Beschreibung der Beschaffung
Der Gebäudekomplex des im Jahr 1897 eröffneten Varieté-Theaters Walhalla befindet sich in zentraler Lage Wiesbadens auf einer Grundstücksfläche von rund 2.000 qm.
Die Liegenschaft befand sich lange in privatem Besitz und wurde 2007 durch die städtische Gesellschaft WVV Wiesbaden Holding GmbH aufgekauft. Seit den 1990er Jahren sind weite Teile der Anlage ungenutzt, 2017 mussten die bis zuletzt von der Kulturinitiative Walhalla e. V. genutzten Flächen aus brandschutztechnischen Gründen geschlossen werden. Durch den langen Leerstand weist das denkmalgeschützte Gebäude mit einer Bestandsfläche von insgesamt rund 5.500 qm BGF einen erheblichen Sanierungsrückstau auf.
Aufgrund der kulturellen, gesellschaftlichen und städtebaulichen Bedeutung der Walhalla hat sich die Landeshauptstadt Wiesbaden für eine nachhaltige Sanierung und anschließende kulturelle Nutzung des Gebäudeensembles ausgesprochen. Es wurde eine Konzeptstudie erarbeitet und Grobkosten für die Sanierung, einen Teilabriss und Neubau ermittelt, diese belaufen sich auf rd. 50 Mio. Euro. Die (städtebauliche) Konzeptstudie beinhaltet noch kein konkretes Nutzungskonzept.
Mit dem Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Juli 2022 wurden Planungsmittel für die Erarbeitung einer genehmigungsfähigen Planung freigegeben, die SEG wurde mit der Planung und Steuerung der Gesamtmaßnahme zunächst für die Leistungsphasen 1-4 auf Basis der vorgelegten Konzeptstudie beauftragt. In einem ersten Schritt soll unter Beteiligung einer eigens eingerichteten Steuerungsgruppe das konkrete Raum- und Nutzungskonzept in enger Zusammenarbeit mit den Denkmalbehörden und in Varianten erarbeitet werden. Auf Basis einer dieser Varianten soll im Anschluss die Objektplanung für die Leistungsphasen 1-9 nach HOAI für die Sanierung, ggf. (Teil-) Abriss und Neubau erarbeitet werden. Parallel zur Planung müssen dringend erforderliche vorgezogene Konservierungs- und Baumaßnahmen geprüft und durchgeführt werden.
Für das Projekt wurden Fördermittel aus unterschiedlichen Programmen beantragt, die teilweise kurzfristig einzusetzen sind.
Aufgabe
Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungen und Studien mit den städtebaulichen, baulichen, denkmalpflegerischen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen, ist im Rahmen der Sanierungsplanung zur Revitalisierung der Kulturstätte Walhalla (ggfs. Teilabbruch und -neubau) die HLS-Planung zu erstellen.
Ein konkretes Raum, Nutzungs- und Betreiberkonzept liegt noch nicht vor. Dieses soll unter Berücksichtigung des Interesses der späteren Nutzerinnen und Nutzern sowie der Eigentümerin in einem iterativen Prozess mit der vom Magistrat eingesetzten Steuerungsgruppe in Varianten erarbeitet werden.
Die Aufgabenstellung für die Technische Gebäudeausrüstung (HLS-Planung, Anlagengruppen: KG 410 / 420 / 430 / 480) umfasst im Einzelnen die im Folgenden beschriebenen drei Leistungsbausteine. Es erfolgt zunächst der Abruf der Bausteine 1.1 und 2.
Für eine vorgezogene Grundlagen- und Bestandsermittlung sollen bei Bedarf Teilleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 aus dem Baustein 3 ebenfalls frühzeitig abgerufen werden. Damit soll dem AN ermöglicht werden, sich intensiv mit den Gegebenheiten des Gebäudes sowie den bereits vorhandenen Planungsgrundlagen zu beschäftigen, um in den Bausteinen 1 und 2 mit dem dafür notwendigen Wissensumfang beraten zu können.
Baustein 1: Vorgezogene Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen
Um den weiteren Verfall der Bausubstanz zu verhindern, soll parallel zur Erarbeitung des Nutzungskonzeptes (Baustein 2) geprüft werden, welche Bauteile wie erhalten und welche baulichen Sicherungs- und Restaurierungsmaßnahmen vorgezogen durchgeführt werden können (Baustein 1.1). Diese Maßnahmen (Fassade, Dach, Keller, Decke Saal, Decke und Wände Spiegelsaal, etc.) sind überwiegend im Bereich des Kernbaus der Walhalla zu identifizieren, der in seiner Gestaltung nicht verändert werden darf.
Die Festlegung und spätere Planung und Durchführung der Maßnahmen erfolgt durch die noch zu beauftragenden Architektur- und Fachplanungsbüros in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden, den noch zu beauftragenden Ing.-Büros, einer restauratorischen Fachplanung, sowie der Eigentümerin und der AG und ggf. weiteren zu beteiligenden Stellen.
Auftragsgegenstand für den Baustein 1 sind:
1.1
Beratungsleistungen (Technische Gebäudeausrüstung, HLS-Planung) im Rahmen der Identifizierung und Prüfung auf Machbarkeit der erforderlichen vorgezogenen Maßnahmen.
Es ist jeweils ein Stundensatz mit einem Stundenkontingent von 25 Stunden (insgesamt für alle Anlagengruppen) anzubieten für:
- Büroinhaber/innen
- Projektleiter/innen
- Sonstige Projektmitarbeiter/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
Zusätzlich sind 3 Ortstermine (inkl. An- und Abreise) pauschal anzubieten.
Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis.
Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben.
1.2
Beratungsleistungen (Technische Gebäudeausrüstung, HLS-Planung) im Rahmen der sich an die Identifizierung und Prüfung auf Machbarkeit anschließenden Planung und Durchführung dieser vorgezogenen Maßnahmen.
Es ist jeweils ein Stundensatz mit einem Stundenkontingent von 25 Stunden (insgesamt für alle Anlagengruppen) anzubieten für:
- Büroinhaber/innen
- Projektleiter/innen
- Sonstige Projektmitarbeiter/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
Zusätzlich sind 3 Ortstermine (inkl. An- und Abreise) pauschal anzubieten.
Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis.
Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben.
Baustein 2: Nutzungs- und Flächenkonzept in Varianten
Für die Revitalisierung der Walhalla liegt kein konkretes Raum- und Nutzungskonzept vor. Dieses soll durch das Architekturbüro unter Berücksichtigung des Interesses der späteren Nutzerinnen und Nutzer sowie der Eigentümerin mit der vom Magistrat eingesetzten Steuerungsgruppe im Dialog erarbeitet werden. In Abhängigkeit von konkreten Nutzungs- und Flächenbedarfen sind vom Architekturbüro im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung Flächenkonzepte in Varianten zu erarbeiten. Für jede der Varianten soll, zwecks wirtschaftlicher Vergleichbarkeit, eine grobe Kostenschätzung erarbeitet werden.
Dabei soll der als Einzelkulturdenkmal geschützte Kernbau der Walhalla von 1897 mit dem prägenden Festsaal, dem Spiegelsaal und dem Foyer in seiner jetzigen Ausprägung für Veranstaltungen erhalten werden. In Abhängigkeit vom Nutzungskonzept und in Abstimmung mit der Denkmalbehörde stehen die späteren Anbauten an den Kernbau für einen ggf. (Teil-) Abriss zur Disposition. Zur Abdeckung der Anforderungen an den Raumbedarf einer modernen und flexibel nutzbaren Kultur- und Veranstaltungsstätte mit Gastronomie, sowie der Neuordnung der Situation in der Hochstättenstraße sind Ergänzungsneu- bzw. Anbauten unter Einbeziehung der derzeitigen Freifläche zu prüfen.
Eine Prüfung und Abweichung von der Konzeptstudie im Zuge der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes wird nicht ausgeschlossen.
Der Leistungsumfang für die HLS-Planung umfasst Beratungsleistungen für die vom Architekturbüro zu erarbeitenden Varianten.
Die Vergütung für diese Beratungsleistungen im Baustein 2 erfolgt auf Nachweis.
Es ist jeweils ein Stundensatz mit einem Stundenkontingent von 25 Stunden (insgesamt für alle Anlagengruppen) anzubieten für:
- Büroinhaber/innen
- Projektleiter/innen
- Sonstige Projektmitarbeiter/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
Zusätzlich sind 3 Ortstermine (inkl. An- und Abreise) pauschal anzubieten.
Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben.
Baustein 3: Technische Gebäudeausrüstung (HLS-Planung) im Rahmen der Sanierung und ggf. Teilabriss und Anbau Walhalla
Auf Basis des in Baustein 2 erarbeiteten Nutzungs- und Flächenkonzeptes für die Sanierung mit ggf. Teilabriss und Anbau ist die HLS-Planung zu erstellen.
Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden, dem Objektplanungsbüro, den noch zu beauftragenden Architektur- und den Fachplanungsbüros, der noch zu beauftragenden restauratorischen Fachplanung, sowie der Eigentümerin und der AG, sowie ggf. weiteren zu beteiligenden Stellen. Auftragsgegenstand für die Planung und Durchführung der Maßnahmen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §53ff. nebst Anlage 15 HOAI 2021, sowie Besondere Leistungen laut Teilleistungstabelle.
Kalkulationsgrundlage für das Angebot sind anrechenbare Kosten in Höhe von rd.:
• Anlagengruppe 1 (KG 410) 1,06 Mio. Euro netto
• Anlagengruppe 2 (KG 420) 576.000 Euro netto
• Anlagengruppe 3 (KG 430) 1,30 Mio. Euro netto
• Anlagengruppe 8 (KG 480) 170.000 Euro netto
Die Besonderen Leistungen (lt. Teilleistungstabelle) sind jeweils als Pauschale pro LPH für alle Anlagengruppen anzubieten.
Für weitere - gegebenenfalls erforderliche, nicht im Leistungsbild enthaltene - Leistungen sind im Angebot entsprechende Stundenhonorare anzugeben. Diese sind wie folgt zu gliedern:
- Büroinhaber/innen
- Projektleiter/innen
- Sonstige Projektmitarbeiter/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
Abgerechnet wird auf Nachweis.
Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben.
Weitere Beschreibung der Beschaffung siehe Ziff. II.2.14) Zusätzliche Angaben