Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) prüft u. bewertet fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge anhand der in der Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich.
• Die Auswertung erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen anhand einer Bewertungsmatrix (Bewertungsmatrix Stufe 1) - je Auswahlkriterium 0-3 Punkte zu vergeben. Gewichtung der erreichten Punktzahl pro Kriterium entsprechend der Bewertungsmatrix. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Maximale Punktzahl: 3,00 Punkte.
• Die ausgewählten Bewerber (max. 3) mit der höchsten Punktzahl werden zur Teilnahme an der 2. Verfahrensstufe eingeladen. Wird die Anzahl 3 der Rangfolge mit Bewerbern gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet die Punktzahl der "Summe fachliche Eignung des Büros (Referenzen)" u. nachfolgend die Punktzahl der "Summe Qualifikation des Projektteams"
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) fristgerechter Eingang
2) vollständige Bewerbungsunterlagen
3) Einreichung des Teilnahmeantrags elektronisch über die Vergabeplattform
4) Abschlusserklärungen mittels Textform bestätigt
5) Bestätigung der Unabhängigkeit von Ausführungs- u. Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV
6) Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind
7) Angabe zur Art der Bewerbung
8) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern einschl. Angabe zu deren Funktion in der Gruppe; Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung
9) Angaben zu Vertretern des Wirtschaftsteilnehmers einschl. Nachweise zur
Vertretungsberechtigung
10) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der
Unterauftragnehmer (Stufe 2)
11) Angaben zu Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV; separate Eigenerklärung u. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen ist beizufügen
12) Bestätigung des Nichtvorliegens von zwingenden u. fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 u. 124 GWB
13) Eigenerklärung zur Verordnung (EU) Nr. 2022/576
14) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufs- o.
Handelsregister gem. § 44 (1) i.V.m. § 46 (3) Nr. 6 VgV
15) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III 1.2)
16) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig; Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge.
Auswahlkriterien u. deren Wichtung:
17) Angaben zum Honorarumsatz gem. Pkt. III.1.2); Gewichtung 5%
18) Nachweis der techn. und berufl. Leistungsfähigkeit durch Nachweis von 2
vergleichbaren Referenzen gem. Pkt. III. 1.3); Gewichtung insgesamt 60%
19) Angaben zum vorgesehenen Projektleiter (PL), seiner beruflichen Qualifikation und seiner Berufserfahrung gem. Pkt. III. 1.3); PL und stv. PL dürfen nicht in Personalunion auftreten; Gewichtung 5%
20) Nachweis der zusätzlichen beruflichen Qualifikation des PL anhand eines Referenzobjektes gem. Pkt. III.1.3). Gewichtung 5%
21) Angaben stellvertretender Projektleiter (stv. PL), seiner beruflichen Qualifikation und seiner Berufserfahrung gem. Pkt. III. 1.3); PL und stv. PL dürfen nicht in Personalunion auftreten; Gewichtung 5%
22) Nachweis der zusätzlichen beruflichen Qualifikation des stv. PL anhand eines Referenzobjektes gem. Pkt. III.1.3). Gewichtung 5%
23) Angaben Bauüberwacher (BÜ), seiner beruflichen Qualifikation und seiner Berufserfahrung gem. Pkt. III. 1.3). Gewichtung 5%
24) Nachweis der zusätzlichen beruflichen Qualifikation des BÜ anhand eines
Referenzobjektes gem. Pkt. III.1.3). Gewichtung 5%
25) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren gem. Pkt. III.1.3); Gewichtung 5%
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung sind der beigefügten Bewertungsmatrix der Eignungskriterien zu entnehmen.