Beschreibung der Beschaffung
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Techn. Ausrüstung HLS (HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, § 53 ff.):
- stufenweise Beauftragung der Grundleistg. LPH 3 bis 9 für die ALG 1+2+3+7+8
- vorerst nur Stufe 2, LPH 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Bes. Leistungen:
- Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) sowie Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (weitere Stufen); Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG.
Die Planung und Überwachung der notw. Demontage-/Rückbauarbeiten sind Teil der ausgeschriebenen Leistung und durch den Fachplaner zu erbringen.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen und Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Durch Voruntersuchungen und im Rahmen einer Projektskizze für die Bewerbung für das Bundesförderprogramm SJK wurden bereits Planungsleistungen Objektplanung vergleichbar LPH 1+2 erbracht, allerdings sind noch Restleistungen aus LP 2 zu erbringen.
Die Einarbeitung, Prüfung und Bewertung der vorl. Vorplanung ist gem. § 8 HOAI zu vereinbaren.
Es wird davon ausgegangen, dass mit den im VgV vorgelegten Unterlagen und Informationen die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Weitere Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in Stufe 2.
Hinweis: Mit Inkrafttreten der Fassung der HOAI 2021, weisen die Honorartafeln Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Fortsetzung aus II.1.4)
Besonders Wert gelegt wird auf:
- Barrierefreiheit/Inklusion
- Wirtschaftliche/ressourcenschonende Bauweise/niedrige Betriebs-/Unterhaltskosten
- Nachhaltigkeit/Energieeffizient/Energetischer Standard/Energieeffizienzstandard 70 gem. BEG
Sportgebäude soll in Grundstruktur erhalten bleiben. Gesamte Haustechnik soll erneuert werden.
Dabei sind folgende Maßnahmen angedacht:
- Austausch von Teilen der Trink-/Abwasserinstallation, sowie erforderlicher Anlagenteile
- Umbau/Anpassung Abwassersystem an neue Gegebenheiten
- Demontage Wärmespeicher im Bestand + Ersatz durch neues Brauchwasserladesystem mit zugeh. Wärmetauschern
- Neuaufbau Heizverteiler
- Ersatz techn. veralteter Pumpen durch neue Hocheffizienzpumpen
- Neue Heizzentrale als Pelletsheizung im Außenbereich (Containerlösung an geeigneter Stelle direkt neben innenliegender HZ)
- Einbau Deckenstrahlplatten in 2-fach Turnhalle mit integr. LED-Beleuchtung
- Umbau (teilw. Ersatz) der Lüftungsanlagen im Bestand
- Demontage+Neuinstallation der technisch veralteten/uneffizienten Gebäudeautomation
- Anpassung Zuleitung Schwallwasserbehälter
- Deinstallation Grauwasserbehälter
- Rückbau UV- und Ultraschall-Anlage
- Einbau automatischer Armaturen zur Vermeidung von Stagnation und Legionellenbildung
- Umsetzung der Vorgaben einer vorliegenden Gefährdungsanalyse (Nov. 2017)
Die Kosten (KG 300+400+700) für die Sanierung werden vorläufig auf ca. 5,46 Mio. EUR brutto geschätzt. Anteil KG 400 liegt bei ca. 1,48 Mio. EUR brutto.
Das Bauvorhaben soll mit öffentl. Mitteln gefördert werden. (FAG)
Die Gemeinde Knetzgau hat sich erfolgreich für das Bundesförderprogramm beworben.
Terminvorschau:
- Zuschlag Bundesförderprogramm SJK im Dezember 2022 erteilt. Start nach Abschluss VgV
- Planungsphase 2023
- Vergabe Bauleistungen ab 01/2024
- Bauausführung in einem Zug 2024–2026
- Abschluss 2026