Die Stadtwerke Göppingen planen die Sanierung des Schulbads Göppingen. Die Schimmhalle in der Dürerstraße ist ein 1976 neu errichteter Anbau an das um 1957 bis 1959 errichtete Schulgebäude der Architekten Behnisch und Lambert. Das Schulgebäude steht unter Denkmalschutz, die Schwimmhalle selbst ist nicht Teil des Baudenkmals. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Installation einer neuen Innendecke, Austausch der darin befindlichen Haustechnik, Erneuerung Warmwasserbereitung, Einbau Behinderten-WC - Aufbau eienr energetischen Dachabdichtung: Dämmung sowie Ertüchtigung des Daches zur Installation einer Photovoltaikanlage - Aufwertung des Schwimmbeckens: Auskleidung des bisherigen Fliesenbeckens in Edelstahl und Einbau eines höhenverstellbaren Hubbodens. Mit der Planung soll nach Abschluss des Verfahrens begonnen werden. Die Bauausführung soll im Quartal 2-4 im Jahr 2024 stattfinden. Gesamtbaukosten: ca. 3,0 Mio. € netto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: SGOEP-2023-0045 / L-339-72-23
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Göppingen planen die Sanierung des Schulbads Göppingen.
Die Schimmhalle in der Dürerstraße ist ein 1976 neu errichteter Anbau an das um 1957 bis 1959 errichtete Schulgebäude der Architekten Behnisch und Lambert. Das Schulgebäude steht unter Denkmalschutz, die Schwimmhalle selbst ist nicht Teil des Baudenkmals.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
- Installation einer neuen Innendecke, Austausch der darin befindlichen Haustechnik,
Erneuerung Warmwasserbereitung, Einbau Behinderten-WC
- Aufbau eienr energetischen Dachabdichtung: Dämmung sowie Ertüchtigung des
Daches zur Installation einer Photovoltaikanlage
- Aufwertung des Schwimmbeckens: Auskleidung des bisherigen Fliesenbeckens in
Edelstahl und Einbau eines höhenverstellbaren Hubbodens.
Mit der Planung soll nach Abschluss des Verfahrens begonnen werden.
Die Bauausführung soll im Quartal 2-4 im Jahr 2024 stattfinden.
Gesamtbaukosten: ca. 3,0 Mio. € netto.
Die Stadtwerke Göppingen planen die Sanierung des Schulbads Göppingen.
Die Schimmhalle in der Dürerstraße ist ein 1976 neu errichteter Anbau an das um 1957 bis 1959 errichtete Schulgebäude der Architekten Behnisch und Lambert. Das Schulgebäude steht unter Denkmalschutz, die Schwimmhalle selbst ist nicht Teil des Baudenkmals.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
- Installation einer neuen Innendecke, Austausch der darin befindlichen Haustechnik,
- Aufbau eienr energetischen Dachabdichtung: Dämmung sowie Ertüchtigung des
Daches zur Installation einer Photovoltaikanlage
- Aufwertung des Schwimmbeckens: Auskleidung des bisherigen Fliesenbeckens in
Edelstahl und Einbau eines höhenverstellbaren Hubbodens.
Mit der Planung soll nach Abschluss des Verfahrens begonnen werden.
Die Bauausführung soll im Quartal 2-4 im Jahr 2024 stattfinden.
Gesamtbaukosten: ca. 3,0 Mio. € netto.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Göppingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126 b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt "Bewerber" angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft soweie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126 b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt "Bewerber" angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft soweie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Göppingen planen die Sanierung des Schulbads Göppingen.
Die Schimmhalle in der Dürerstraße ist ein 1976 neu errichteter Anbau an das um 1957 bis 1959 errichtete Schulgebäude der Architekten Behnisch und Lambert. Das Schulgebäude steht unter Denkmalschutz, die Schwimmhalle selbst ist nicht Teil des Baudenkmals.
Die Schimmhalle in der Dürerstraße ist ein 1976 neu errichteter Anbau an das um 1957 bis 1959 errichtete Schulgebäude der Architekten Behnisch und Lambert. Das Schulgebäude steht unter Denkmalschutz, die Schwimmhalle selbst ist nicht Teil des Baudenkmals.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
- Installation einer neuen Innendecke, Austausch der darin befindlichen Haustechnik,
Die Beauftragung der leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göppingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) § 44 VgV i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV:
-Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder der Besitz einer entsprechenden Qualifikation (Mindestbedingung Dipl.-Ing./Master Fachrichtung Architektur + Bauvorlageberechtigung).
-Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder der Besitz einer entsprechenden Qualifikation (Mindestbedingung Dipl.-Ing./Master Fachrichtung Architektur + Bauvorlageberechtigung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium),
c) § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Ausschlusskriterium)
Mindeststandards:
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2.500.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 2.500.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2.500.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 2.500.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
d) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der technischen Beschäftigten als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre,
Mindeststandards: siehe Punkt II.2.9
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
f) § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterum, bei den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
g) § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten (Ausschlusskriterium),
h)§ 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen (Ausschlusskriterium),
i) Eigenerklärung Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (Ausschlusskriterium),
i) Eigenerklärung Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (Ausschlusskriterium),
j) Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass keine Gründe für eine Sanktionierung bestehen (Ausschlusskriterium),
k) § 43 Abs. 2 u. 3 VgV: Bieter- und Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbungsgemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
k) § 43 Abs. 2 u. 3 VgV: Bieter- und Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbungsgemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Maximale Gesamtpunkte: 1.100 Punkte.
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
1. Anzahl Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
- 3 und mehr Beschäftigte : 100 Punkte
- weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte
2. Referenzen Unternehmen Gebäudeplanung gem § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Zwei Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung mit folgenden
Mindestbedingungen:
Hallenbadprojekt, Einordnung in mindestens Honorarzone III, Erbringung von
mind. 60 Leistungspunkten gem. HOAI, Inbetriebnahme ab dem 01.01.2018 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-06-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Projektabwicklung und Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung
Fragen des Auftraggebers
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Preis (Gewichtung): 20,00
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126 b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt "Bewerber" angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft soweie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126 b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt "Bewerber" angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft soweie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134,135 GWB.
Insbesonder gilt:
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2023/S 092-284395 (2023-05-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: SGOEP-2023-0045 /L-339-72-23
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-22 📅
Name: Fritz Planung GmbH
Postort: Bad Urach
Postleitzahl: 72574
Land: Deutschland 🇩🇪 Reutlingen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3