Beschreibung der Beschaffung
Aufgabe
Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungen und Studien mit den städtebaulichen, baulichen, denkmalpflegerischen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen ist im Rahmen der Sanierungsplanung zur Revitalisierung der Kulturstätte Walhalla (ggfs. Teilabbruch und -neubau) die Elektroplanung zu erstellen.
Ein konkretes Raum, Nutzungs- und Betreiberkonzept liegt noch nicht vor. Dieses soll unter Berücksichtigung des Interesses der späteren Nutzerinnen und Nutzern sowie der Eigentümerin in einem iterativen Prozess mit der vom Magistrat eingesetzten Steuerungsgruppe in Varianten erarbeitet werden.
Die Aufgabenstellung für die Technische Gebäudeausrüstung (hier: Elektroplanung, Anlagengruppen: KG 440 / 450) umfasst im Einzelnen die im Folgenden beschriebenen drei Leistungsbausteine. Es erfolgt zunächst der Abruf der Bausteine 1.1 und 2.
Für eine vorgezogene Grundlagen- und Bestandsermittlung sollen bei Bedarf Teilleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 aus dem Baustein 3 ebenfalls frühzeitig abgerufen werden. Damit soll dem AN ermöglicht werden, sich intensiv mit den Gegebenheiten des Gebäudes sowie den bereits vorhandenen Planungsgrundlagen zu beschäftigen, um in den Bausteinen 1 und 2 mit dem dafür notwendigen Wissensumfang beraten zu können.
Baustein 1: Vorgezogene Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen
Um den weiteren Verfall der Bausubstanz zu verhindern, soll parallel zur Erarbeitung des Nutzungskonzeptes (Baustein 2) geprüft werden, welche Bauteile wie erhalten und welche baulichen Sicherungs- und Restaurierungsmaßnahmen vorgezogen durchgeführt werden können (Baustein 1.1). Diese Maßnahmen (Fassade, Dach, Keller, Decke Saal, Decke und Wände Spiegelsaal, etc.) sind überwiegend im Bereich des Kernbaus der Walhalla zu identifizieren, der in seiner Gestaltung nicht verändert werden darf.
Die Festlegung und spätere Planung und Durchführung der Maßnahmen erfolgt durch die noch zu beauftragenden Architektur- und Fachplanungsbüros in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden, den noch zu beauftragenden Ing.-Büros, einer restauratorischen Fachplanung, sowie der Eigentümerin und der AG und ggf. weiteren zu beteiligenden Stellen
Auftragsgegenstand für den Baustein 1 sind:
1.1
Beratungsleistungen (Technische Gebäudeausrüstung, Elektroplanung) im Rahmen der Identifizierung und Prüfung auf Machbarkeit der erforderlichen vorgezogenen Maßnahmen.
Es ist jeweils ein Stundensatz mit einem Stundenkontingent von 15 Stunden (insgesamt für alle Anlagengruppen) anzubieten für
- Büroinhaber/innen
- Projektleiter/innen
- Sonstige Projektmitarbeiter/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
Zusätzlich sind 3 Ortstermine (inkl. An- und Abreise) pauschal anzubieten.
Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis.
Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben. 1.2
Beratungsleistungen (Technische Gebäudeausrüstung, Elektroplanung) im Rahmen der sich an die Identifizierung und Prüfung auf Machbarkeit anschließende Planung und Durchführung dieser vorgezogenen Maßnahmen.
Es ist jeweils ein Stundensatz mit einem Stundenkontingent von 15 Stunden (insgesamt für alle Anlagengruppen) anzubieten für:
- Büroinhaber/innen
- Projektleiter/innen
- Sonstige Projektmitarbeiter/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
Zusätzlich sind 3 Ortstermine (inkl. An- und Abreise) pauschal anzubieten.
Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis.
Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben.
Baustein 2: Nutzungs- und Flächenkonzept in Varianten
Für die Revitalisierung der Walhalla liegt kein konkretes Raum- und Nutzungskonzept vor. Dieses soll durch das Architekturbüro unter Berücksichtigung des Interesses der späteren Nutzerinnen und Nutzer sowie der Eigentümerin mit der vom Magistrat eingesetzten Steuerungsgruppe im Dialog erarbeitet werden. In Abhängigkeit von konkreten Nutzungs- und Flächenbedarfen sind vom Architekturbüro im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung Flächenkonzepte in Varianten zu erarbeiten. Für jede der Varianten soll, zwecks wirtschaftlicher Vergleichbarkeit, eine grobe Kostenschätzung erarbeitet werden.
Dabei soll der als Einzelkulturdenkmal geschützte Kernbau der Walhalla von 1897 mit dem prägenden Festsaal, dem Spiegelsaal und dem Foyer in seiner jetzigen Ausprägung für Veranstaltungen erhalten werden. In Abhängigkeit vom Nutzungskonzept und in Abstimmung mit der Denkmalbehörde stehen die späteren Anbauten an den Kernbau für einen ggf. (Teil-) Abriss zur Disposition. Zur Abdeckung der Anforderungen an den Raumbedarf einer modernen und flexibel nutzbaren Kultur- und Veranstaltungsstätte mit Gastronomie, sowie der Neuordnung der Situation in der Hochstättenstraße sind Ergänzungsneu- bzw. Anbauten unter Einbeziehung der derzeitigen Freifläche zu prüfen.
Eine Prüfung und Abweichung von der Konzeptstudie im Zuge der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes wird nicht ausgeschlossen.
Der Leistungsumfang für die Elektroplanung umfasst Beratungsleistungen für die vom Architekturbüro zu erarbeitenden Varianten. Die Vergütung für diese Beratungsleistungen im Baustein 2 erfolgt auf Nachweis.
Es ist jeweils ein Stundensatz mit einem Stundenkontingent von 15 Stunden (insgesamt für alle Anlagengruppen) anzubieten für:
- Büroinhaber/innen
- Projektleiter/innen
- Sonstige Projektmitarbeiter/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
Zusätzlich sind 3 Ortstermine (inkl. An- und Abreise) pauschal anzubieten.
Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben.
Baustein 3: Technische Gebäudeausrüstung (Elektroplanung) im Rahmen der Sanierung und ggf. Teilabriss und Anbau Walhalla
Auf Basis des in Baustein 2 erarbeiteten Nutzungs- und Flächenkonzeptes für die Sanierung mit ggf. Teilabriss und Anbau ist die Elektroplanung zu erarbeiten. fortl.