Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten technischen Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020, 2021, 2022) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 5 techn. festangestellten VollzeitMA im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen;
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation des Geschäftsführers/der Führungskräfte gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Bauingenieur" o. vgl. gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure und Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) mit Fachrichtung Bauingenieurwesen o.glw. und Abschlussdatum.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Bauingenieur" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachl. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist;
c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers oder der Führungskraft [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b)] im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs inkl. Referenzliste (mind. 5 vgl.b. Projekte aus dem Bereich konstruktive Ingenieurbauwerke) nachzuweisen. Mind. anforderung sind 10 Jahre Berufserfahrung für mind. 1 Geschäftsführer oder mind. 1 Führungskraft im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke.
d) Angabe von 3 Referenzen, wobei es sich bei 2 Referenzen um dasselbe Projekt handeln darf (Ref 1 und 2: LPH 2-5; Ref 3: LPH 6-8 gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Ref. projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Ref 1+2: Der Ref. zeitraum muss zwischen 01.08.2016 - 31.07.2023 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 5 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Ref 3: Der Ref.zeitraum muss zwischen 01.08.2016 - 31.07.2023 liegen, die LPH 6 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Ref. projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Bauvolumen brutto KG 300+400 brutto: 5,6 Mio. €
— bei Ref. 1, 2 und 3: Honorarzone III
— bei Ref. 1 und 2 : dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen 2 - 5
— bei Ref. 3 : dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen 6-8
— bei Ref. 1, 2 und 3: Vergleichbarkeit der Projektanforderung: Planung einer abwassertechnischen Anlage
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
— Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien,
— Maßnahme, die in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt erfolgte mit landschaftlich sensiblen Umfeld
— Mitwirkung bei Beschaffung öffentl. Fördermittel,
Sonstiges: Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph.
Darstellung (z.B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.