Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen Grundlage Machbarkeitsstudie Pläne, Grundrisse und Angaben Büro Huber, Billigheim 1. Ausgangslage und Zielsetzung Die Grundschule im Möckmühler Ortsteil Züttlingen befindet sich in einem Bestandsgebäude in der Jahnstraße 5, direkt angrenzend an das Rathaus und die Kirche. Das Gebäude weist funktionale, räumliche und energetische Defizite auf, die eine umfassende Modernisierung notwendig machen. Ziel des Projekts ist die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie eine bauliche Erweiterung, um den heutigen pädagogischen, funktionalen und energetischen Anforderungen gerecht zu werden. Es soll ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der Umbau, Erweiterung und energetische Ertüchtigung in einem Projekt vereint. 2. Projektumfang Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wurde nachfolgender Umfang ermittelt 2.1 Sanierung des Bestandsgebäudes Die bestehende Grundschule wird umfassend modernisiert: - Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Haustechnik) - Barrierefreie Erschließung (bis auf das Dachgeschoss) - Optimierung der Raumstruktur - Modernisierung der Sanitärbereiche - Anpassung an Brandschutzmaßnahmen 2.2 Erweiterungs- und Ergänzungsbau (Neubau) Auf Basis der Machbarkeitsstudie erfolgt die Erweiterung in mehreren Gebäudeteilen und Geschossen, dabei sollen neue bzw. vergrößerte Bereiche entstehen: Erdgeschoss (EG) - Erweiterung Klassenraum 1 (F = 70 m²) - Erweiterung Klassenraum 2 (F = 73 m²) - Überdachte Pausenhoffläche (F = 74 m²) - Neues Lehrerzimmer (F = 49,86 m²) - Materiallager, Teeküche, neue WC-Anlagen - Flur- und Garderobenbereiche Obergeschoss (OG) - Erweiterung Klassenraum 3 (F = 84 m² - Erweiterung Klassenraum 4 (F = 73 m²) - Neuer Differenzierungsraum (F = 45 m²) - Schülerbibliothek (F = 27 m²) - Neue Treppenanlage und optimierte Verkehrsflächen Dachgeschoss (DG) - Schaffung eines neuen Präsentations- und Aufenthaltsbereichs (F = 72 m²) - Empore / Galerie (F = 13,5 m²) - Anpassung der Dachstruktur inkl. neuer Gaube Untergeschoss (UG) - Neuer Multifunktionsraum (F = 72,78 m²) - Essensausgabe und Essensvorbereitung - Personalraum, Technikräume, Kellerbereiche - Große Terrasse (F = 83 m²) 3. Funktionale und pädagogische Verbesserungen Mit der Sanierung und Erweiterung des Schulgebäudes soll eine moderne Lernumgebung entstehen mit: - größeren, flexiblen Klassenräumen - zusätzlichen Differenzierungs- und Gruppenräumen - einer Schülerbibliothek - einem multifunktionalen Raum für Veranstaltungen - verbesserten Lehrerarbeitsbereichen - optimierten Pausenflächen (innen und außen) Durch die Investition soll der Schulstandort im Ortsteil Züttlingen zukunftsfähig, nachhaltig und pädagogisch aufgewertet werden. 4. Wirtschaftlichkeit und Förderung Die Planung setzt bewusst auf Bauen im Bestand, um Kosten zu reduzieren und Fördermöglichkeiten zu nutzen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie erfolgte eine Kostenermittlung: Die Kostenschätzung nach DIN 276 ergibt: Baukosten brutto: 3.800.000 € Gesamtkosten ohne Grundstück, Außenanlagen, Ausstattung: ca. 3,8 Mio. € 5. Übergangslösung während der Bauzeit Für die Bauphase ist eine Auslagerung des Schulbetriebs notwendig. Geplant ist eine Interimslösung mit Container. 6. Fazit Das Projekt „Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen“ stellt eine umfassende Modernisierung dar, die sowohl pädagogisch als auch baulich einen deutlichen Mehrwert schafft. Die Kombination aus Sanierung und Erweiterung ermöglicht eine nachhaltige, wirtschaftlich sinnvolle und förderfähige Lösung, die die Schule langfristig stärkt und den Standort Züttlingen attraktiv hält.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung und Erweiterung Grundschule Züttlingen
Referenznummer: 2616.55.2
Kurze Beschreibung:
Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen
Grundlage Machbarkeitsstudie Pläne, Grundrisse und Angaben Büro Huber, Billigheim
1. Ausgangslage und Zielsetzung
Die Grundschule im Möckmühler Ortsteil Züttlingen befindet sich in einem Bestandsgebäude in der Jahnstraße 5, direkt angrenzend an das Rathaus und die Kirche. Das Gebäude weist funktionale, räumliche und energetische Defizite auf, die eine umfassende Modernisierung notwendig machen.
Ziel des Projekts ist die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie eine bauliche Erweiterung, um den heutigen pädagogischen, funktionalen und energetischen Anforderungen gerecht zu werden. Es soll ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der Umbau, Erweiterung und energetische Ertüchtigung in einem Projekt vereint.
2. Projektumfang
Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wurde nachfolgender Umfang ermittelt
2.1 Sanierung des Bestandsgebäudes
Die bestehende Grundschule wird umfassend modernisiert:
- Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Haustechnik)
- Barrierefreie Erschließung (bis auf das Dachgeschoss)
- Optimierung der Raumstruktur
- Modernisierung der Sanitärbereiche
- Anpassung an Brandschutzmaßnahmen
2.2 Erweiterungs- und Ergänzungsbau (Neubau)
Auf Basis der Machbarkeitsstudie erfolgt die Erweiterung in mehreren Gebäudeteilen und Geschossen, dabei sollen neue bzw. vergrößerte Bereiche entstehen:
Erdgeschoss (EG)
- Erweiterung Klassenraum 1 (F = 70 m²)
- Erweiterung Klassenraum 2 (F = 73 m²)
- Überdachte Pausenhoffläche (F = 74 m²)
- Neues Lehrerzimmer (F = 49,86 m²)
- Materiallager, Teeküche, neue WC-Anlagen
- Flur- und Garderobenbereiche
Obergeschoss (OG)
- Erweiterung Klassenraum 3 (F = 84 m²
- Erweiterung Klassenraum 4 (F = 73 m²)
- Neuer Differenzierungsraum (F = 45 m²)
- Schülerbibliothek (F = 27 m²)
- Neue Treppenanlage und optimierte Verkehrsflächen
Dachgeschoss (DG)
- Schaffung eines neuen Präsentations- und Aufenthaltsbereichs (F = 72 m²)
- Empore / Galerie (F = 13,5 m²)
- Anpassung der Dachstruktur inkl. neuer Gaube
Untergeschoss (UG)
- Neuer Multifunktionsraum (F = 72,78 m²)
- Essensausgabe und Essensvorbereitung
- Personalraum, Technikräume, Kellerbereiche
- Große Terrasse (F = 83 m²)
3. Funktionale und pädagogische Verbesserungen
Mit der Sanierung und Erweiterung des Schulgebäudes soll eine moderne Lernumgebung entstehen mit:
- größeren, flexiblen Klassenräumen
- zusätzlichen Differenzierungs- und Gruppenräumen
- einer Schülerbibliothek
- einem multifunktionalen Raum für Veranstaltungen
- verbesserten Lehrerarbeitsbereichen
- optimierten Pausenflächen (innen und außen)
Durch die Investition soll der Schulstandort im Ortsteil Züttlingen zukunftsfähig, nachhaltig und pädagogisch aufgewertet werden.
4. Wirtschaftlichkeit und Förderung
Die Planung setzt bewusst auf Bauen im Bestand, um Kosten zu reduzieren und Fördermöglichkeiten zu nutzen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie erfolgte eine Kostenermittlung:
Die Kostenschätzung nach DIN 276 ergibt:
Baukosten brutto: 3.800.000 € Gesamtkosten ohne Grundstück, Außenanlagen, Ausstattung: ca. 3,8 Mio. €
5. Übergangslösung während der Bauzeit
Für die Bauphase ist eine Auslagerung des Schulbetriebs notwendig. Geplant ist eine Interimslösung mit Container.
6. Fazit
Das Projekt „Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen“ stellt eine umfassende Modernisierung dar, die sowohl pädagogisch als auch baulich einen deutlichen Mehrwert schafft. Die Kombination aus Sanierung und Erweiterung ermöglicht eine nachhaltige, wirtschaftlich sinnvolle und förderfähige Lösung, die die Schule langfristig stärkt und den Standort Züttlingen attraktiv hält.
Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen
Grundlage Machbarkeitsstudie Pläne, Grundrisse und Angaben Büro Huber, Billigheim
1. Ausgangslage und Zielsetzung
Die Grundschule im Möckmühler Ortsteil Züttlingen befindet sich in einem Bestandsgebäude in der Jahnstraße 5, direkt angrenzend an das Rathaus und die Kirche. Das Gebäude weist funktionale, räumliche und energetische Defizite auf, die eine umfassende Modernisierung notwendig machen.
Ziel des Projekts ist die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie eine bauliche Erweiterung, um den heutigen pädagogischen, funktionalen und energetischen Anforderungen gerecht zu werden. Es soll ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der Umbau, Erweiterung und energetische Ertüchtigung in einem Projekt vereint.
2. Projektumfang
Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wurde nachfolgender Umfang ermittelt
2.1 Sanierung des Bestandsgebäudes
Die bestehende Grundschule wird umfassend modernisiert:
- Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Haustechnik)
- Barrierefreie Erschließung (bis auf das Dachgeschoss)
- Optimierung der Raumstruktur
- Modernisierung der Sanitärbereiche
- Anpassung an Brandschutzmaßnahmen
2.2 Erweiterungs- und Ergänzungsbau (Neubau)
Auf Basis der Machbarkeitsstudie erfolgt die Erweiterung in mehreren Gebäudeteilen und Geschossen, dabei sollen neue bzw. vergrößerte Bereiche entstehen:
3. Funktionale und pädagogische Verbesserungen
Mit der Sanierung und Erweiterung des Schulgebäudes soll eine moderne Lernumgebung entstehen mit:
- größeren, flexiblen Klassenräumen
- zusätzlichen Differenzierungs- und Gruppenräumen
- einer Schülerbibliothek
- einem multifunktionalen Raum für Veranstaltungen
- verbesserten Lehrerarbeitsbereichen
- optimierten Pausenflächen (innen und außen)
Durch die Investition soll der Schulstandort im Ortsteil Züttlingen zukunftsfähig, nachhaltig und pädagogisch aufgewertet werden.
4. Wirtschaftlichkeit und Förderung
Die Planung setzt bewusst auf Bauen im Bestand, um Kosten zu reduzieren und Fördermöglichkeiten zu nutzen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie erfolgte eine Kostenermittlung:
Die Kostenschätzung nach DIN 276 ergibt:
Baukosten brutto: 3.800.000 € Gesamtkosten ohne Grundstück, Außenanlagen, Ausstattung: ca. 3,8 Mio. €
5. Übergangslösung während der Bauzeit
Für die Bauphase ist eine Auslagerung des Schulbetriebs notwendig. Geplant ist eine Interimslösung mit Container.
6. Fazit
Das Projekt „Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen“ stellt eine umfassende Modernisierung dar, die sowohl pädagogisch als auch baulich einen deutlichen Mehrwert schafft. Die Kombination aus Sanierung und Erweiterung ermöglicht eine nachhaltige, wirtschaftlich sinnvolle und förderfähige Lösung, die die Schule langfristig stärkt und den Standort Züttlingen attraktiv hält.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
- Es wird darauf hingewiesen, dass nur die in den Vorlagen eingetragenen Angaben und die geforderten Anlagen gewertet werden. Zusätzlich gelieferte bzw. nicht geforderte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
- Bindefrist der Angebote: 3 Monate ab Angebotseingang
- Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 56 Abs 3 VgV die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen ist. Zu diesen Unterlagen gehören die Projektdarstellungen der Referenzprojekte, das Konzept zur personellen Projektorganisation und das Konzept zur Abwicklung der Leistungsphase 8!
- Es wird darauf hingewiesen, dass nur die in den Vorlagen eingetragenen Angaben und die geforderten Anlagen gewertet werden. Zusätzlich gelieferte bzw. nicht geforderte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
- Bindefrist der Angebote: 3 Monate ab Angebotseingang
- Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 56 Abs 3 VgV die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen ist. Zu diesen Unterlagen gehören die Projektdarstellungen der Referenzprojekte, das Konzept zur personellen Projektorganisation und das Konzept zur Abwicklung der Leistungsphase 8!
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planung von Stromversorgungssystemen📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-24 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung der Projektverantwortlichen - Persönliche Referenzen Projektleiter für Fachplanung Technische Ausrüstung AG 4 - 6
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1400
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Projektorganisation und Konzept zur Abwicklung der Leistungsphase 8
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1867
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-16 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-16 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-09-16 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich ✅
Beschreibung: Abfrage über Eintragung in Wettbewerbsregister ab 30.000 € Auftragswert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und §46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte Fachplanung Technische Ausrüstung: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): > = 2 Beschäftigte = geeignet / < 2 Beschäftigte = ungeeignet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und §46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte Fachplanung Technische Ausrüstung: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): > = 2 Beschäftigte = geeignet / < 2 Beschäftigte = ungeeignet.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Unternehmensreferenzen Fachplanung Technische Ausrüstung, AG 4 - 6:
Eigenerklärung zu einem Unternehmensreferenzprojekt im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen 4 - 6 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zum Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentation muss prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten.
Mindestbedingungen Referenzprojekt…
… 1:
- Bei dem Referenzprojekt 1 muss es sich um einen Neubau oder Erweiterungsbau handeln.
- Die Anlagengruppen 4 + 5 müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein.
- Neubaufläche des Referenzprojekt 1 in m² BGF >= 450m²
- Abgeschlossene Leistungsphasen 2 - 3 und 5 - 8 gemäß § 55 HOAI jeweils für die AG 4 + 5
- Das Referenzprojekt 1 oder das Referenzprojekt 2 muss ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB sein bzw. die Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts aufgrund von Fördermitteln o.ä. musste gegeben sein.
- Inbetriebnahme des Projekts ab dem 01.01.2021 und vor Einreichungsfrist dieser Angebotsunterlage.
… 2:
- Bei dem Referenzprojekt 2 muss es sich um ein Sanierungsprojekt handeln.
- Die Anlagengruppen 4 + 5 müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein.
- Neubaufläche des Referenzprojekt 1 in m² BGF >= 400m²
- Abgeschlossene Leistungsphasen 2 - 3 und 5 - 8 gemäß § 55 HOAI jeweils für die AG 4 +5
- Das Referenzprojekt 1 oder das Referenzprojekt 2 muss ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB sein bzw. die Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts aufgrund von Fördermitteln o.ä. musste gegeben sein.
- Inbetriebnahme des Projekts ab dem 01.01.2021 und vor Einreichungsfrist dieser Angebotsunterlage.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
§ 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
In den Bewerbungsunterlagen sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Im Falle der Angebotslegung wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft.
Im Falle der Zuschlagserteilung wird die Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung tätig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
§ 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
In den Bewerbungsunterlagen sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Im Falle der Angebotslegung wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft.
Im Falle der Zuschlagserteilung wird die Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung tätig.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat per Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV
Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG)
Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten gemäß § 6 VgV
Eigenerklärung zu Russlandsanktionen - 5. EU-Sanktionspaket (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
Ich bestätige / Wir bestätigen, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Fachrichtung Architektur Hochbau + Bauvorlageberechtigung oder vergleichbares).
Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1.500.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden
mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im
Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat per Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV
Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG)
Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten gemäß § 6 VgV
Eigenerklärung zu Russlandsanktionen - 5. EU-Sanktionspaket (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
Ich bestätige / Wir bestätigen, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Fachrichtung Architektur Hochbau + Bauvorlageberechtigung oder vergleichbares).
Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1.500.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden
mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im
Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Möckmühl
Nationale Registrierungsnummer: DE145788735
Postanschrift: Hauptstr. 23
Postleitzahl: 74219
Postort: Möckmühl
Region: Heilbronn, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadtverwaltung Möckmühl - Stadtbauamt
E-Mail: bauamt@moeckmuehl.de📧
Telefon: +49 62 98 20 2 0📞
URL: https://www.moeckmuehl.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E98885668🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E98885668🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat 15
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49721926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 157-566229 (2026-08-14)