Das Bauvorhaben umfasst die Sanierung und Modernisierung der bestehenden Mehrfamilienhäuser. Die Gebäude stammen aus dem Jahr 1973 und umfassen insgesamt ca. 180 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 10.967 m². Der Wohnungsbestand ist überwiegend vermietet; eine Teilsanierung erfolgte im Jahr 1994. Weitere Leerwohnungsinstandsetzungen finden seit dem Jahr 2025 statt und sind bei der Abstimmung der Schnittstellen zu berücksichtigen. Die zu vergebenden Leistungen betreffen die Instandsetzung und malermäßige Überarbeitung der bestehenden Fassaden einschließlich der zugehörigen Untergrundvorbereitungs-, Schutz-, Anschluss- und Nebenarbeiten. Die vorhandenen Außenwände bestehen gemäß Modernisierungskonzept aus ca. 29 cm Leichtbeton und einem bestehenden Wärmedämmverbundsystem mit ca. 8 cm EPS-Dämmung einschließlich Armierungsschicht und Oberputz. Das vorhandene Wärmedämmverbundsystem soll grundsätzlich erhalten und in schadhaften Bereichen örtlich instand gesetzt bzw. teilweise erneuert werden. Eine vollflächige Erneuerung oder Aufdopplung der Fassadendämmung ist im Modernisierungskonzept nicht vorgesehen. Die Arbeiten erfolgen überwiegend im bewohnten Bestand. Der Schutz der Bewohner, die Nutzbarkeit der erforderlichen Gebäudezugänge sowie der Schutz vorhandener und bereits erneuerter Bauteile sind zu berücksichtigen. Fördervorbehalt BEG EM, aufschiebende Bedingung Die ausgeschriebenen Leistungen sind Gegenstand einer beantragten Förderung nach BEG EM. Der Vertrag wird mit Zuschlag geschlossen; die Lieferungs- und Leistungspflichten stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Sie werden erst und nur insoweit wirksam, wie die beantragte Förderung durch die zuständige Förderstelle bewilligt wird. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Textform. Bis dahin bestehen keine Ausführungs-, Beschaffungs-, Vorhalte- oder sonstigen kostenverursachenden Leistungspflichten des Auftragnehmers. Wird die Förderung abgelehnt oder tritt die Bedingung nicht bis zum 01.03.2027 ein, entfällt die Verpflichtung zur Ausführung der betroffenen Leistungen. Ausführungsfristen beginnen erst mit Eintritt der Bedingung; weitergehende Ansprüche wegen des Nichteintritts sind ausgeschlossen.
Das Bauvorhaben umfasst die Sanierung und Modernisierung der bestehenden Mehrfamilienhäuser. Die Gebäude stammen aus dem Jahr 1973 und umfassen insgesamt ca. 180 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 10.967 m². Der Wohnungsbestand ist überwiegend vermietet; eine Teilsanierung erfolgte im Jahr 1994. Weitere Leerwohnungsinstandsetzungen finden seit dem Jahr 2025 statt und sind bei der Abstimmung der Schnittstellen zu berücksichtigen. Die zu vergebenden Leistungen betreffen die Instandsetzung und malermäßige Überarbeitung der bestehenden Fassaden einschließlich der zugehörigen Untergrundvorbereitungs-, Schutz-, Anschluss- und Nebenarbeiten. Die vorhandenen Außenwände bestehen gemäß Modernisierungskonzept aus ca. 29 cm Leichtbeton und einem bestehenden Wärmedämmverbundsystem mit ca. 8 cm EPS-Dämmung einschließlich Armierungsschicht und Oberputz. Das vorhandene Wärmedämmverbundsystem soll grundsätzlich erhalten und in schadhaften Bereichen örtlich instand gesetzt bzw. teilweise erneuert werden. Eine vollflächige Erneuerung oder Aufdopplung der Fassadendämmung ist im Modernisierungskonzept nicht vorgesehen. Die Arbeiten erfolgen überwiegend im bewohnten Bestand. Der Schutz der Bewohner, die Nutzbarkeit der erforderlichen Gebäudezugänge sowie der Schutz vorhandener und bereits erneuerter Bauteile sind zu berücksichtigen. Fördervorbehalt BEG EM, aufschiebende Bedingung Die ausgeschriebenen Leistungen sind Gegenstand einer beantragten Förderung nach BEG EM. Der Vertrag wird mit Zuschlag geschlossen; die Lieferungs- und Leistungspflichten stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Sie werden erst und nur insoweit wirksam, wie die beantragte Förderung durch die zuständige Förderstelle bewilligt wird. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Textform. Bis dahin bestehen keine Ausführungs-, Beschaffungs-, Vorhalte- oder sonstigen kostenverursachenden Leistungspflichten des Auftragnehmers. Wird die Förderung abgelehnt oder tritt die Bedingung nicht bis zum 01.03.2027 ein, entfällt die Verpflichtung zur Ausführung der betroffenen Leistungen. Ausführungsfristen beginnen erst mit Eintritt der Bedingung; weitergehende Ansprüche wegen des Nichteintritts sind ausgeschlossen.
Das Bauvorhaben umfasst die Sanierung und Modernisierung der bestehenden Mehrfamilienhäuser. Die Gebäude stammen aus dem Jahr 1973 und umfassen insgesamt ca. 180 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 10.967 m². Der Wohnungsbestand ist überwiegend vermietet; eine Teilsanierung erfolgte im Jahr 1994. Weitere Leerwohnungsinstandsetzungen finden seit dem Jahr 2025 statt und sind bei der Abstimmung der Schnittstellen zu berücksichtigen. Die zu vergebenden Leistungen betreffen die Instandsetzung und malermäßige Überarbeitung der bestehenden Fassaden einschließlich der zugehörigen Untergrundvorbereitungs-, Schutz-, Anschluss- und Nebenarbeiten. Die vorhandenen Außenwände bestehen gemäß Modernisierungskonzept aus ca. 29 cm Leichtbeton und einem bestehenden Wärmedämmverbundsystem mit ca. 8 cm EPS-Dämmung einschließlich Armierungsschicht und Oberputz. Das vorhandene Wärmedämmverbundsystem soll grundsätzlich erhalten und in schadhaften Bereichen örtlich instand gesetzt bzw. teilweise erneuert werden. Eine vollflächige Erneuerung oder Aufdopplung der Fassadendämmung ist im Modernisierungskonzept nicht vorgesehen. Die Arbeiten erfolgen überwiegend im bewohnten Bestand. Der Schutz der Bewohner, die Nutzbarkeit der erforderlichen Gebäudezugänge sowie der Schutz vorhandener und bereits erneuerter Bauteile sind zu berücksichtigen. Fördervorbehalt BEG EM, aufschiebende Bedingung Die ausgeschriebenen Leistungen sind Gegenstand einer beantragten Förderung nach BEG EM. Der Vertrag wird mit Zuschlag geschlossen; die Lieferungs- und Leistungspflichten stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Sie werden erst und nur insoweit wirksam, wie die beantragte Förderung durch die zuständige Förderstelle bewilligt wird. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Textform. Bis dahin bestehen keine Ausführungs-, Beschaffungs-, Vorhalte- oder sonstigen kostenverursachenden Leistungspflichten des Auftragnehmers. Wird die Förderung abgelehnt oder tritt die Bedingung nicht bis zum 01.03.2027 ein, entfällt die Verpflichtung zur Ausführung der betroffenen Leistungen. Ausführungsfristen beginnen erst mit Eintritt der Bedingung; weitergehende Ansprüche wegen des Nichteintritts sind ausgeschlossen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2026-015-4
Beschreibung der Beschaffung:
Vorbereitungs- und Schutzarbeiten Im Wesentlichen sind folgende Leistungen vorgesehen: - gewerkebezogene Baustelleneinrichtung, - Schutz vorhandener und bereits erneuerter Fenster, Türen, Verglasungen, Fensterbänke und angrenzender Bauteile, - Schutz der Balkonbereiche sowie angrenzender Verkehrs- und Außenflächen, - erforderliche Maßnahmen zur Herstellung der Baufreiheit im ausgeschriebenen Umfang, - Reinigung der vorhandenen Fassadenflächen, - Untergrundvorbereitung für die vorgesehenen Instandsetzungs- und Beschichtungsarbeiten, - Aufnahme und Entsorgung der bei den eigenen Arbeiten anfallenden Rückstände und Abfälle. Instandsetzung des vorhandenen Wärmedämmverbundsystems Vorgesehen ist die örtliche Instandsetzung schadhafter Fassadenbereiche unter Erhalt der übrigen Bestandsflächen. Die Arbeiten umfassen insbesondere: - örtliches Entfernen schadhafter Bestandteile, - Teilerneuerung beschädigter WDVS-Bereiche, - Wiederherstellung der betroffenen Dämm-, Armierungs- und Oberputzschichten mit zum Bestand geeigneten Materialien, - Instandsetzung schadhafter Putzbereiche und Risse entsprechend dem festgelegten Sanierungsumfang, - Anarbeitung an verbleibende Fassadenflächen, - Wiederherstellung der Fassadenanschlüsse im Zusammenhang mit dem Fensteraustausch und den weiteren Modernisierungsarbeiten. Art und Umfang der Reparaturstellen sowie die Anforderungen an Materialien und Oberflächen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis und den zugehörigen Planungsunterlagen. Fassadenbeschichtung und Farbgestaltung Vorgesehen ist ein deckender Fassadenanstrich einschließlich der Fensterlaibungen und der erforderlichen Untergrundvorbereitung. Gemäß Modernisierungskonzept sind fungizid und algizid eingestellte Anstrichsysteme vorgesehen. Die Beschichtungsstoffe müssen für den vorhandenen Untergrund und die instand gesetzten WDVS-Flächen geeignet sein. Die Farbgestaltung erfolgt nach dem für die Ausführung festgelegten Farbkonzept und den zugehörigen Bemusterungsfestlegungen. Fensterbänke und Anschlussbereiche Das Modernisierungskonzept sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor: - Erneuerung der Außenfensterbänke, - Abdichtung der Anschlussfuge zwischen Unterschnittprofil und Fensterbank, - Herstellung bzw. Wiederherstellung der zugehörigen Fassaden- und Laibungsanschlüsse, - Anschluss der Balkonkonstruktionen an die betroffenen WDVS-Bereiche mittels Kompribändern, - Anpassung und Einarbeitung der erneuerten Hauseingangsbereiche in die bestehende Fassade. Die Zuordnung der Fensterbank- und Anschlussarbeiten zum Fassaden- oder Fenstergewerk erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis und abgestimmter Schnittstellenfestlegung. Sockelbereiche Die Sockelbereiche sind entsprechend dem ausgeschriebenen Leistungsumfang instand zu setzen und fertigzustellen. Die Ausführung erfolgt in gesonderten Arbeitsabschnitten nach dem Gerüstabbau und unter Berücksichtigung der nachfolgenden Arbeiten an Hauseingängen und Außenanlagen. Anschlüsse an angrenzende Bauteile und Außenflächen sind mit den beteiligten Gewerken abzustimmen. Giebelbild am Kopernikusring 36 Das vorhandene Giebelbild am Kopernikusring 36 ist zu erhalten und bei den Fassadenarbeiten vor Beschädigung und Überarbeitung zu schützen. Die im Modernisierungskonzept vorgesehene Reinigung und Überarbeitung des Wandbildes ist hinsichtlich Ausführung, Zuständigkeit und Abgrenzung zu den übrigen Fassadenarbeiten gesondert festzulegen. Gerüst und Schnittstellen Die Fassadengerüste werden über das gesonderte Gewerk Gerüstbau bereitgestellt. Die Nutzung und erforderliche Anpassungen sind mit der Bauleitung und dem Gerüstbauunternehmen abzustimmen. Besonders zu berücksichtigen sind die Schnittstellen zu: - Fenster- und Außentürarbeiten, - Außenfensterbänken und deren Abdichtung, - Balkonbrüstungen, Balkongeländern und Balkonanschlüssen, - Dach-, Dachrand- und Klempnerarbeiten, - Hauseingangstüren und Hauseingangsüberdachungen, - Gerüstverankerungen und deren Rückbau, - Sockel- und Außenanlagenarbeiten. Nachlaufende Anschluss- und Ausbesserungsarbeiten sind entsprechend der tatsächlichen Gewerkeabfolge und dem ausgeschriebenen Umfang auszuführen. Abschlussarbeiten Zum Leistungsumfang gehören die zugehörigen Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten sowie die gemäß Leistungsverzeichnis geforderten Nachweise und Dokumentationsunterlagen zu den ausgeführten Instandsetzungs- und Beschichtungssystemen.
Vorbereitungs- und Schutzarbeiten Im Wesentlichen sind folgende Leistungen vorgesehen: - gewerkebezogene Baustelleneinrichtung, - Schutz vorhandener und bereits erneuerter Fenster, Türen, Verglasungen, Fensterbänke und angrenzender Bauteile, - Schutz der Balkonbereiche sowie angrenzender Verkehrs- und Außenflächen, - erforderliche Maßnahmen zur Herstellung der Baufreiheit im ausgeschriebenen Umfang, - Reinigung der vorhandenen Fassadenflächen, - Untergrundvorbereitung für die vorgesehenen Instandsetzungs- und Beschichtungsarbeiten, - Aufnahme und Entsorgung der bei den eigenen Arbeiten anfallenden Rückstände und Abfälle. Instandsetzung des vorhandenen Wärmedämmverbundsystems Vorgesehen ist die örtliche Instandsetzung schadhafter Fassadenbereiche unter Erhalt der übrigen Bestandsflächen. Die Arbeiten umfassen insbesondere: - örtliches Entfernen schadhafter Bestandteile, - Teilerneuerung beschädigter WDVS-Bereiche, - Wiederherstellung der betroffenen Dämm-, Armierungs- und Oberputzschichten mit zum Bestand geeigneten Materialien, - Instandsetzung schadhafter Putzbereiche und Risse entsprechend dem festgelegten Sanierungsumfang, - Anarbeitung an verbleibende Fassadenflächen, - Wiederherstellung der Fassadenanschlüsse im Zusammenhang mit dem Fensteraustausch und den weiteren Modernisierungsarbeiten. Art und Umfang der Reparaturstellen sowie die Anforderungen an Materialien und Oberflächen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis und den zugehörigen Planungsunterlagen. Fassadenbeschichtung und Farbgestaltung Vorgesehen ist ein deckender Fassadenanstrich einschließlich der Fensterlaibungen und der erforderlichen Untergrundvorbereitung. Gemäß Modernisierungskonzept sind fungizid und algizid eingestellte Anstrichsysteme vorgesehen. Die Beschichtungsstoffe müssen für den vorhandenen Untergrund und die instand gesetzten WDVS-Flächen geeignet sein. Die Farbgestaltung erfolgt nach dem für die Ausführung festgelegten Farbkonzept und den zugehörigen Bemusterungsfestlegungen. Fensterbänke und Anschlussbereiche Das Modernisierungskonzept sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor: - Erneuerung der Außenfensterbänke, - Abdichtung der Anschlussfuge zwischen Unterschnittprofil und Fensterbank, - Herstellung bzw. Wiederherstellung der zugehörigen Fassaden- und Laibungsanschlüsse, - Anschluss der Balkonkonstruktionen an die betroffenen WDVS-Bereiche mittels Kompribändern, - Anpassung und Einarbeitung der erneuerten Hauseingangsbereiche in die bestehende Fassade. Die Zuordnung der Fensterbank- und Anschlussarbeiten zum Fassaden- oder Fenstergewerk erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis und abgestimmter Schnittstellenfestlegung. Sockelbereiche Die Sockelbereiche sind entsprechend dem ausgeschriebenen Leistungsumfang instand zu setzen und fertigzustellen. Die Ausführung erfolgt in gesonderten Arbeitsabschnitten nach dem Gerüstabbau und unter Berücksichtigung der nachfolgenden Arbeiten an Hauseingängen und Außenanlagen. Anschlüsse an angrenzende Bauteile und Außenflächen sind mit den beteiligten Gewerken abzustimmen. Giebelbild am Kopernikusring 36 Das vorhandene Giebelbild am Kopernikusring 36 ist zu erhalten und bei den Fassadenarbeiten vor Beschädigung und Überarbeitung zu schützen. Die im Modernisierungskonzept vorgesehene Reinigung und Überarbeitung des Wandbildes ist hinsichtlich Ausführung, Zuständigkeit und Abgrenzung zu den übrigen Fassadenarbeiten gesondert festzulegen. Gerüst und Schnittstellen Die Fassadengerüste werden über das gesonderte Gewerk Gerüstbau bereitgestellt. Die Nutzung und erforderliche Anpassungen sind mit der Bauleitung und dem Gerüstbauunternehmen abzustimmen. Besonders zu berücksichtigen sind die Schnittstellen zu: - Fenster- und Außentürarbeiten, - Außenfensterbänken und deren Abdichtung, - Balkonbrüstungen, Balkongeländern und Balkonanschlüssen, - Dach-, Dachrand- und Klempnerarbeiten, - Hauseingangstüren und Hauseingangsüberdachungen, - Gerüstverankerungen und deren Rückbau, - Sockel- und Außenanlagenarbeiten. Nachlaufende Anschluss- und Ausbesserungsarbeiten sind entsprechend der tatsächlichen Gewerkeabfolge und dem ausgeschriebenen Umfang auszuführen. Abschlussarbeiten Zum Leistungsumfang gehören die zugehörigen Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten sowie die gemäß Leistungsverzeichnis geforderten Nachweise und Dokumentationsunterlagen zu den ausgeführten Instandsetzungs- und Beschichtungssystemen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gebäudegruppe 1 - Kopernikusring 1-9 - 9 Aufgänge - 5 Wohnetagen - insgesamt 90 Wohnungen - voll unterkellert - Drempelgeschoss zwischen oberster Wohnetage und Dach - vorhandene Balkonanlagen - Sanierung überwiegend im bewohnten Bestand Baubeginn Gesamt: 01.03.2027 Baubeginn Gewerk "Malerarbeiten Fassade": 18.05.2027 Zwischentermine - (Vertragsbestandteil): Kopernikusring 1-9 Fassadenarbeiten "Malerarbeiten Fassade" 16.04.2027 Fertigstellung Sockel 20.08.2027 Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise und in Abstimmung mit dem Fensteraustausch sowie den Balkon-, Dach- und Hauseingangsarbeiten. Die vom Fassadengerüst aus auszuführenden Leistungen sind vor dem jeweiligen Gerüstabbau fertigzustellen. Der Gerüstabbau ist am Kopernikusring 1-9 vom 09.08.2027 bis 20.08.2027 und am Kopernikusring 36-44 vom 18.10.2027 bis 29.10.2027 vorgesehen Die Sockelbereiche werden in gesonderten Arbeitsabschnitten nach dem Gerüstabbau und der Montage der Hauseingangsüberdachungen fertiggestellt. Entsprechende Arbeitsunterbrechungen und erneute Einsätze sind bei der Ausführung zu berücksichtigen.
Gebäudegruppe 1 - Kopernikusring 1-9 - 9 Aufgänge - 5 Wohnetagen - insgesamt 90 Wohnungen - voll unterkellert - Drempelgeschoss zwischen oberster Wohnetage und Dach - vorhandene Balkonanlagen - Sanierung überwiegend im bewohnten Bestand Baubeginn Gesamt: 01.03.2027 Baubeginn Gewerk "Malerarbeiten Fassade": 18.05.2027 Zwischentermine - (Vertragsbestandteil): Kopernikusring 1-9 Fassadenarbeiten "Malerarbeiten Fassade" 16.04.2027 Fertigstellung Sockel 20.08.2027 Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise und in Abstimmung mit dem Fensteraustausch sowie den Balkon-, Dach- und Hauseingangsarbeiten. Die vom Fassadengerüst aus auszuführenden Leistungen sind vor dem jeweiligen Gerüstabbau fertigzustellen. Der Gerüstabbau ist am Kopernikusring 1-9 vom 09.08.2027 bis 20.08.2027 und am Kopernikusring 36-44 vom 18.10.2027 bis 29.10.2027 vorgesehen Die Sockelbereiche werden in gesonderten Arbeitsabschnitten nach dem Gerüstabbau und der Montage der Hauseingangsüberdachungen fertiggestellt. Entsprechende Arbeitsunterbrechungen und erneute Einsätze sind bei der Ausführung zu berücksichtigen.
Postanschrift: Kopernikusring 1-9
Postleitzahl: 16227
Stadt: Eberswalde
Postanschrift: Kopernikusring 36-44
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Barnim
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Fördervorbehalt BEG EM, aufschiebende Bedingung Die ausgeschriebenen Leistungen sind Gegenstand einer beantragten Förderung nach BEG EM. Der Vertrag wird mit Zuschlag geschlossen; die Lieferungs- und Leistungspflichten stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Sie werden erst und nur insoweit wirksam, wie die beantragte Förderung durch die zuständige Förderstelle bewilligt wird. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Textform. Bis dahin bestehen keine Ausführungs-, Beschaffungs-, Vorhalte- oder sonstigen kostenverursachenden Leistungspflichten des Auftragnehmers. Wird die Förderung abgelehnt oder tritt die Bedingung nicht bis zum 01.03.2027 ein, entfällt die Verpflichtung zur Ausführung der betroffenen Leistungen. Ausführungsfristen beginnen erst mit Eintritt der Bedingung; weitergehende Ansprüche wegen des Nichteintritts sind ausgeschlossen.
Fördervorbehalt BEG EM, aufschiebende Bedingung Die ausgeschriebenen Leistungen sind Gegenstand einer beantragten Förderung nach BEG EM. Der Vertrag wird mit Zuschlag geschlossen; die Lieferungs- und Leistungspflichten stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Sie werden erst und nur insoweit wirksam, wie die beantragte Förderung durch die zuständige Förderstelle bewilligt wird. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Textform. Bis dahin bestehen keine Ausführungs-, Beschaffungs-, Vorhalte- oder sonstigen kostenverursachenden Leistungspflichten des Auftragnehmers. Wird die Förderung abgelehnt oder tritt die Bedingung nicht bis zum 01.03.2027 ein, entfällt die Verpflichtung zur Ausführung der betroffenen Leistungen. Ausführungsfristen beginnen erst mit Eintritt der Bedingung; weitergehende Ansprüche wegen des Nichteintritts sind ausgeschlossen.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-25 14:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-25 14:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-11-25 14:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-16 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Präqualifizierte Unternehmen: führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Ersatzweise können für den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder den Eintrag in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) nachfolgende Einzelnachweise eingereicht werden: a.) Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben. b.) Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge. c.) Nachweis der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft . d.) Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerkskammer bzw. IHK) . e.) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung. Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis e. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eignung entsprechend nachzuweisen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Präqualifizierte Unternehmen: führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Ersatzweise können für den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder den Eintrag in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) nachfolgende Einzelnachweise eingereicht werden: a.) Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben. b.) Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge. c.) Nachweis der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft . d.) Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerkskammer bzw. IHK) . e.) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung. Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis e. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eignung entsprechend nachzuweisen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von größer gleich 5 Arbeitskräften bei in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von größer gleich 5 Arbeitskräften bei in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025. Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025 in Höhe von 1.000.000 EUR Brutto
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2021 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber), mit folgenden Angaben: - Auftraggeber (Name und Adresse) - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer - Bezeichnung des Referenzprojektes - Beschreibung der Art der Leistung - Beschreibung des Leistungsumfanges - Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja / nein) - Auftragssumme (brutto) - Ausführungszeitraum (von / bis) zu 4) Als Mindestanforderung gilt eine vergleichbare Referenz (Ausführung von Fassadenarbeiten im Zuge einer Komplettmaßnahme in bewohntem Zustand), welche im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurde, mit einer Bruttoauftragssumme von mindestens 500.000 EUR.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2021 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber), mit folgenden Angaben: - Auftraggeber (Name und Adresse) - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer - Bezeichnung des Referenzprojektes - Beschreibung der Art der Leistung - Beschreibung des Leistungsumfanges - Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja / nein) - Auftragssumme (brutto) - Ausführungszeitraum (von / bis) zu 4) Als Mindestanforderung gilt eine vergleichbare Referenz (Ausführung von Fassadenarbeiten im Zuge einer Komplettmaßnahme in bewohntem Zustand), welche im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurde, mit einer Bruttoauftragssumme von mindestens 500.000 EUR.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YALH37G#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Minesterium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49331866-1610📞
Fax: +49331866-1652 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 und § 135 GWB geregelt: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Vorschriften im Internet: https://dejure.org/gesetze/GWB/160.htmlhttps://dejure.org/gesetze/GWB/135.html
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 und § 135 GWB geregelt: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Vorschriften im Internet: https://dejure.org/gesetze/GWB/160.htmlhttps://dejure.org/gesetze/GWB/135.html
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 205-730404 (2026-10-21)