Beschreibung der Beschaffung
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung
HLS (Ingenieurleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.):
- stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 3 bis 9 für die Anlagengruppe 1 + 2 + 3 + 7 und 8
- vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
- Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) sowie Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (weitere Stufen); Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst.
Die Planung und Überwachung der notw. Demontage- / Rückbauarbeiten sind Teil der ausgeschriebenen Leistung und durch den Fachplaner zu erbringen.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen und Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Durch Voruntersuchungen und im Rahmen einer detaillierten Projektskizze für die Bewerbung für das Bundesförderprogramm SJK wurden bereits Planungsleistungen Objektplanung vergleichbar LPH 1+2 erbracht, allerdings sind noch Restleistungen aus LP 2 zu erbringen.
Die Einarbeitung, Prüfung und Bewertung der vorl. Vorplanung ist gem. § 8 HOAI zu vereinbaren.
Es wird davon ausgegangen, dass mit den im VgV vorgelegten Unterlagen und Informationen die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Weitere Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in Stufe 2.
Hinweis: Mit Inkrafttreten der Fassung der HOAI 2021, weisen die Honorartafeln Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Die Bauausführung soll in einem Zug erfolgen. Wünschenswert ist eine Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes in den Turnhallen.
Durch die Sanierung soll das schulische und außerschulische Sportangebot der Gemeinde und des Landkreises erhalten und weitergeführt werden.
Besonders Wert gelegt wird auf:
- Zeitgemäße Erscheinung / helle und freundliche Gestaltung
- Barrierefreiheit / Inklusion
- Wirtschaftliche und ressourcenschonende Bauweise / niedrige Betriebs- und Unterhaltskosten
- Nachhaltigkeit / Energieeffizient / Energetischer Standard / Energieeffizienzstandard 70 gem. BEG
Das Sportgebäude soll in seiner Grundstruktur erhalten bleiben. Die gesamte Haustechnik soll erneuert werden.
Dabei sind folgende Maßnahmen angedacht:
- Austausch von Teilen der Trink- und Abwasserinstallation, sowie erforderlicher Anlagenteile
- Umbau und Anpassung Abwassersystem an neue Gegebenheiten
- Demontage von Wärmespeichern im Bestand und Ersatz durch neues Brauchwasserladesystem mit zugehörigen Wärmetauschern
- Neuaufbau Heizverteiler
- Ersatz technisch veralteter Pumpen durch neue Hocheffizienzpumpen
- Neue Heizzentrale in Form einer Pelletsheizung im Außenbereich (Containerlösung an geeigneter Stelle direkt neben der innenliegenden Heizzentrale)
- Einbau von Deckenstrahlplatten in der 2-fach Turnhalle mit integrierter LED-Beleuchtung
- Umbau (teilw. Ersatz) der Lüftungsanlagen im Bestand
- Demontage und Neuinstallation der technisch veralteten und uneffizienten Gebäudeautomation
- Anpassung Zuleitung Schwallwasserbehälter
- Deinstallation Grauwasserbehälter
- Rückbau UV- und Ultraschall-Anlage
- Einbau automatischer Armaturen zur Vermeidung von Stagnation und Legionellenbildung
- Umsetzung der Vorgaben einer vorliegenden Gefährdungsanalyse (Nov. 2017)
Der Anteil für KG 400 (für HLS+BWT+GA) liegt bei ca. 1,48 Mio. EUR brutto.