Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Die Auftraggeberin wünscht eine Auskunft über die Art und Anzahl des angestellten Fachpersonals des Unternehmens der letzten drei Jahre im Bereich der Objektplanung. Es ist das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2020 – 2022) sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit projektspezifischer Qualifikation (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte anzugeben. Mindestanforderung:
Das Unternehmen kann mindestens drei festangestellte MitarbeiterInnen mit der Qualifikation Studium mit Abschluss Dipl. Ing. ArchitektIn oder vergleichbar in Vollzeit (mind. 35h/Woche) nachweisen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Anzahl der Beschäftigten beider Unternehmen zu addieren und im Anschluss zu mitteln.
B) Unternehmensreferenzen:
Es sollen zwei Referenzen benannt werden. Es werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtigt, deren nachweisbare Inbetriebnahme zwischen 01.01.2016 bis heute war. Hinweis: Die Referenzen dürfen ggf. mehrfach herangezogen werden (bspw. als Projektleitungs-Referenz oder stv. Projektleitungs-Referenz).
Mindestanforderungen: Die Auftraggeberin fordert im Rahmen der Unternehmensreferenzen zwei Projektreferenzen, mit denen die folgenden Anforderungen erfüllt werden:
- Es muss mindestens eine fertiggestellte Referenz „öffentliche Gebäude“ mit Baukosten der KG 300+400 in Höhe von mind. 500.000, - € brutto nachgewiesen werden. Innerhalb dieser Referenz sind Erfahrungen mit Bestandteilen wie Galerie, Ausstellung oder Bibliothek nachzuweisen (mindestens einer der hier aufgeführten Bestandteile muss innerhalb der Referenz nachgewiesen werden).
- Es muss mindestens eine fertiggestellte Referenz „Sanierungsvorhaben“ mit Baukosten der KG 300+400 in Höhe von mind. 3,0 Mio. € brutto nachgewiesen werden, von deren Baukosten mindestens 75% auf Sanierungsmaßnahmen entfallen.
- Es ist innerhalb jeder eingereichten Referenz die abgeschlossene Erbringung der Leistungsphasen 1-8 nachzuweisen.
- Bei mindestens einer Referenz sind Erfahrungen mit Fördermitteln nachzuweisen.
- Bei mindestens einer Referenz müssen Erfahrungen im Umgang mit Denkmalschutz nachgewiesen werden.
- Mind. bei einer Referenz muss der/die AuftraggeberIn öffentlich gewesen sein.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Kriterien der Mindestanforderung gemeinschaftlich durch die Bewerbergemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht sein.
C) Projektleitungs-Referenzen:
Es sollen zwei Referenzen benannt werden. Es werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtigt, deren nachweisbare Inbetriebnahme zwischen 01.01.2016 bis heute war. Hinweis: Die Referenzen dürfen ggf. mehrfach herangezogen werden (bspw. als Projektleitungs-Referenz oder stv. Projektleitungs-Referenz).
Es muss mindestens eine Refrenz benannt werden, es können jedoch insgesamt maximal zwei Referenzen benannt werden. Es werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtigt, deren nachweisbare Inbetriebnahme zwischen 01.01.2016 bis heute war. Mindestanforderungen: Die Auftraggeberin fordert mindestens eine, jedoch maximal zwei Projektleitungs-Referenz/en, mit der/denen die folgenden Anforderungen erfüllt wird/werden:
- Es muss mindestens eine fertiggestellte Referenz „öffentliche Gebäude“ mit Baukosten der KG 300+400 in Höhe von mind. 500.000, - € brutto nachgewiesen werden. Innerhalb dieser Referenz sind Erfahrungen mit Bestandteilen wie Galerie, Ausstellung oder Bibliothek nachzuweisen (mindestens einer der hier aufgeführten Bestandteile muss innerhalb der Referenz nachgewiesen werden).
- Es muss mindestens eine fertiggestellte Referenz „Sanierungsvorhaben“ mit Baukosten der KG 300+400 in Höhe von mind. 3,0 Mio. € brutto nachgewiesen werden, von deren Baukosten mindestens 75% auf Sanierungsmaßnahmen entfallen.
- Bei einer Referenz hat die Projektleitung die abgeschlossene Erbringung der Leistungsphasen 1-8 nachzuweisen (nicht: als stv. Projektleitung).
- Bei mindestens einer Referenz sind Erfahrungen mit Fördermitteln nachzuweisen.
- Bei mindestens einer Referenz müssen Erfahrungen im Umgang mit Denkmalschutz nachgewiesen werden.
- Mind. bei einer Referenz muss der/die AuftraggeberIn öffentlich gewesen sein.
Es können auch Projekte eingereicht werden, die von der vorgesehenen Projektleitung in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die BüroinhaberInnen bestätigen.
D) Referenz(en) stv. Projektleitung:
Es muss mindestens eine Referenz benannt werden, es können jedoch insgesamt maximal zwei Referenzen benannt werden. Es werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtigt, deren nachweisbare Inbetriebnahme zwischen 01.01.2016 bis heute war.
Mindestanforderungen:
Die Auftraggeberin fordert mindestens eine, jedoch maximal zwei stv. Projektleitungs-Referenz/en, mit der/denen die folgenden Anforderungen erfüllt wird/werden:
- Es muss mindestens eine fertiggestellte Referenz „öffentliche Gebäude“ mit Baukosten der KG 300+400 in Höhe von mind. 500.000, - € brutto nachgewiesen werden. Innerhalb dieser Referenz sind Erfahrungen mit Bestandteilen wie Galerie, Ausstellung oder Bibliothek nachzuweisen (mindestens einer der hier aufgeführten Bestandteile muss innerhalb der Referenz nachgewiesen werden).
- Es muss mindestens eine fertiggestellte Referenz „Sanierungsvorhaben“ mit Baukosten der KG 300+400 in Höhe von mind. 3,0 Mio. € brutto nachgewiesen werden, von deren Baukosten mindestens 75% auf Sanierungsmaßnahmen entfallen.
- Bei einer Referenz hat die Projektleitung die abgeschlossene Erbringung der Leistungsphasen 1-8 nachzuweisen (mind. als stv. Projektleitung oder höher).
- Bei mindestens einer Referenz müssen Erfahrungen im Umgang mit Denkmalschutz nachgewiesen werden.
- Mind. bei einer Referenz muss der/die AuftraggeberIn öffentlich gewesen sein.
Es können auch Projekte eingereicht werden, die von der vorgesehenen stv. Projektleitung in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die BüroinhaberInnen bestätigen.