Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit den Ausschreibungssunterlagen wird das Formblatt "Eignungsangaben" übermittelt. Dieses Formblatt und die
geforderten Nachweise und Anlagen müssen mit dem Angebot eingereicht werden.
Die nachfolgenden Bedingungen sind mit dem Formular anzunehmen:
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass:
1) er im Handelsregister eingetragen ist,
2) er das deutsche Recht anerkennt,
3) keine Ausschlussgründe nach §123 GWB vorliegen,
4) alle Unterlagen in Deutsch eingereicht werden,
5) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich in Liquidation befindet,
6) er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
7) er Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist,
8) er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 5 Jahren mit einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe oder Geldbuße belegt worden ist,
9) er nachweislich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt,
10) in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, Wettbewerb beeinflussenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
11) in dem vorliegenden Vergabeverfahren und in vergangenen Vergabeverfahren bei dieser und anderen Vergabestellen nicht vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat und
12) Personen auf Seiten des Auftraggebers, welche mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages direkt/indirekt befasst oder waren, keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat.
Nicht eingereichte oder nicht unterschriebene Unterlagen können zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.