Beschreibung der Beschaffung
Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungen und Studien mit den städtebaulichen, baulichen, denkmalpflegerischen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen sind im Rahmen der Sanierungsplanung zur Revitalisierung der Kulturstätte Walhalla (ggfs. Teilabbruch und -neubau) die Bauphysikplanung (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik) zu erstellen:
Ein konkretes Raum, Nutzungs- und Betreiberkonzept liegt noch nicht vor. Dieses soll das Architekturbüro unter Berücksichtigung des Interesses der späteren Nutzerinnen und Nutzern sowie der Eigentümerin in einem iterativen Prozess mit der vom Magistrat eingesetzten Steuerungsgruppe in Varianten erarbeiten.
Die Aufgabenstellung für die Bauphysikplanung umfasst im Einzelnen die im Folgenden beschriebenen drei Leistungsbausteine. Es erfolgt zunächst der Abruf der Bausteine 1.1 und 2.
Baustein 1: Vorgezogene Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen
Um den weiteren Verfall der Bausubstanz zu verhindern, soll parallel zur Erarbeitung des Nutzungskonzeptes (Baustein 2) geprüft werden, welche Bauteile wie erhalten und welche baulichen Sicherungs- und Restaurierungsmaßnahmen vorgezogen durchgeführt werden können (Baustein 1.1). Diese Maßnahmen sind überwiegend im Bereich des Kernbaus der Walhalla zu identifizieren, der in seiner Gestaltung nicht verändert werden darf.
Die Festlegung und spätere Planung und Durchführung der Maßnahmen erfolgt durch die noch zu beauftragenden Architektur- und Fachplanungsbüros in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden, den noch zu beauftragenden Ing.-Büros, einer restauratorischen Fachplanung, sowie der Eigentümerin und der AG und ggf. weiteren zu beteiligenden Stellen.
Auftragsgegenstand für den Baustein 1 sind:
1.1 Beratungsleistungen (für Bauphysikplanung) im Rahmen der Identifizierung und Prüfung auf Machbarkeit der erforderlichen vorgezogenen Maßnahmen.
Es ist jeweils ein Stundensatz mit einem Stundenkontingent von je 25 Stunden für die o.g. Beratungsleistungen anzubieten für:
- Büroinhaber/innen
- Projektleiter/innen
- Sonstige Projektmitarbeiter/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
Zusätzlich sind 3 Ortstermine (inkl. An- und Abreise) pauschal anzubieten.
Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis.
Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben.
1.2 Beratungsleistungen (für Bauphysikplanung) für die an die Identifizierung und Prüfung auf Machbarkeit anschließende Planung und Durchführung dieser vorgezogenen Maßnahmen.
Es ist jeweils ein Stundensatz mit einem Stundenkontingent von je 25 Stunden für die o.g. Beratungsleistungen anzubieten für:
- Büroinhaber/innen
- Projektleiter/innen
- Sonstige Projektmitarbeiter/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
Zusätzlich sind 3 Ortstermine (inkl. An- und Abreise) pauschal anzubieten.
Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis.
Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben.
Baustein 2: Nutzungs- und Flächenkonzept in Varianten
Für die Revitalisierung der Walhalla liegt kein konkretes Raum- und Nutzungskonzept vor. Dieses soll durch das Architekturbüro unter Berücksichtigung des Interesses der späteren Nutzerinnen und Nutzer sowie der Eigentümerin mit der vom Magistrat eingesetzten Steuerungsgruppe im Dialog erarbeitet werden. In Abhängigkeit von konkreten Nutzungs- und Flächenbedarfen sind vom Architekturbüro im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung Flächenkonzepte in Varianten zu erarbeiten. Für jede der Varianten soll, zwecks wirtschaftlicher Vergleichbarkeit, eine grobe Kostenschätzung erarbeitet werden.
Dabei soll der als Einzelkulturdenkmal geschützte Kernbau der Walhalla von 1897 mit dem prägenden Festsaal, dem Spiegelsaal und dem Foyer in seiner jetzigen Ausprägung für Veranstaltungen erhalten werden. In Abhängigkeit vom Nutzungskonzept und in Abstimmung mit der Denkmalbehörde stehen die späteren Anbauten an den Kernbau für einen ggf. (Teil-) Abriss zur Disposition. Zur Abdeckung der Anforderungen an den Raumbedarf einer modernen und flexibel nutzbaren Kultur- und Veranstaltungsstätte mit Gastronomie, sowie der Neuordnung der Situation in der Hochstättenstraße sind Ergänzungsneu- bzw. Anbauten unter Einbeziehung der derzeitigen Freifläche zu prüfen.
Eine Prüfung und Abweichung von der Konzeptstudie im Zuge der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes wird nicht ausgeschlossen.
Es ist jeweils ein Stundensatz mit einem Stundenkontingent von je 25 Stunden für die o.g. Beratungsleistungen anzubieten für:
- Büroinhaber/innen
- Projektleiter/innen
- Sonstige Projektmitarbeiter/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
Zusätzlich sind 3 Ortstermine (inkl. An- und Abreise) pauschal anzubieten.
Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis.
Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben.
Baustein 3: Bauphysikplanung im Rahmen der Sanierung und ggf. Teilabriss und Anbau Walhalla
Auf Basis des in Baustein 2 erarbeiteten Nutzungs- und Flächenkonzeptes für die Sanierung mit ggfs. Teilabriss und Anbau sind die folgenden Planungen zu erstellen:
- Bauphysikplanung
1. Wärmeschutz und Energiebilanzierung
2. Bauakustik (Schallschutz)
3. Raumakustik
Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden, den noch zu beauftragenden Architektur- und den Fachplanungsbüros, der noch zu beauftragenden restauratorischen Fachbauleitung sowie der Eigentümerin und der AG sowie ggf. weiteren zu beteiligenden Stellen.
Auftragsgegenstand für die Planung und Durchführung der Maßnahmen sind Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 7 gemäß Anlage 1.2 (zu §3 Absatz 1) HOAI 2021, sowie die Besonderen Leistungen gemäß Teilleistungstabelle (s. Anlage).
Kalkulationsgrundlage für das Angebot sind:
- prognostizierte Baukosten der KG 300-400 für das gesamte Gebäudeensemble in Höhe von rd. 20 Mio. Euro netto
- anrechenbare Kosten KG 300-400 für die Fachplanungsleistungen Raumakustik im Bereich der 2 denkmalgeschützten Säle in Höhe von ca. 4,4 Mio Euro.
- Bruttorauminhalt gesamt (Bestand und Planung): ca. 31.600 m³
- Rauminhalt großer Saal: ca. 5.400 m³
- Rauminhalt Spiegelsaal: ca. 1.500 m³
Die Besonderen Leistungen (lt. Anlage "Besondere Leistungen, Teilleistungstabelle") sind - nach Leistungsphasen unterteilt - jeweils als Pauschale pro LPH - anzubieten.
Für weitere - gegebenenfalls erforderliche, nicht im Leistungsbild enthaltene - Leistungen sind im Angebot entsprechende Stundenhonorare anzugeben. Diese sind wie folgt zu gliedern:
- Büroinhaber/innen
- Projektleiter/innen
- Sonstige Projektmitarbeiter/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
Abgerechnet wird auf Nachweis.
Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben.
Es erfolgt ein stufenweiser Abruf der Leistungen (ganze Leistungsphasen oder einzelne Teilleistungen). Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 durch die SEG. Für den Fall, dass das im Rahmen von Baustein 2 zu erarbeitende Konzept von der vorliegenden Konzeptstudie abweicht, ist nach der Leistungsphase 2 ein erneuter Gremienbeschluss einzuholen. Vorbehaltlich dieses Gremienbeschlusses kann der Abruf der Leistungsphasen 3 bis 4 erfolgen. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 inkl. Kostenberechnung und Durchführung von Plausibilitätsprüfung und baufachlicher Prüfung kann nach erneutem Gremienbeschluss der Abruf der weiteren Leistungsphasen 5 bis 8 ggf. in weiteren Bearbeitungsstufen erfolgen.
Die Beauftragungen der jeweils weiteren Bearbeitungsstufen ab der Leistungsphase 2 stehen somit unter Gremienvorbehalt und können nur mit Zustimmung der von Seiten der AG zu beantragenden notwendigen Gremienbeschlüsse erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf den Abruf von einzelnen Leistungen bzw. sämtlichen Leistungsstufen.
Zeitplanung
Mit der Erarbeitung der Identifizierung von vorgezogenen Sicherungsmaßnahmen und des Raum- und Nutzungskonzeptes in Varianten soll umgehend nach Beauftragung begonnen werden (Baustein 1.1 und 2).
Die Durchführung von vorgezogenen Sicherungsmaßnahmen erfolgt nach der Identifizierung der Maßnahmen. Die Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung für die Sanierung der Walhalla (Leistungsphase 1 und 2, Baustein 3) soll nach Festlegung auf eine der Varianten für das Flächen- und Nutzungskonzept nach Bearbeitung des Bausteins 2 erarbeitet werden (ca. 4 Monate nach Beauftragung). Sollte die Variante wesentlich von der derzeit vorliegenden Konzeptstudie abweichen, ist diese spätestens im Zuge der Erarbeitung der Leistungsphase 2 den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Baustein 3) soll auf Grundlage der Entwurfsplanung und Kostenberechnung seitens des Revisionsamtes eine Plausibilitätsprüfung erfolgen. Mit Ein-satz von Fördermitteln aus der Städtebauförderung ist ebenfalls nach Abschluss der Leistungsphase 3 eine baufachliche Prüfung durchzuführen. Mit den Ergebnissen dieser Prüfungen wird den städtischen Gremien die Ausführungsvorlage zur Realisierung der Maßnahme vorgelegt. Parallel zur Beschlussfassung soll die Genehmigungsplanung erarbeitet werden. Baubeginn ist für die zweite Jahreshälfte 2025 terminiert, die Fertigstellung soll bis Ende des Jahres 2027 erfolgen.