteren Nutzerinnen und Nutzer sowie der Eigentümerin mit der vom Magistrat eingesetzten Steuerungsgruppe im Dialog erarbeitet werden. In Abhängigkeit von konkreten Nutzungs- und Flächenbedarfen sind vom Architekturbüro im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung Flächenkonzepte in Varianten zu erarbeiten. Für jede der Varianten soll, zwecks wirtschaftlicher Vergleichbarkeit, eine grobe Kostenschätzung erarbeitet werden.
Dabei soll der als Einzelkulturdenkmal geschützte Kernbau der Walhalla von 1897 mit dem prägenden Festsaal, dem Spiegelsaal und dem Foyer in seiner jetzigen Ausprägung für Veranstaltungen erhalten werden. In Abhängigkeit vom Nutzungskonzept und in Abstimmung mit der Denkmalbehörde stehen die späteren Anbauten an den Kernbau für einen ggf. (Teil-) Abriss zur Disposition. Zur Abdeckung der Anforderungen an den Raumbedarf einer modernen und flexibel nutzbaren Kultur- und Veranstaltungsstätte mit Gastronomie, sowie der Neuordnung der Situa-
tion in der Hochstättenstraße sind Ergänzungsneu- bzw. Anbauten unter Einbeziehung der derzeitigen Freifläche innerhalb des Bausteins 2 vom noch zu beauftragenden Architekturbüro zu prüfen.
Eine Prüfung und Abweichung von der Konzeptstudie im Zuge der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes wird nicht ausgeschlossen.
Die Erarbeitung erfolgt im Dialog mit den zu beteiligenden Stellen.
Der Leistungsumfang für die Tragwerksplanung umfasst Beratungsleistungen für die vom Architekturbüro zu erarbeitenden Varianten. Die Vergütung für diese Beratungsleistungen im Baustein 2 erfolgt auf Nachweis.
Baustein 3: Tragwerksplanung im Rahmen der Sanierung und ggf. Teilabriss und Anbau Walhalla
Auf Basis des in Baustein 2 erarbeiteten Nutzungs- und Flächenkonzeptes für die Sanierung mit ggfs. Teilabriss und Anbau ist die Tragwerksplanung zu erstellen.
Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden, den noch zu beauftragenden Architektur- und den Fachplanungsbüros, der noch zu beauftragenden restauratorischen Fachplanung sowie der Eigentümerin und der AG sowie ggf. weiteren zu beteiligenden Stellen. Auftragsgegenstand für die Planung und Durchführung der Maßnahmen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß §49ff. nebst Anlage 14 HOAI 2021, sowie Besondere Leistungen laut Teilleistungstabelle. Kalkulationsgrundlage für das Angebot sind prognostizierte Baukosten der KG 300-400 in Höhe von rd. 7,35 Mio. Euro netto.
Die Besonderen Leistungen (lt. Anlage) sind - nach Leistungsphasen unterteilt - jeweils als Pauschale anzubieten.
Es erfolgt ein stufenweiser Abruf der Leistungen (ganze Leistungsphasen oder einzelne Teilleistungen). Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 durch die SEG. Für den Fall, dass das im Rahmen von Baustein 2 zu erarbeitende Konzept von der vorliegenden Konzeptstudie abweicht, ist nach der Leistungsphase 2 ein erneuter Gremienbeschluss einzuholen. Vorbehaltlich dieses Gremienbeschlusses kann der Abruf der Leistungsphasen 3 bis 4 erfolgen. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 inkl. Kostenberechnung und Durchführung von Plausibilitätsprüfung und baufachlicher Prüfung kann nach erneutem Gremienbeschluss der Abruf der weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 ggf. in weiteren Bearbeitungsstufen erfolgen.
Die Beauftragungen der jeweils weiteren Bearbeitungsstufen ab der Leistungsphase 3 stehen somit unter Gremienvorbehalt und können nur mit Zustimmung der von Seiten der AG zu beantragenden notwendigen Gremienbeschlüsse erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf den Abruf von einzelnen Leistungen bzw. sämtlichen Leistungsstufen.
Zeitplanung
Beginn Bearbeitung Baustein 1.1 + 2 direkt nach Abschluss des Verfahrens
Beginn Baustein 1.2 nach Identifizierung der vorgezogenen Sicherungsmaßnahmen
Baustein 3 nach Abschluss Baustein 2
Baubeginn zweite Jahreshälfte 2025
Fertigstellung bis Ende 2027
(Ausfürhliche Beschreibung s. Projekt- und Aufgabenbeschreibung)