Auf dem Gelände in der Erich-SchIesinger-Str. 24 wird die im Jahr 1983 errichtete Feuer- und Rettungswache 1 saniert und erweitert. Die Baumaßnahme ist in vier Bauabschnitte gegliedert, wobei die Leistungen in den Bauabschnitten 0 und 1 weitestgehend abgeschlossen sind.. Im weiteren Bauablauf sind jetzt die Bauabschnitte 2 (Rettungsdienst) und 3 (Freiwillige Feuerwehr und Katastrophenschutz) zu beginnen. Die beiden Gebäudeteile BA 2 und BA 3 bestehen aus jeweils separaten 1-geschossigen Fahrzeughallen und angegliederten 2-geschossigen Funktionsgebäuden, die die Sanitär-, Sozial-, Aufenthalts- und Büroräume aufnehmen. Das Gebäude BA 3 hat im Nord-Osten des Gebäudes ein 3. Geschoss, das die Schulungs- und Fitnessräume nebst Nebenräumen sowie die Lüftungszentrale aufnimmt. Das Gebäude BA 2 hat auf der Südseite ein 2. OG als Technikzentrale.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung und Erweiterung Feuer- und Rettungswache 1 - BA 2+3, E.-Schlesinger-Str. 24, 18059 Rostock - Los 25 Fliesen- und Plattenarbeiten
Referenznummer: 276299
Kurze Beschreibung:
Auf dem Gelände in der Erich-SchIesinger-Str. 24 wird die im Jahr 1983 errichtete Feuer- und Rettungswache 1 saniert und erweitert. Die Baumaßnahme ist in vier Bauabschnitte gegliedert, wobei die Leistungen in den Bauabschnitten 0 und 1 weitestgehend abgeschlossen sind..
Im weiteren Bauablauf sind jetzt die Bauabschnitte 2 (Rettungsdienst) und 3 (Freiwillige Feuerwehr und Katastrophenschutz) zu beginnen.
Die beiden Gebäudeteile BA 2 und BA 3 bestehen aus jeweils separaten 1-geschossigen Fahrzeughallen und angegliederten 2-geschossigen Funktionsgebäuden, die die Sanitär-, Sozial-,
Aufenthalts- und Büroräume aufnehmen.
Das Gebäude BA 3 hat im Nord-Osten des Gebäudes ein 3. Geschoss, das die Schulungs- und Fitnessräume nebst Nebenräumen sowie die Lüftungszentrale aufnimmt.
Das Gebäude BA 2 hat auf der Südseite ein 2. OG als Technikzentrale.
Auf dem Gelände in der Erich-SchIesinger-Str. 24 wird die im Jahr 1983 errichtete Feuer- und Rettungswache 1 saniert und erweitert. Die Baumaßnahme ist in vier Bauabschnitte gegliedert, wobei die Leistungen in den Bauabschnitten 0 und 1 weitestgehend abgeschlossen sind..
Im weiteren Bauablauf sind jetzt die Bauabschnitte 2 (Rettungsdienst) und 3 (Freiwillige Feuerwehr und Katastrophenschutz) zu beginnen.
Die beiden Gebäudeteile BA 2 und BA 3 bestehen aus jeweils separaten 1-geschossigen Fahrzeughallen und angegliederten 2-geschossigen Funktionsgebäuden, die die Sanitär-, Sozial-,
Aufenthalts- und Büroräume aufnehmen.
Das Gebäude BA 3 hat im Nord-Osten des Gebäudes ein 3. Geschoss, das die Schulungs- und Fitnessräume nebst Nebenräumen sowie die Lüftungszentrale aufnimmt.
Das Gebäude BA 2 hat auf der Südseite ein 2. OG als Technikzentrale.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 30 000 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 276299
Geschätzter Wert ohne MwSt: 510 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistung beinhaltet im Einzelnen u.a.
- ca. 1.212,22 m² Wandfliesen
- ca. 1.736,60 m² Boden- und Sockelfliesen
- ca. 1.096,78 m² Boden- und Wandabdichtung
- ca. 46 Spiegel
Postanschrift: E.-Schlesinger-Str. 24
Postleitzahl: 18059
Stadt: Rostock
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-04 📅
Datum des Endes: 2027-07-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-22 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-22 11:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-06-22 11:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Eignungsnachweise
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrieund Handelskammer. Präqualifizierte
Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrieund Handelskammer. Präqualifizierte
Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre; - Angaben zur bestehenden
Betriebshaftpflichtversicherung; - ggf. weitere Nachweise vgl. Auftragsunterlagen Formblatt
216. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur
Eignung“ vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre; - Angaben zur bestehenden
Betriebshaftpflichtversicherung; - ggf. weitere Nachweise vgl. Auftragsunterlagen Formblatt
216. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur
Eignung“ vorzulegen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen
Kalenderjahren; - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal; - ggf. weitere Nachweise vgl. Auftragsunterlagen Formblatt 216.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen
Kalenderjahren; - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal; - ggf. weitere Nachweise vgl. Auftragsunterlagen Formblatt 216.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: gemäß §§ 123, 124 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Nationale Registrierungsnummer: 13-S00KOEHRO000-17
Postanschrift: Ulmenstraße 44
Postleitzahl: 18057
Postort: Rostock
Region: Rostock, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: gaby.fiebig@koe-rostock.de📧
Telefon: +493814611639📞
URL: https://www.koe-rostock.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://https://www.subreport.de/E68579734 🌏
Teilnahme-URL: https://https://www.subreport.de/E68579734 🌏
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 38558855160📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 096-346175 (2026-05-19)