Beschreibung der Beschaffung
Für eine vorgezogene Grundlagen- und Bestandsermittlung sollen bei Bedarf Teilleistungen derLeistungsphasen 1 und 2 aus dem Baustein 3 ebenfalls frühzeitig abgerufen werden. Damit solldem AN ermöglicht werden, sich intensiv mit den Gegebenheiten des Gebäudes sowie denbereits vorhandenen Planungsgrundlagen zu beschäftigen, um in den Bausteinen 1 und 2 mitdem dafür notwendigen Wissensumfang beraten zu können.
Baustein 1: Vorgezogene Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen
Um den weiteren Verfall der Bausubstanz zu verhindern, soll parallel zur Erarbeitung desNutzungskonzeptes (Baustein 2) geprüft werden, welche Bauteile wie erhalten und welchebaulichen Sicherungs- und Restaurierungsmaßnahmen vorgezogen durchgeführt werden können(Baustein 1.1).
Auftragsgegenstand für den Baustein 1 sind:
1.1
Beratungsleistungen (Technische Gebäudeausrüstung, HLS-Planung) im Rahmen derIdentifizierung und Prüfung auf Machbarkeit der erforderlichen vorgezogenen Maßnahmen.
Es ist jeweils ein Stundensatz mit einem Stundenkontingent von 25 Stunden (insgesamt für alleAnlagengruppen) anzubieten für:
- Büroinhaber/innen
- Projektleiter/innen
- Sonstige Projektmitarbeiter/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
Zusätzlich sind 3 Ortstermine (inkl. An- und Abreise) pauschal anzubieten.
Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis.
Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben.
1.2
Beratungsleistungen (Technische Gebäudeausrüstung, HLS-Planung) im Rahmen der sich an dieIdentifizierung und Prüfung auf Machbarkeit anschließenden Planung und Durchführung dieservorgezogenen Maßnahmen.
Es ist jeweils ein Stundensatz mit einem Stundenkontingent von 25 Stunden (insgesamt für alleAnlagengruppen) anzubieten für:
- Büroinhaber/innen
- Projektleiter/innen
- Sonstige Projektmitarbeiter/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
Zusätzlich sind 3 Ortstermine (inkl. An- und Abreise) pauschal anzubieten.
Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis.
Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben.
Baustein 2: Nutzungs- und Flächenkonzept in Varianten
Für die Revitalisierung der Walhalla liegt kein konkretes Raum- und Nutzungskonzept vor. Diesessoll durch das Architekturbüro unter Berücksichtigung des Interesses der späteren Nutzerinnenund Nutzer sowie der Eigentümerin mit der vom Magistrat eingesetzten Steuerungsgruppe imDialog erarbeitet werden.
Der Leistungsumfang für die HLS-Planung umfasst Beratungsleistungen für die vomArchitekturbüro zu erarbeitenden Varianten.
Die Vergütung für diese Beratungsleistungen im Baustein 2 erfolgt auf Nachweis.
Es ist jeweils ein Stundensatz mit einem Stundenkontingent von 25 Stunden (insgesamt für alleAnlagengruppen) anzubieten für:
- Büroinhaber/innen
- Projektleiter/innen
- Sonstige Projektmitarbeiter/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
Zusätzlich sind 3 Ortstermine (inkl. An- und Abreise) pauschal anzubieten.
Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben.
Baustein 3: Technische Gebäudeausrüstung (HLS-Planung) im Rahmen der Sanierung und ggf.Teilabriss und Anbau Walhalla
Auf Basis des in Baustein 2 erarbeiteten Nutzungs- und Flächenkonzeptes für die Sanierung mitggf. Teilabriss und Anbau ist die HLS-Planung zu erstellen.
Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden, demObjektplanungsbüro, den noch zu beauftragenden Architektur- und den Fachplanungsbüros, dernoch zu beauftragenden restauratorischen Fachplanung, sowie der Eigentümerin und der AG,sowie ggf. weiteren zu beteiligenden Stellen. Auftragsgegenstand für die Planung undDurchführung der Maßnahmen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß§53ff. nebst Anlage 15 HOAI 2021, sowie Besondere Leistungen laut Teilleistungstabelle.
Kalkulationsgrundlage für das Angebot sind anrechenbare Kosten in Höhe von rd.:
- Anlagengruppe 1 (KG 410) 1,06 Mio. Euro netto
- Anlagengruppe 2 (KG 420) 576.000 Euro netto
- Anlagengruppe 3 (KG 430) 1,30 Mio. Euro netto
- Anlagengruppe 8 (KG 480) 170.000 Euro netto
Die Besonderen Leistungen (lt. Teilleistungstabelle) sind jeweils als Pauschale pro LPH für alleAnlagengruppen anzubieten.
Für weitere - gegebenenfalls erforderliche, nicht im Leistungsbild enthaltene - Leistungen sind imAngebot entsprechende Stundenhonorare anzugeben. Diese sind wie folgt zu gliedern:
- Büroinhaber/innen
- Projektleiter/innen
- Sonstige Projektmitarbeiter/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
Abgerechnet wird auf Nachweis.
Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben.
Weitere Beschreibung der Beschaffung siehe Ziff. II.2.14) Zusätzliche Angaben