Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle wird alle eingehenden Teilnahmeanträge prüfen und insgesamt drei (u.U. bis zu fünf) Bewerber für das weitere Verhandlungsverfahren zulassen. Dabei wird wie folgt verfahren:
Auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Unterlagen geprüft. Soweit vorgesehen, werden fehlende Erklärungen / Unterlagen einmalig unter Setzung einer Frist (6 Kalendertage) nachgefordert. Liegen nach Ablauf dieser Frist die Angaben, Erklärungen und Nachweise weiterhin nicht bzw. nicht vollständig vor, so wird der Bewerber auf dieser Stufe ausgeschlossen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Referenzprojekte nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur nicht als fehlend oder fehlerhaft gegen andere Referenzprojekte ausgetauscht werden dürfen, wenn und soweit sie nicht die Mindestbedingungen der Ausschreibung zur Vergleichbarkeit erfüllen. Die Bewerber sollten daher auf die Auswahl der Referenzen ein besonderes Augenmerk legen.
Auf der zweiten Stufen werden die Mindestkriterien gem. Ziffer III geprüft.
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien:
Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aus-wahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auch anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten er-warten lässt.
Ein Bieter muss nach oben Gesagtem mindestens 3 vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann.
Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Werden Referenzen eingereicht, welche über den Mindestgehalt hinausgehen, werden hierfür je nach Art oder Anzahl der Referenzen, welche die genannten Kriterien erfüllen, Punkte vergeben.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind maximal 45 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
1. Berufserfahrung der Projektleitung
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit)
über 13 Jahre = 10 Punkte
13 Jahre = 9 Punkte
12 Jahre = 8 Punkte
11 Jahre = 7 Punkte
10 Jahre = 6 Punkte
9 Jahre = 5 Punkte
8 Jahre = 4 Punkte
7 Jahre = 3 Punkte
6 Jahre = 2 Punkte
5 Jahre = 1 Punkte
unter 5 Jahre = Ausschluss
2. Technische Leistungsfähigkeit des Projektteams
(Projektmitarbeiter = Projektleitung plus fest angestellte Mitarbeiter)
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit)
mindestens 4 Projektmitarbeiter = 5 Punkte
mindestens 3 Projektmitarbeiter = 3 Punkte
mindestens 2 Projektmitarbeitern = 1 Punkt
unter 2 Projektmitarbeitern = 0 Punkte
3. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit der Bearbeitung von vergleichbaren Bauwerken
(die Referenzen der einzelnen Mitglieder gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit werden addiert, es muss sich um unterschiedliche Referenzen handeln)
8 oder mehr Referenzobjekte = 15 Punkte
7 Referenzobjekte = 12 Punkte
6 Referenzobjekte = 9 Punkte
5 Referenzobjekte = 6 Punkte
4 Referenzobjekte = 3 Punkte
3 Referenzobjekte = 1 Punkte
unter 3 Referenzobjekte = Ausschluss
Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Werden die geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet, da sie nicht vergleichbar ist.
4. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit der Bearbe-tung von Schwimmbadbauten.
(die Referenzen der einzelnen Mitglieder gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit werden addiert, es muss sich um unterschiedliche Referenzen handeln)
5 oder mehr Referenzobjekte = 10 Punkte
4 Referenzobjekte = 8 Punkte
3 Referenzobjekte = 6 Punkte
2 Referenzobjekte = 4 Punkte
1 Referenzobjekt = 2 Punkte
Es werden auch Referenzen gewertet, die 2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllen. Hier reicht neben den gleichbleibenden in Ziffer 3.2.2 geforderten Umsetzungszeiträumen und Projektvolumina die Erbringung von vier beliebigen Leistungsphasen, ferner muss die Umsetzung noch nicht abgeschlossen, sondern nur begonnen sein.
5. Projektvolumen, Errichtungskosten des geplanten Bauwerks (Errichtungskosten der Kostengruppen 300 – 400)
ab EUR 4.0 Mio. brutto Errichtungskosten = 5 Punkte
bis EUR 3.5 Mio. brutto Errichtungskosten = 4 Punkte
bis EUR 3.0 Mio. brutto Errichtungskosten = 3 Punkte
bis EUR 2.5 Mio. brutto Errichtungskosten = 2 Punkte
ab EUR 2.0 Mio. brutto Errichtungskosten = 1 Punkt
HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Werden die geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird gelost.