Die Einrichtungen des DLR am Standort Bremen sind gegenwärtig auf sieben Gebäude im Technologiepark verteilt. Hiervon sind lediglich zwei im Eigentum des DLR – die übrigen Liegenschaften am Standort sind angemietet. Somit ist weder eine einheitliche Zugangskontrolle, noch eine ausreichende Überwachung zur Gewährleistung der Sicherheit möglich. Darüber hinaus besteht seit einigen Jahren Platzbedarf, der sich insbesondere in fehlenden Laborkapazitäten und fehlendem Lagerraum bemerkbar macht. Die erforderlichen Lagerkapazitäten werden durch die Aufstellung von Containern im Außenbereich, sowie durch die Anmietung von externen Lagerkapazitäten provisorisch nur unzulänglich gelöst. Gegenwärtig ist das Nachbargebäude unmittelbar neben dem DLR-Institutsgebäude leerstehend, so dass sich zur Lösung der genannten Probleme aktuell eine sinnvolle Möglichkeit bietet. Da der Vormieter DFKI das Gebäude seit über 30 Jahren belegt hatte, sind alle Oberflächen zu erneuern und die technische Ausstattung zu aktualisieren. Die Brandschutzvorgaben werden baulich nicht mehr eingehalten. Hinzu kommen Anpassungsarbeiten für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen sowie der barrierefreien Zugänglichkeit. Es bietet sich aktuell die Möglichkeit, Doppelanmietungen zeitlich stark einzuschränken und die meisten angemieteten Liegenschaften nur für die noch benötigte Dauer im Bestand zu halten. Folgende Institute/ Abteilungen sind geplante Nutzer: 1. Institut für Raumfahrtsysteme - Abteilungen: Planetare Explorationssysteme, Planetare Infrastrukturen, Digital Clean Rooms 2. Institut für Satellitengeodäsie und Inertialsensorik – Abteilung: Relativistische Modellierung 3. Leitungsbereich LS Bremen/ NF gem. DIN 277 = NUF 1-6 ca. 1.723m2; BGF ca. 2.602m2 Planungsaufgabe: Das 1991 genehmigte und errichtete, sowie dreimal erweiterte dreigeschossige Gebäude Robert-Hooke-Str. 5 wurde in den letzten 20 Jahren vom „Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz“ genutzt. Das Gebäude wurde in Massivbauweise mit einer Ziegelfassade errichtet, wobei das zweite OG hinter dem Kopfbau zurückgesetzt und mit einer Fassade aus Zinkblech verkleidet wurde. Die Außenwände bestehen aus tragendem Mauerwerk, die Geschossdecken werden als horizontale Platten durch Stahlbetoninnenstützen unterstützt. Tragende Innenwände sind nur im Bereich des Treppenhauses vorhanden. Der Sanitärkern besteht aus massiven, nichttragenden Wänden. Der weitere Innenausbau erfolgte im Trockenbau. Das Dach des 1. Bauabschnitts besteht aus einer flach geneigten, gedämmten Konstruktion mit einer Zinkblecheindeckung. Der Kopfbau besteht aus einem Flachdach. 1994 erfolgte die erste Erweiterung in Form einer Aufstockung des Bürobereichs. 2001 wurde der Haupteingang um eine offene, verglaste Eingangsüberdachung ergänzt. 2008 erfolgte der Anbau einer eingeschossigen, ca. zehn Meter hohen Explorationshalle als Werkhalle im rückwärtigen Bereich des Grundstücks. Diese besteht aus einer Stahlkonstruktion mit Metallsandwichelementen und einem flach geneigten Dach. Alle Oberflächen im Innenbereich des Gebäudes sind aufgrund der langen Nutzungszeit zu erneuern und die technische Ausstattung auf den Stand der Technik zu ertüchtigen. Die Anforderungen des baulichen Brandschutzes werden nicht mehr erfüllt. Hinzu kommen Umbaumaßnahmen für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen, sowie der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzung. Für die Umsetzung der neuen Grundrisse sind Trockenbauwände zurückzubauen und zum Teil zu erneuern. Nachhaltigkeit / energetische Sanierung der Gebäudehülle: In seiner 599. Vorstandssitzung hat der Vorstand beschlossen, dass DLR-Gebäude bis 2035 klimaneutral betrieben werden sollen. Des Weiteren sind auch Gebäude, die saniert werden, gemäß des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Qualitätsstandard „Silber“ zu zertifizieren. Der Vorstand des DLR hatte jedoch den Kauf und die Sanierung des Gebäudes RHS5 in seiner 597. Vorstandssitzung beschlossen - also zwei Sitzungen zuvor. Das orliegende PJK berücksichtigt daher keine energetische Sanierung nach GEG, da sich die Fassade und das Dach noch in einem sehr guten und nicht sanierungsbedürftigen Zustand befinden und demnach nicht verändert werden sollten. Daher sind die Kosten für eine energetische Ertüchtigung nicht im vorliegenden Kostenrahmen des PJK enthalten. Aufgrund der Entscheidung des Vorstands wird das Gebäude RHS5 nun auch energetisch saniert. Parallel zur Planungsphase der eigentlichen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen, wird die sinnvolle energetische Ertüchtigung der Fassaden und das Dach, die Umsetzung einer PV-Anlage, sowie die Sanierung aller Haustechnik-Komponenten entsprechend den Erfordernissen, die aus der Anwendung des GEG und der BNB-Zertifizierung resultieren würden, geprüft. Für diese Prüfung wurde bereits ein Fachplaner beauftragt. Eine erste bauphysikalische Bewertung ist bereits erstellt worden. Wesentlich ist dabei jedoch, dass die Sanierung und Inbetriebnahme des Gebäudes RHS5 durch diese Maßnahmen nicht verzögert werden darf, da aufgrund bereits gekündigter Mietverträge anderer Liegenschaften die geplante Inbetriebnahme im Jahr 2029 erfolgen muss. Entwurfsplanung: 08/2026-04/2027, Ausschreibung: ab Q1 2028, Ausführung: Q3 2028-Q4 2029 Start Gebäudebetrieb Q4 2029 Abschluss Maßnahme Q1 2030 Die Gesamtkosten gliedern sich in folgende Aufteilung: (Kostenrahmen netto) KG 300: 963.712 €; KG 400: 816.880 €, KG 500: 99.870 €; KG 600: 8.000 € Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination (SiGeKO); Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsstufe 1 beauftragt. Die Leistungsstufe 2 wird stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Labor- und Bürogebäude Robert-Hooke-Str. 5 am Standort DLR Bremen - Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination (SiGeKO)
Referenznummer: SiGeKo (26-0171_P)
Kurze Beschreibung:
Die Einrichtungen des DLR am Standort Bremen sind gegenwärtig auf sieben Gebäude im Technologiepark verteilt. Hiervon sind lediglich zwei im Eigentum des DLR – die übrigen Liegenschaften am Standort sind angemietet. Somit ist weder eine einheitliche Zugangskontrolle, noch eine ausreichende Überwachung zur Gewährleistung der Sicherheit möglich. Darüber hinaus besteht seit einigen Jahren Platzbedarf, der sich insbesondere in fehlenden Laborkapazitäten und fehlendem Lagerraum bemerkbar macht. Die erforderlichen Lagerkapazitäten werden durch die Aufstellung von Containern im Außenbereich, sowie durch die Anmietung von externen Lagerkapazitäten provisorisch nur unzulänglich gelöst. Gegenwärtig ist das Nachbargebäude unmittelbar neben dem DLR-Institutsgebäude leerstehend, so dass sich zur Lösung der genannten Probleme aktuell eine sinnvolle Möglichkeit bietet. Da der Vormieter DFKI das Gebäude seit über 30 Jahren belegt hatte, sind alle Oberflächen
zu erneuern und die technische Ausstattung zu aktualisieren. Die Brandschutzvorgaben werden baulich nicht mehr eingehalten. Hinzu kommen Anpassungsarbeiten für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen sowie der barrierefreien Zugänglichkeit.
Es bietet sich aktuell die Möglichkeit, Doppelanmietungen zeitlich stark einzuschränken und die meisten angemieteten Liegenschaften nur für die noch benötigte Dauer im Bestand zu halten.
Folgende Institute/ Abteilungen sind geplante Nutzer:
1. Institut für Raumfahrtsysteme - Abteilungen: Planetare Explorationssysteme, Planetare Infrastrukturen, Digital Clean Rooms
2. Institut für Satellitengeodäsie und Inertialsensorik – Abteilung: Relativistische Modellierung
3. Leitungsbereich LS Bremen/ NF gem. DIN 277 = NUF 1-6 ca. 1.723m2; BGF ca. 2.602m2
Planungsaufgabe: Das 1991 genehmigte und errichtete, sowie dreimal erweiterte dreigeschossige Gebäude Robert-Hooke-Str. 5 wurde in den letzten 20 Jahren vom „Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz“ genutzt. Das Gebäude wurde in Massivbauweise mit einer Ziegelfassade errichtet, wobei das zweite OG hinter dem Kopfbau zurückgesetzt und mit einer Fassade aus Zinkblech verkleidet wurde. Die Außenwände bestehen aus tragendem Mauerwerk, die Geschossdecken werden als horizontale Platten durch Stahlbetoninnenstützen unterstützt. Tragende Innenwände sind nur im Bereich des Treppenhauses vorhanden. Der Sanitärkern besteht aus massiven, nichttragenden Wänden. Der weitere Innenausbau erfolgte im Trockenbau. Das Dach des 1. Bauabschnitts besteht aus einer flach geneigten, gedämmten Konstruktion mit einer Zinkblecheindeckung. Der Kopfbau besteht aus einem Flachdach. 1994 erfolgte die erste Erweiterung in Form einer Aufstockung des
Bürobereichs. 2001 wurde der Haupteingang um eine offene, verglaste Eingangsüberdachung ergänzt. 2008 erfolgte der Anbau einer eingeschossigen, ca. zehn Meter hohen Explorationshalle als Werkhalle im rückwärtigen Bereich des Grundstücks. Diese besteht aus einer
Stahlkonstruktion mit Metallsandwichelementen und einem flach geneigten Dach. Alle Oberflächen im Innenbereich des Gebäudes sind aufgrund der langen Nutzungszeit zu erneuern und die technische Ausstattung auf den Stand der Technik zu ertüchtigen. Die Anforderungen des baulichen Brandschutzes werden nicht mehr erfüllt. Hinzu kommen Umbaumaßnahmen für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen, sowie der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzung. Für die Umsetzung der neuen Grundrisse sind Trockenbauwände
zurückzubauen und zum Teil zu erneuern.
Nachhaltigkeit / energetische Sanierung der Gebäudehülle:
In seiner 599. Vorstandssitzung hat der Vorstand beschlossen, dass DLR-Gebäude bis 2035 klimaneutral betrieben werden sollen. Des Weiteren sind auch Gebäude, die saniert werden, gemäß des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Qualitätsstandard „Silber“ zu zertifizieren. Der Vorstand des DLR hatte jedoch den Kauf und die Sanierung des Gebäudes RHS5 in seiner 597. Vorstandssitzung beschlossen - also zwei Sitzungen zuvor. Das orliegende PJK berücksichtigt daher keine energetische Sanierung nach GEG, da sich die Fassade und das Dach noch in einem sehr guten und nicht sanierungsbedürftigen Zustand befinden und demnach nicht verändert werden sollten. Daher sind die Kosten für eine energetische Ertüchtigung nicht im vorliegenden Kostenrahmen des PJK enthalten. Aufgrund der Entscheidung des Vorstands wird das Gebäude RHS5 nun auch energetisch saniert. Parallel zur Planungsphase der eigentlichen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen, wird die sinnvolle energetische Ertüchtigung der Fassaden und das Dach, die Umsetzung einer PV-Anlage, sowie die Sanierung aller Haustechnik-Komponenten entsprechend den Erfordernissen, die aus der Anwendung des GEG und der BNB-Zertifizierung resultieren würden, geprüft. Für diese Prüfung wurde bereits ein Fachplaner beauftragt. Eine erste bauphysikalische Bewertung ist bereits erstellt worden. Wesentlich ist dabei jedoch, dass die Sanierung und Inbetriebnahme des Gebäudes RHS5 durch diese Maßnahmen nicht verzögert werden darf, da aufgrund bereits gekündigter Mietverträge anderer Liegenschaften die geplante Inbetriebnahme im Jahr 2029 erfolgen muss.
Entwurfsplanung: 08/2026-04/2027,
Ausschreibung: ab Q1 2028,
Ausführung: Q3 2028-Q4 2029
Start Gebäudebetrieb Q4 2029
Abschluss Maßnahme Q1 2030
Die Gesamtkosten gliedern sich in folgende Aufteilung: (Kostenrahmen netto) KG 300: 963.712 €; KG 400: 816.880 €, KG 500: 99.870 €; KG 600: 8.000 €
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination (SiGeKO); Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsstufe 1 beauftragt. Die Leistungsstufe 2 wird stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Einrichtungen des DLR am Standort Bremen sind gegenwärtig auf sieben Gebäude im Technologiepark verteilt. Hiervon sind lediglich zwei im Eigentum des DLR – die übrigen Liegenschaften am Standort sind angemietet. Somit ist weder eine einheitliche Zugangskontrolle, noch eine ausreichende Überwachung zur Gewährleistung der Sicherheit möglich. Darüber hinaus besteht seit einigen Jahren Platzbedarf, der sich insbesondere in fehlenden Laborkapazitäten und fehlendem Lagerraum bemerkbar macht. Die erforderlichen Lagerkapazitäten werden durch die Aufstellung von Containern im Außenbereich, sowie durch die Anmietung von externen Lagerkapazitäten provisorisch nur unzulänglich gelöst. Gegenwärtig ist das Nachbargebäude unmittelbar neben dem DLR-Institutsgebäude leerstehend, so dass sich zur Lösung der genannten Probleme aktuell eine sinnvolle Möglichkeit bietet. Da der Vormieter DFKI das Gebäude seit über 30 Jahren belegt hatte, sind alle Oberflächen
zu erneuern und die technische Ausstattung zu aktualisieren. Die Brandschutzvorgaben werden baulich nicht mehr eingehalten. Hinzu kommen Anpassungsarbeiten für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen sowie der barrierefreien Zugänglichkeit.
Es bietet sich aktuell die Möglichkeit, Doppelanmietungen zeitlich stark einzuschränken und die meisten angemieteten Liegenschaften nur für die noch benötigte Dauer im Bestand zu halten.
Folgende Institute/ Abteilungen sind geplante Nutzer:
1. Institut für Raumfahrtsysteme - Abteilungen: Planetare Explorationssysteme, Planetare Infrastrukturen, Digital Clean Rooms
2. Institut für Satellitengeodäsie und Inertialsensorik – Abteilung: Relativistische Modellierung
3. Leitungsbereich LS Bremen/ NF gem. DIN 277 = NUF 1-6 ca. 1.723m2; BGF ca. 2.602m2
Planungsaufgabe: Das 1991 genehmigte und errichtete, sowie dreimal erweiterte dreigeschossige Gebäude Robert-Hooke-Str. 5 wurde in den letzten 20 Jahren vom „Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz“ genutzt. Das Gebäude wurde in Massivbauweise mit einer Ziegelfassade errichtet, wobei das zweite OG hinter dem Kopfbau zurückgesetzt und mit einer Fassade aus Zinkblech verkleidet wurde. Die Außenwände bestehen aus tragendem Mauerwerk, die Geschossdecken werden als horizontale Platten durch Stahlbetoninnenstützen unterstützt. Tragende Innenwände sind nur im Bereich des Treppenhauses vorhanden. Der Sanitärkern besteht aus massiven, nichttragenden Wänden. Der weitere Innenausbau erfolgte im Trockenbau. Das Dach des 1. Bauabschnitts besteht aus einer flach geneigten, gedämmten Konstruktion mit einer Zinkblecheindeckung. Der Kopfbau besteht aus einem Flachdach. 1994 erfolgte die erste Erweiterung in Form einer Aufstockung des
Bürobereichs. 2001 wurde der Haupteingang um eine offene, verglaste Eingangsüberdachung ergänzt. 2008 erfolgte der Anbau einer eingeschossigen, ca. zehn Meter hohen Explorationshalle als Werkhalle im rückwärtigen Bereich des Grundstücks. Diese besteht aus einer
Stahlkonstruktion mit Metallsandwichelementen und einem flach geneigten Dach. Alle Oberflächen im Innenbereich des Gebäudes sind aufgrund der langen Nutzungszeit zu erneuern und die technische Ausstattung auf den Stand der Technik zu ertüchtigen. Die Anforderungen des baulichen Brandschutzes werden nicht mehr erfüllt. Hinzu kommen Umbaumaßnahmen für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen, sowie der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzung. Für die Umsetzung der neuen Grundrisse sind Trockenbauwände
zurückzubauen und zum Teil zu erneuern.
Nachhaltigkeit / energetische Sanierung der Gebäudehülle:
In seiner 599. Vorstandssitzung hat der Vorstand beschlossen, dass DLR-Gebäude bis 2035 klimaneutral betrieben werden sollen. Des Weiteren sind auch Gebäude, die saniert werden, gemäß des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Qualitätsstandard „Silber“ zu zertifizieren. Der Vorstand des DLR hatte jedoch den Kauf und die Sanierung des Gebäudes RHS5 in seiner 597. Vorstandssitzung beschlossen - also zwei Sitzungen zuvor. Das orliegende PJK berücksichtigt daher keine energetische Sanierung nach GEG, da sich die Fassade und das Dach noch in einem sehr guten und nicht sanierungsbedürftigen Zustand befinden und demnach nicht verändert werden sollten. Daher sind die Kosten für eine energetische Ertüchtigung nicht im vorliegenden Kostenrahmen des PJK enthalten. Aufgrund der Entscheidung des Vorstands wird das Gebäude RHS5 nun auch energetisch saniert. Parallel zur Planungsphase der eigentlichen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen, wird die sinnvolle energetische Ertüchtigung der Fassaden und das Dach, die Umsetzung einer PV-Anlage, sowie die Sanierung aller Haustechnik-Komponenten entsprechend den Erfordernissen, die aus der Anwendung des GEG und der BNB-Zertifizierung resultieren würden, geprüft. Für diese Prüfung wurde bereits ein Fachplaner beauftragt. Eine erste bauphysikalische Bewertung ist bereits erstellt worden. Wesentlich ist dabei jedoch, dass die Sanierung und Inbetriebnahme des Gebäudes RHS5 durch diese Maßnahmen nicht verzögert werden darf, da aufgrund bereits gekündigter Mietverträge anderer Liegenschaften die geplante Inbetriebnahme im Jahr 2029 erfolgen muss.
Die Gesamtkosten gliedern sich in folgende Aufteilung: (Kostenrahmen netto) KG 300: 963.712 €; KG 400: 816.880 €, KG 500: 99.870 €; KG 600: 8.000 €
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination (SiGeKO); Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsstufe 1 beauftragt. Die Leistungsstufe 2 wird stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 26-0171_P
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Der Auftraggeber korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Angebote sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Gesamtmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in
Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den
Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls über die Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bewerbergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen gemäß § 56 VgV nachzufordern, erläutern oder vervollständigen zu lassen. Fehlerhafte Unterlagen werden nicht nachgefordert.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Der Auftraggeber korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Angebote sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Gesamtmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in
Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den
Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls über die Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bewerbergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen gemäß § 56 VgV nachzufordern, erläutern oder vervollständigen zu lassen. Fehlerhafte Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Postanschrift: Robert-Hooke-Str. 5
Postleitzahl: 28359
Stadt: Bremen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2030-01-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsstufe
1 beauftragt. Die Leistungsstufe 2 wird stufenweise abgerufen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung vorgesehenen Personals - Gewichtung 50 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-09 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-09 12:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-09 12:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen gemäß §
56 VgV nachzufordern, erläutern oder vervollständigen zu lassen.
Fehlerhafte Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien
geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
1.) Eigenerklärung zum Nachweis der Qualifikation als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator*in gemäß Baustellenverordnung (RAB 30 oder gleichwertig) liegt vor.
2.) Basisinformation zum Unternehmen des Bieter (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der
Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
3.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der
die Bietergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden
Unternehmen.
10.) Erklärung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen liegt vor
11.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
12.) Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe
gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bieter muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien
geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
1.) Eigenerklärung zum Nachweis der Qualifikation als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator*in gemäß Baustellenverordnung (RAB 30 oder gleichwertig) liegt vor.
2.) Basisinformation zum Unternehmen des Bieter (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der
Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
3.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der
die Bietergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden
Unternehmen.
10.) Erklärung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen liegt vor
11.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
12.) Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe
gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bieter muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe der Mitarbeiterzahl in Bezug auf vollangestelle technische Mitarbeiter (Ingenieure u. ä.) der letzten drei Jahre für das gesamte Büro des
Bewerbers. Mindestanforderung: durchschnittlich ≥ 2 vollangestellte technische Mitarbeitende
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
MINDEST- und AUSSCHLUSSKRITERIEN
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf §46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Als geeignet werden Bieter nur dann eingestuft, wenn durch das Referenzprojekt bzw. die Referenzprojekte die folgenden Mindestanforderungen
erfüllt werden:
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungs- oder Umbaumaßnahme im Hochbau.
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schadstoffsanierung (z.B. Asbest, KMF, Minerallwolle, ...)
- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (KG 300 + 400) ≥ 1,5 Mio. € netto
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d.h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt.
Die Mindestanforderungen können kombiniert über ein einziges Referenzprojekt oder einzeln bzw. teilkombiniert über bis zu 3 Referenzprojekte erfüllt werden. Überdies gilt für alle bis zu 3 Referenzprojekte: Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 1.
Januar 2016 in Betrieb genommen und es wurden die Leistungen der SiGeKo erbracht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
MINDEST- und AUSSCHLUSSKRITERIEN
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf §46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Als geeignet werden Bieter nur dann eingestuft, wenn durch das Referenzprojekt bzw. die Referenzprojekte die folgenden Mindestanforderungen
erfüllt werden:
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungs- oder Umbaumaßnahme im Hochbau.
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schadstoffsanierung (z.B. Asbest, KMF, Minerallwolle, ...)
- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (KG 300 + 400) ≥ 1,5 Mio. € netto
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d.h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt.
Die Mindestanforderungen können kombiniert über ein einziges Referenzprojekt oder einzeln bzw. teilkombiniert über bis zu 3 Referenzprojekte erfüllt werden. Überdies gilt für alle bis zu 3 Referenzprojekte: Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 1.
Januar 2016 in Betrieb genommen und es wurden die Leistungen der SiGeKo erbracht.
Wertungskriterien:
2 Referenzprojekte für die Projektleitung und 2 Referenzprojekte für die stv. Projektleitung. Details können der Wertungsmatrix E entnommen werden.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Rein nationale Ausschlussgründe: Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung],
§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft.
Rein nationale Ausschlussgründe: Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung],
§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. | TI-ZVM
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-03005-81
Postanschrift: Lilienthalplatz 7
Postleitzahl: 38108
Postort: Braunschweig
Region: Braunschweig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ti-zvm@dlr.de📧
Telefon: +49 531 295-2000📞
URL: https://www.dlr.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E75465576🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E75465576🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bund in Bonn
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB)
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB)
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 152-550823 (2026-08-07)