Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter bestätigt, dass er im Besitz einer bestehenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung ist.
Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige, ungültige oder abgelaufene Nachweise bzw. Unterlagen zum Ausschluss führen können.
Darüber hinaus können wissentlich falsche Angaben/Erklärungen im Angebot den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, Nachweise und Bescheinigungen für im Vergabeverfahren gestellte Anforderungen nachzufordern, die durch den Bieter nur mittels Eigenerklärungen nachgewiesen wurden.
Sollten vergleichbare Nachweise vorgelegt werden, ist die jeweilige Vergleichbarkeit bzw. Gleichwertigkeit durch den Bieter nachzuweisen. Dieser Nachweis muss bereits mit Einreichung des Angebotes erbracht werden.
Jegliche Kommunikation sowie etwaige Terminabstimmungen bzgl. vor-Ort Begehungen sind zwingend über die Bieterkommunikation der eVergabe-Plattform einzureichen und werden ausschließlich dort beantwortet.
Der Bieter bestätigt, dass die Dateinamen von beigefügten Anlagen eine maximale Länge von 30 Zeichen nicht überschreiten.
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG:
Der Bieter bestätigt, dass
- für die dem Angebot beigefügten Zertifikate und Nachweise die lückenlose Gültigkeit im gesamten Leistungszeitraum aufrecht erhalten wird.
- bei der Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen eingehalten werden und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt wird, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind.
Dies gilt - soweit zutreffend - auch für eingesetzte Nachunternehmer.
Der Prüfung durch die KTE wird zugestimmt.
Der Bieter bestätigt, dass die Zuverlässigkeit wie folgt gewährleistet ist:
• Das Unternehmen befindet sich nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren.
• Das Unternehmen befindet sich nicht in einem derart vergleichbaren Verfahren.
• Es wurde keine Eröffnung eines derartigen Verfahrens beantragt oder abgelehnt.
• Es wurde kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt.
• Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
• Es wurden keine Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
• Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern & Abgaben wurde ordnungsgemäß erfüllt.
• Die Verpflichtung zur Entrichtung der SV-Beiträge wurde ordnungsgemäß erfüllt.
• Die Eintragung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt und den Verpflichtungen gegenüber dieser ordnungsgemäß nachgekommen wird.
• Die Einhaltung der Tariftreue wird gewahrt.
• Es liegen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor.
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1.
Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2.
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.