Beschreibung der Beschaffung
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
( HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff)
- stufenweise Beauftragung Grundleistungen LPH 3 bis 9 vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
- Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) sowie Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (weitere Stufen); Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förderzusage und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Durch Voruntersuchungen und im Rahmen einer detaillierten Projektskizze für die Bewerbung für das Bundesförderprogramm SJK wurden Planungsleistungen Objektplanung vergleichbar LPH 1+2 erbracht, allerdings sind noch Restleistungen aus LP 2 zu erbringen.
Die Einarbeitung, Prüfung und Bewertung der vorl. Vorplanung ist gem. §8 HOAI zu vereinbaren.
Es wird davon ausgegangen, dass mit den im VgV vorgelegten Unterlagen/Informationen die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Weitere Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in Stufe 2.
Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Fortsetzung aus II.1.4)
Besonders Wert gelegt wird auf:
- Zeitgemäße Erscheinung/helle und freundliche Gestaltung
- Barrierefreiheit/Inklusion
- Wirtschaftliche und ressourcenschonende Bauweise/niedrige Betriebs- und Unterhaltskosten
- Nachhaltigkeit/Energieeffizient/Energetischer Standard/Energieeffizienzstandard 70 gem. BEG
Das Sportgebäude soll in seiner Grundstruktur erhalten bleiben. Die Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen die Sanierung der Gebäudehülle sowie die Erneuerung der gesamten Haustechnik, den Austausch der Gebäudeleittechnik sowie die Ertüchtigung zur Gewährleistung der aktuellen Brandschutzbestimmungen.
Dabei sind folgende Maßnahmen angedacht:
- Austausch von Türen und Fenstern zur Behebung bauphysikalischer Schäden
- Erneuerung Fassade (Verkleidung mit hinterlüfteter Faserzementfassade)
- Rückbau Blecheindeckung Dach im Umkleidebereich + Ausführung PIR-gedämmtes Flachdach
- Neue Lichtkuppeln bzw. Reaktivierung Lichtkuppeln aus Bestand im Bereich der Umkleiden
- Brandschutzmaßnahmen u.a. zur Sicherstellung der Rettungswege
- Bauliche Ergänzungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
- Entkernung Umkleide- und Sanitärbereiche
- Rückbau abgehängte Hallendecke + Erneuerung bzw. Ergänzung Unterkonstruktion zur Aufnahme der neuen Hallendecke und Deckenstrahlplatten zwischen den Bindern
- Aufbau neue Heizzentrale
- Installation einer Hybrid-PV-Solarthermie-Anlage auf den Dächern
Die Kosten (KG 300+400+700) für die Sanierung werden vorläufig auf ca. 5,46 Mio. EUR brutto geschätzt.
Das Bauvorhaben soll mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. (FAG/Städtebauförderung)
Die Gemeinde Knetzgau hat sich erfolgreich für das Bundesförderprogramm SJK mit dem Bauvorhaben beworben.
Terminvorschau:
- Zuschlag Bundesförderprogramm SJK im Dezember 2022 erteilt. Start nach Abschluss VgV
- Planungsphase 2023
- Vergabe Bauleistungen ab 01/2024
- Bauausführung in einem Zug 2024–2026
- Abschluss Sanierungsarbeiten 2026