Beschreibung der Beschaffung
Das im Juli 1907 eingeweihte Volkspark-Gebäudeensemble gehört zu den größten und prominentesten Volkshäusern, die bis 1914 im mitteldeutschen Raum entstanden. Hoch über dem Ufer der Saale gelegen, prägt er auf eindrucksvolle Weise noch immer die Silhouette der Stadt Halle (Saale).
Kernstück des im historisierenden Jugendstil errichteten Gebäudes bildet noch heute der Festsaal mit umlaufender Empore. Dieser zählt neben der Händelhalle zu den größten Multifunktionssälen der Stadt. Eine besondere Eigenart des Volksparkensembles besteht in der Anordnung des Gebäudes innerhalb einer terrassierten Gartenanlage mit altem Baumbestand, historische Kolonnaden und bauzeitiger Konzertmuschel. Der Volkspark steht, einem italienischen Palazzo gleich, an der höchsten Stelle der Terrassengärten, die für Open-Air-Konzerte, Theateraufführungen und für die Gastronomie genutzt werden.
Der Verein Volkspark Halle e.V., als alleiniger Eigentümer, hat das Ziel, das historisch wertvolle Ensemble des Volksparks bis in Jahr 2028 zu sanieren und durch eine dauerhafte Nutzung zu erhalten.
Für die Steigerung der Attraktivität des Gesamtensemble als bedeutendes Kulturerbe der Stadt Halle (Saale) steht an erster Stelle des geplanten Vorhabens die denkmalgerechte und energetische Sanierung, brandschutztechnische Ertüchtigung und Rekonstruktion der stadtbildprägenden Jugendstilfassade sowie die die Herstellung der Barrierefreiheit. Eine Baugenehmigung für das Vorhaben liegt bereits vor. Eine Beauftragung erfolgt für die Gebäudeplanung stufenweise ab der Leistungsphase 3 bis einschließlich Leistungsphase 8. Für die Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 3 bis 6.
Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen umfassen die Erstellung einer Gebäude- und Tragwerksplanung (§§ 34, 51 HOAI) sowie der brandschutztechnischen Erweiterung, durch die der Volkspark wieder zu einer attraktiven Anlaufstelle für Besucher etabliert werden soll. Damit verbunden ist die Schaffung von Ausstellungsbereichen, Veranstaltungs- und Proberäumen und Gastronomie sowie weiteren Serviceangeboten für einen zukunftsorientierten Betrieb. Der Schwerpunkt liegt auf der umfassenden denkmalgerechten Sanierung und der Schaffung der Voraussetzungen für die vielfältigen Nutzungsanforderungen im bestehenden Raumgefüge und nach Maßgabe vorliegender Auflagen der Baugenehmigung. Im Rahmen der baulichen Maßnahmen ist auch die energetische Ertüchtigung zu berücksichtigen.
Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2011-2013 wurden bereits teilweise Schwammsanierungen im Gebäude durchgeführt, Heizung, Strom, Telekommunikation und Brandschutzeinrichtungen in großen Teilen erneuert.
Die nun durchzuführenden Baumaßnahmen umfassen die denkmalpflegerische Sanierung und brandschutztechnische Ertüchtigung der Bestandsgebäude sowie einen Anbau (Neubau) mit Aufzug im nordöstlichen Teil des Hauptgebäudes und sollen in 7 Teilbauabschnitten sowie im laufenden Betrieb über einen Zeitraum von 7 Jahren durchgeführt werden. Das bedeutet, dass für die in Betrieb zu haltenden Nutzungen zwischenzeitliche Interimslösungen erforderlich sind.
Die Tragwerksplanung erfordert ein hohes Maß an Erfahrung bei Umbau-/ Instandsetzungs- und Ergänzungsmaßnahmen historischer Bausubstanz, dies jeweils unter der Bedingung denkmalgerechter Sanierung im Kulturdenkmal als Einzeldenkmal.
Insbesondere für die denkmalgerechte Fassadensanierung ist eine restauratorische Fachplanung zwingend einzubeziehen und ein restauratorisches Gutachten als Grundlage notwendig. Die fach- und denkmalgerechte Sanierung der Fassaden ist von hoher Bedeutung.
Zwischen den Planungsgewerken (Gebäude, Tragwerk) ist eine äußerst enge und synergetisch funktionierende Zusammenarbeit erforderlich.
Für die Entwicklung des Volksparks liegt eine Baukonzeption vor, die u.a. energetische Gesichtspunkte und Fragen der Barrierefreiheit berücksichtigt. Die BGF der historischen Bestandsgebäude beträgt ca. 9.154 m². Für den Anbau sind ca. 520 m² BGF veranschlagt.
Die Baugenehmigung aus dem Jahr 2019 ist umzusetzen bzw. entsprechend der jetzt vorliegenden Kenntnisse, z.B. über Tektur, anzupassen. Vor der Ausführungsplanung zur baulichen Umsetzung der vorliegenden Baugenehmigung ist eine Antragsunterlage gem. RZ-Bau (Teilleistungsphase 3) und eine Antragsunterlage für eine Tekturgenehmigung (Teilleistungsphase 4) zu erstellen. Die Verbindliche terminliche Vorgabe für die Vorlage der abgestimmten Antragsunterlage an den Auftraggeber ist November 2023.
Der genehmigte Kostenrahmen für die Baumaßnahme beläuft sich für die KG 300 und 400 (DIN 276) auf ca. 4.264.000,00 EUR (brutto). Für die Baukosten für die Sanierung der historischen Bestandsgebäude der KG 300 und 400 (DIN 276) wird von einem anteiligen Budget von ca. 3.240.000,00 EUR (brutto) sowie für den Ersatzneubau/Anbau Nordost von ca. 1.024.000,00 Euro (brutto) ausgegangen. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze, auf welche die Umsetzung der Bau- und Sanierungskonzeption in allen Belangen auszurichten und im Umsetzungsumfang ggf. auch anzupassen ist.
Das Bauvorhaben wird von der Bundesrepublik Deutschland, durch das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle (Saale) gefördert. Die Fördermittelbewirtschaftung soll dem Auftragnehmer übertragen werden. Besondere Leistungen sind nach inhaltlicher Notwendigkeit mit einzuplanen.
Die in Pkt. II.2.7. angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin. Als Ziel der baulichen Fertigstellung ist Ende 2028 geplant.
Im Falle einer Beauftragung muss das angebotene Projektteam sofort und vollumfänglich zur Verfügung stehen. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/ zu ermöglichen.