Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen:
Mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem
1. Januar 2013) im Bereich der Bauphysik.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte
nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
• ein denkmalgeschütztes Gebäude;
• ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB (siehe
unten).
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu
machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Projekts;
• Nachweis des Denkmalschutzes;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der Bruttogrundfläche (BGF);
• Auflistung der erbrachten Leistungen
- „§ 99 Öffentliche Auftraggeber
Öffentliche Auftraggeber sind
1. Gebietskörperschaften sowie deren Sondervermögen,
2. andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem
besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben
nichtgewerblicher Art zu erfüllen, sofern
a) sie überwiegend von Stellen nach Nummer 1 oder 3 einzeln oder gemeinsam
durch Beteiligung oder auf sonstige Weise finanziert werden,
b) ihre Leitung der Aufsicht durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 unterliegt oder
c) mehr als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder zur
Aufsicht berufenen Organe durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 bestimmt worden sind;
dasselbe gilt, wenn diese juristische Person einer anderen juristischen Person
des öffentlichen oder privaten Rechts einzeln oder gemeinsam mit anderen die
überwiegende Finanzierung gewährt, über deren Leitung die Aufsicht ausübt
oder die Mehrheit der Mitglieder eines zur Geschäftsführung oder Aufsicht berufenen Organs bestimmt hat,
3. Verbände, deren Mitglieder unter Nummer 1 oder 2 fallen,
4. natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts sowie juristische Personen
des öffentlichen Rechts, soweit sie nicht unter Nummer 2 fallen, in den Fällen, in denen sie für Tiefbaumaßnahmen, für die Errichtung von Krankenhäusern, Sport-, Erholungs- oder Freizeiteinrichtungen, Schul-, Hochschul- oder Verwaltungsgebäuden
oder für damit in Verbindung stehende Dienstleistungen und Wettbewerbe von Stellen, die unter die Nummern 1, 2 oder 3 fallen, Mittel erhalten, mit denen diese Vorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert werden.“