Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen, die für die Sanierung und Modernisierung des Freibads in Schopfheim notwendig sind. Es sollen insgesamt die Planungsbereiche Tragwerksplanung, Ingenieurbauwerke, Techni-sche Ausrüstung (ELT (EMSR, AG 4, 5, 7.1,8) und HLS (AG 1, 2, 3) sowie Freianlagenpla-nung gem. HOAI angeboten werden. Diese stellen einzelne Lose der Vergabe dar. Sollten Bieter sich auf mehrere oder alle Lose bewerben und sich daraus ergebene Synergien ein-preisen (Nachlass), so werden derartige Preisvorteile gewertet. Der Zuschlag wird oder die Zuschläge werden auf die Angebotskonstellation erteilt, die für die Gemeinde das insgesamt wirtschaftlichste Gebot darstellt (Wertung aller Zuschlagskriterien bei gegebener Eignung). Es ist nicht grundsätzlich geplant alle Planungsbereiche, alle Lose, an einen Bieter zu verge-ben. Ausgangslage: Das Freibad Schopfheim aus dem Jahr 1953 ist eine zentrale Sport-, Freizeit- und Begegnungseinrichtung für die Stadt Schopfheim sowie die gesamte Region des Wiesentals. Mit jährlich rund 70.000 Badegästen besitzt die Einrichtung eine weit über die Stadtgrenzen hinausgehende Bedeutung für den Schul-, Vereins- und Freizeitsport sowie für Familien, Kinder und Jugendliche. Als öffentlich zugängige Sport- und Freizeitinfrastruktur leistet das Freibad einen wichtigen Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge, zur Gesundheitsförderung, zur sozialen Integration sowie zur Steigerung der Lebensqualität in der Region. Darüber hinaus erfüllt die Anlage eine wichtige Funktion für den Schwimmsport, die Schwimmausbildung und die Wassergewöhnung von Kindern und Jugendlichen. Somit ist das Projekt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration von enormer Bedeutung. Allerdings weist das Freibad erhebliche technische Defizite auf und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Aus diesem Grund muss die Beckenanlage inkl. der Anlagentechnik saniert werden. Projektziel: Ziel des Projektes ist die nachhaltige bauliche, technische und energetische Erneuerung des Freibades Schopfheim. Durch die Sanierung sollen die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen, ressourcenschonenden und klimafreundlichen Betrieb geschaffen werden sowie die Attraktivität der Anlage für alle Nutzergruppen deutlich gesteigert werden. Die baulichen und technischen Defizite des Freibades sollen nachhaltig beseitigt werden. Gleichzeitig soll die Attraktivität des Angebots für alle Altersgruppen gesteigert werden. Durch den Einsatz moderner Edelstahlbecken, energieeffizienter Wasseraufbereitungstechnik und einer vollständig regenerativen Beckenwassererwärmung soll ein wirtschaftlicher und zukunftsfähiger Betrieb sichergestellt werden. Förderprogramm Es sind Fördermittel beim Bundesförderprogramm SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten – beantragt. Da es sich um eine Förderung des Bundes handelt, sind entsprechende vergaberechtliche Vorgaben zu beachten. Diese weichen zum Teil von denen des Landes Baden-Württemberg und der Kommunen ab und sind zwingend einzuhalten. Zur Finanzierung des finanziellen Mehrbedarfs von Variante 1 sollen Mittel des LuKIFG herangezogen werden. Auch ist eine Förderung aus dem Bereich der VwV SchulBau angedacht. Termine - vorläufig • Leistungsphasen 1–2: abzuschließen bis 06/2027 • Leistungsphase 3: abzuschließen bis 20.09.2027 • Leistungsphase 4: 10/2027 bis 12/2027 • Leistungsphasen 5–7: 01/2028 bis 12/2028 • Baubeginn: 09/2028 • Bauausführung (LPH 8): 09/2028 bis 11/2029 • Fertigstellung und Bauabnahme: 12/2029 • Inbetriebnahme und Abrechnung: bis Juni 2030 Eine ausführliche Projektvorstellung inkl. Aufgabenbeschreibung findet sich in den Vergabeunterlagen der einzelnen Lose.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung und Modernisierung Freibad Schopfheim
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen, die für die Sanierung und Modernisierung des Freibads in Schopfheim notwendig sind.
Es sollen insgesamt die Planungsbereiche Tragwerksplanung, Ingenieurbauwerke, Techni-sche Ausrüstung (ELT (EMSR, AG 4, 5, 7.1,8) und HLS (AG 1, 2, 3) sowie Freianlagenpla-nung gem. HOAI angeboten werden. Diese stellen einzelne Lose der Vergabe dar. Sollten Bieter sich auf mehrere oder alle Lose bewerben und sich daraus ergebene Synergien ein-preisen (Nachlass), so werden derartige Preisvorteile gewertet. Der Zuschlag wird oder die Zuschläge werden auf die Angebotskonstellation erteilt, die für die Gemeinde das insgesamt wirtschaftlichste Gebot darstellt (Wertung aller Zuschlagskriterien bei gegebener Eignung). Es ist nicht grundsätzlich geplant alle Planungsbereiche, alle Lose, an einen Bieter zu verge-ben.
Ausgangslage:
Das Freibad Schopfheim aus dem Jahr 1953 ist eine zentrale Sport-, Freizeit- und Begegnungseinrichtung für die Stadt Schopfheim sowie die gesamte Region des Wiesentals. Mit jährlich rund 70.000 Badegästen besitzt die Einrichtung eine weit über die Stadtgrenzen hinausgehende Bedeutung für den Schul-, Vereins- und Freizeitsport sowie für Familien, Kinder und Jugendliche.
Als öffentlich zugängige Sport- und Freizeitinfrastruktur leistet das Freibad einen wichtigen Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge, zur Gesundheitsförderung, zur sozialen Integration sowie zur Steigerung der Lebensqualität in der Region. Darüber hinaus erfüllt die Anlage eine wichtige Funktion für den Schwimmsport, die Schwimmausbildung und die Wassergewöhnung von Kindern und Jugendlichen. Somit ist das Projekt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration von enormer Bedeutung.
Allerdings weist das Freibad erhebliche technische Defizite auf und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Aus diesem Grund muss die Beckenanlage inkl. der Anlagentechnik saniert werden.
Projektziel:
Ziel des Projektes ist die nachhaltige bauliche, technische und energetische Erneuerung des Freibades Schopfheim. Durch die Sanierung sollen die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen, ressourcenschonenden und klimafreundlichen Betrieb geschaffen werden sowie die Attraktivität der Anlage für alle Nutzergruppen deutlich gesteigert werden.
Die baulichen und technischen Defizite des Freibades sollen nachhaltig beseitigt werden. Gleichzeitig soll die Attraktivität des Angebots für alle Altersgruppen gesteigert werden. Durch den Einsatz moderner Edelstahlbecken, energieeffizienter Wasseraufbereitungstechnik und einer vollständig regenerativen Beckenwassererwärmung soll ein wirtschaftlicher und zukunftsfähiger Betrieb sichergestellt werden.
Förderprogramm
Es sind Fördermittel beim Bundesförderprogramm SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten – beantragt. Da es sich um eine Förderung des Bundes handelt, sind entsprechende vergaberechtliche Vorgaben zu beachten. Diese weichen zum Teil von denen des Landes Baden-Württemberg und der Kommunen ab und sind zwingend einzuhalten.
Zur Finanzierung des finanziellen Mehrbedarfs von Variante 1 sollen Mittel des LuKIFG herangezogen werden. Auch ist eine Förderung aus dem Bereich der VwV SchulBau angedacht.
Termine - vorläufig
• Leistungsphasen 1–2: abzuschließen bis 06/2027
• Leistungsphase 3: abzuschließen bis 20.09.2027
• Leistungsphase 4: 10/2027 bis 12/2027
• Leistungsphasen 5–7: 01/2028 bis 12/2028
• Baubeginn: 09/2028
• Bauausführung (LPH 8): 09/2028 bis 11/2029
• Fertigstellung und Bauabnahme: 12/2029
• Inbetriebnahme und Abrechnung: bis Juni 2030
Eine ausführliche Projektvorstellung inkl. Aufgabenbeschreibung findet sich in den Vergabeunterlagen der einzelnen Lose.
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen, die für die Sanierung und Modernisierung des Freibads in Schopfheim notwendig sind.
Es sollen insgesamt die Planungsbereiche Tragwerksplanung, Ingenieurbauwerke, Techni-sche Ausrüstung (ELT (EMSR, AG 4, 5, 7.1,8) und HLS (AG 1, 2, 3) sowie Freianlagenpla-nung gem. HOAI angeboten werden. Diese stellen einzelne Lose der Vergabe dar. Sollten Bieter sich auf mehrere oder alle Lose bewerben und sich daraus ergebene Synergien ein-preisen (Nachlass), so werden derartige Preisvorteile gewertet. Der Zuschlag wird oder die Zuschläge werden auf die Angebotskonstellation erteilt, die für die Gemeinde das insgesamt wirtschaftlichste Gebot darstellt (Wertung aller Zuschlagskriterien bei gegebener Eignung). Es ist nicht grundsätzlich geplant alle Planungsbereiche, alle Lose, an einen Bieter zu verge-ben.
Ausgangslage:
Das Freibad Schopfheim aus dem Jahr 1953 ist eine zentrale Sport-, Freizeit- und Begegnungseinrichtung für die Stadt Schopfheim sowie die gesamte Region des Wiesentals. Mit jährlich rund 70.000 Badegästen besitzt die Einrichtung eine weit über die Stadtgrenzen hinausgehende Bedeutung für den Schul-, Vereins- und Freizeitsport sowie für Familien, Kinder und Jugendliche.
Als öffentlich zugängige Sport- und Freizeitinfrastruktur leistet das Freibad einen wichtigen Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge, zur Gesundheitsförderung, zur sozialen Integration sowie zur Steigerung der Lebensqualität in der Region. Darüber hinaus erfüllt die Anlage eine wichtige Funktion für den Schwimmsport, die Schwimmausbildung und die Wassergewöhnung von Kindern und Jugendlichen. Somit ist das Projekt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration von enormer Bedeutung.
Allerdings weist das Freibad erhebliche technische Defizite auf und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Aus diesem Grund muss die Beckenanlage inkl. der Anlagentechnik saniert werden.
Projektziel:
Ziel des Projektes ist die nachhaltige bauliche, technische und energetische Erneuerung des Freibades Schopfheim. Durch die Sanierung sollen die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen, ressourcenschonenden und klimafreundlichen Betrieb geschaffen werden sowie die Attraktivität der Anlage für alle Nutzergruppen deutlich gesteigert werden.
Die baulichen und technischen Defizite des Freibades sollen nachhaltig beseitigt werden. Gleichzeitig soll die Attraktivität des Angebots für alle Altersgruppen gesteigert werden. Durch den Einsatz moderner Edelstahlbecken, energieeffizienter Wasseraufbereitungstechnik und einer vollständig regenerativen Beckenwassererwärmung soll ein wirtschaftlicher und zukunftsfähiger Betrieb sichergestellt werden.
Förderprogramm
Es sind Fördermittel beim Bundesförderprogramm SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten – beantragt. Da es sich um eine Förderung des Bundes handelt, sind entsprechende vergaberechtliche Vorgaben zu beachten. Diese weichen zum Teil von denen des Landes Baden-Württemberg und der Kommunen ab und sind zwingend einzuhalten.
Zur Finanzierung des finanziellen Mehrbedarfs von Variante 1 sollen Mittel des LuKIFG herangezogen werden. Auch ist eine Förderung aus dem Bereich der VwV SchulBau angedacht.
Termine - vorläufig
• Leistungsphasen 1–2: abzuschließen bis 06/2027
• Leistungsphase 3: abzuschließen bis 20.09.2027
• Leistungsphase 4: 10/2027 bis 12/2027
• Leistungsphasen 5–7: 01/2028 bis 12/2028
• Baubeginn: 09/2028
• Bauausführung (LPH 8): 09/2028 bis 11/2029
• Fertigstellung und Bauabnahme: 12/2029
• Inbetriebnahme und Abrechnung: bis Juni 2030
Eine ausführliche Projektvorstellung inkl. Aufgabenbeschreibung findet sich in den Vergabeunterlagen der einzelnen Lose.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 145 750 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 E95761738
Titel: Planungsleistungen Ingenieurbauwerke zur Sanierung und Modernisierung des Freibads Schopfheim
Geschätzter Wert ohne MwSt: 351 000 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Planung der Ingenieurbauwerke zur Sanierung und Modernisierung des Freibades Schopfheim. Dazu gehören insb. die Wasseraufbereitung und Wasserverteilung des Freibades, insbes. Rohwasserspeicher, Spülwasserspeicher, Beckenbauwerke, wassertechnische Rohrleitungsanlagen, Schacht- und Verbindungsbauwerke sowie zugehörige Ingenieurbauwerke der Badewassertechnik.
Sollte Variante 1 der Voruntersuchung umgesetzt werden (s. Vergabeunterlagen), so wird auch das neue Filtergebäude (Funktionsbau) dazugezählt.
In Anlehnung an die aktuelle HOAI wird die Leistung der Honorarzone III zugeordnet.
Die Leistungsphase 9 soll als besondere Leistung nach Stundenaufwand vergütet werden. Im Bedarfsfall wird die Mangelfeststellung und die Begleitung der Mangelbeseitigung erwartet, die auf Stundennachweis vergütet werden.
Weitere besondere Leistungen sind dem Mustervertrag und dem Formular Honorarberechnung zu entnehmen. Dazu gehören:
- Örtliche Bauüberwachung
- Koordination aller Planungsbereiche (Technische Ausrüstung mit 5 Anlagengruppen, Tragwerksplanung, Freianlagen, ggf. Gebäudeplanung)
- Parallele Bearbeitung der Varianten 1 und 2 bis einschließlich Leistungsphase 2 HOAI
- Fördermittelmanagement
Das Fördermittelmanagement umfasst insbesondere das Führen des Bauausgabenbuches, die Vorbereitung der einzelnen Mittelabrufe (ca. 4 Stück im Laufe der Projektzeit), die Erstellung des Schlussverwendungsnachweises und der abschließenden Dokumentation für die Fördermittelgeber.
In den Leistungsphasen 1 bis 2 sollen in allen Planungsbereichen parallel die Alternativen 1 und 2 geplant werden. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 wird sich der AG für eine Alternative entscheiden, die dann weiter geplant und ausgeführt werden soll.
Alternative 1: Variante 1 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.500 m² Wasserfläche, neues Filtergebäude, neues Kinderplanschbecken
- Variante 1 mit Druckanschwemmfilter
- Variante 2 mit Druckfilter
Alternative 2: Variante 2 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.000 m² Wasserfläche, BTA in Bestandsgebäude, neues Kinderplanschbecken
- Druckanschwemmfilter
Der Aufwand für das parallele Bearbeiten in den ersten 2 Leistungsphasen wird zusätzlich vergütet.
Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung:
Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.
Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Planung der Ingenieurbauwerke zur Sanierung und Modernisierung des Freibades Schopfheim. Dazu gehören insb. die Wasseraufbereitung und Wasserverteilung des Freibades, insbes. Rohwasserspeicher, Spülwasserspeicher, Beckenbauwerke, wassertechnische Rohrleitungsanlagen, Schacht- und Verbindungsbauwerke sowie zugehörige Ingenieurbauwerke der Badewassertechnik.
Sollte Variante 1 der Voruntersuchung umgesetzt werden (s. Vergabeunterlagen), so wird auch das neue Filtergebäude (Funktionsbau) dazugezählt.
In Anlehnung an die aktuelle HOAI wird die Leistung der Honorarzone III zugeordnet.
Die Leistungsphase 9 soll als besondere Leistung nach Stundenaufwand vergütet werden. Im Bedarfsfall wird die Mangelfeststellung und die Begleitung der Mangelbeseitigung erwartet, die auf Stundennachweis vergütet werden.
Weitere besondere Leistungen sind dem Mustervertrag und dem Formular Honorarberechnung zu entnehmen. Dazu gehören:
- Örtliche Bauüberwachung
- Koordination aller Planungsbereiche (Technische Ausrüstung mit 5 Anlagengruppen, Tragwerksplanung, Freianlagen, ggf. Gebäudeplanung)
- Parallele Bearbeitung der Varianten 1 und 2 bis einschließlich Leistungsphase 2 HOAI
- Fördermittelmanagement
Das Fördermittelmanagement umfasst insbesondere das Führen des Bauausgabenbuches, die Vorbereitung der einzelnen Mittelabrufe (ca. 4 Stück im Laufe der Projektzeit), die Erstellung des Schlussverwendungsnachweises und der abschließenden Dokumentation für die Fördermittelgeber.
In den Leistungsphasen 1 bis 2 sollen in allen Planungsbereichen parallel die Alternativen 1 und 2 geplant werden. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 wird sich der AG für eine Alternative entscheiden, die dann weiter geplant und ausgeführt werden soll.
Alternative 1: Variante 1 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.500 m² Wasserfläche, neues Filtergebäude, neues Kinderplanschbecken
- Variante 1 mit Druckanschwemmfilter
- Variante 2 mit Druckfilter
Alternative 2: Variante 2 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.000 m² Wasserfläche, BTA in Bestandsgebäude, neues Kinderplanschbecken
- Druckanschwemmfilter
Der Aufwand für das parallele Bearbeiten in den ersten 2 Leistungsphasen wird zusätzlich vergütet.
Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung:
Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.
Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postleitzahl: 79650
Stadt: Schopfheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Lörrach
🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2030-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber wählt die stufen-/ abschnittsweise Beauftragung:
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2.
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber wählt die stufen-/ abschnittsweise Beauftragung:
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2.
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002 235
Titel: Planungsleistungen Technische Ausrüstung AG 4, 5, 7.1 oder 7.2 und 8 zur Sanierung und Modernisierung des Freibads Schopfheim
Geschätzter Wert ohne MwSt: 483 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Planung der Technischen Ausrüstung AG 4, 5, 7.1 oder 7.2 und 8 zur Sanierung und Modernisierung des Freibades Schopfheim. In Anlehnung an die aktuelle HOAI wird die Leistung der Honorarzone II (AG 4 und 5) bzw. III (AG 7.1 oder 7.2 und 8) zugeordnet.
Die Leistungsphase 9 soll als besondere Leistung nach Stundenaufwand vergütet werden. Im Bedarfsfall wird die Mangelfeststellung und die Begleitung der Mangelbeseitigung erwartet, die auf Stundennachweis vergütet werden.
Weitere besondere Leistungen sind dem Mustervertrag und dem Formular Honorarberechnung zu entnehmen. Dazu gehört:
- Parallele Bearbeitung der Varianten 1 und 2 bis einschließlich Leistungsphase 2 HOAI
In den Leistungsphasen 1 bis 2 sollen in allen Planungsbereichen parallel die Alternativen 1 und 2 geplant werden. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 wird sich der AG für eine Alternative entscheiden, die dann weiter geplant und ausgeführt werden soll.
Alternative 1: Variante 1 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.500 m² Wasserfläche, neues Filtergebäude, neues Kinderplanschbecken
- Variante 1 mit Druckanschwemmfilter
- Variante 2 mit Druckfilter
Alternative 2: Variante 2 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.000 m² Wasserfläche, BTA in Bestandsgebäude, neues Kinderplanschbecken
- Druckanschwemmfilter
Der Aufwand für das parallele Bearbeiten in den ersten 2 Leistungsphasen wird zusätzlich vergütet.
Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung:
Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.
Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Planung der Technischen Ausrüstung AG 4, 5, 7.1 oder 7.2 und 8 zur Sanierung und Modernisierung des Freibades Schopfheim. In Anlehnung an die aktuelle HOAI wird die Leistung der Honorarzone II (AG 4 und 5) bzw. III (AG 7.1 oder 7.2 und 8) zugeordnet.
Die Leistungsphase 9 soll als besondere Leistung nach Stundenaufwand vergütet werden. Im Bedarfsfall wird die Mangelfeststellung und die Begleitung der Mangelbeseitigung erwartet, die auf Stundennachweis vergütet werden.
Weitere besondere Leistungen sind dem Mustervertrag und dem Formular Honorarberechnung zu entnehmen. Dazu gehört:
- Parallele Bearbeitung der Varianten 1 und 2 bis einschließlich Leistungsphase 2 HOAI
In den Leistungsphasen 1 bis 2 sollen in allen Planungsbereichen parallel die Alternativen 1 und 2 geplant werden. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 wird sich der AG für eine Alternative entscheiden, die dann weiter geplant und ausgeführt werden soll.
Alternative 1: Variante 1 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.500 m² Wasserfläche, neues Filtergebäude, neues Kinderplanschbecken
- Variante 1 mit Druckanschwemmfilter
- Variante 2 mit Druckfilter
Alternative 2: Variante 2 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.000 m² Wasserfläche, BTA in Bestandsgebäude, neues Kinderplanschbecken
- Druckanschwemmfilter
Der Aufwand für das parallele Bearbeiten in den ersten 2 Leistungsphasen wird zusätzlich vergütet.
Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung:
Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.
Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung Projektleiter*in: Referenzobjekt Badewassertechnik
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003 235
Titel: Planungsleistungen Technische Ausrüstung HLS (AG 1, 2 und 3) zur Sanierung und Modernisierung des Freibads Schopfheim
Geschätzter Wert ohne MwSt: 91 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Planung der Technischen Ausrüstung HLS (AG 1, 2, 3) zur Sanierung und Modernisierung des Freibades Schopfheim. In Anlehnung an die aktuelle HOAI wird die Leistung der Honorarzone II zugeordnet.
Die Leistungsphase 9 soll als besondere Leistung nach Stundenaufwand vergütet werden. Im Bedarfsfall wird die Mangelfeststellung und die Begleitung der Mangelbeseitigung erwartet, die auf Stundennachweis vergütet werden.
Weitere besondere Leistungen sind dem Mustervertrag und dem Formular Honorarberechnung zu entnehmen. Dazu gehört:
- Parallele Bearbeitung der Varianten 1 und 2 bis einschließlich Leistungsphase 2 HOAI
In den Leistungsphasen 1 bis 2 sollen in allen Planungsbereichen parallel die Alternativen 1 und 2 geplant werden. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 wird sich der AG für eine Alternative entscheiden, die dann weiter geplant und ausgeführt werden soll.
Alternative 1: Variante 1 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.500 m² Wasserfläche, neues Filtergebäude, neues Kinderplanschbecken
- Variante 1 mit Druckanschwemmfilter
- Variante 2 mit Druckfilter
Alternative 2: Variante 2 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.000 m² Wasserfläche, BTA in Bestandsgebäude, neues Kinderplanschbecken
- Druckanschwemmfilter
Der Aufwand für das parallele Bearbeiten in den ersten 2 Leistungsphasen wird zusätzlich vergütet.
Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung:
Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.
Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Planung der Technischen Ausrüstung HLS (AG 1, 2, 3) zur Sanierung und Modernisierung des Freibades Schopfheim. In Anlehnung an die aktuelle HOAI wird die Leistung der Honorarzone II zugeordnet.
Die Leistungsphase 9 soll als besondere Leistung nach Stundenaufwand vergütet werden. Im Bedarfsfall wird die Mangelfeststellung und die Begleitung der Mangelbeseitigung erwartet, die auf Stundennachweis vergütet werden.
Weitere besondere Leistungen sind dem Mustervertrag und dem Formular Honorarberechnung zu entnehmen. Dazu gehört:
- Parallele Bearbeitung der Varianten 1 und 2 bis einschließlich Leistungsphase 2 HOAI
In den Leistungsphasen 1 bis 2 sollen in allen Planungsbereichen parallel die Alternativen 1 und 2 geplant werden. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 wird sich der AG für eine Alternative entscheiden, die dann weiter geplant und ausgeführt werden soll.
Alternative 1: Variante 1 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.500 m² Wasserfläche, neues Filtergebäude, neues Kinderplanschbecken
- Variante 1 mit Druckanschwemmfilter
- Variante 2 mit Druckfilter
Alternative 2: Variante 2 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.000 m² Wasserfläche, BTA in Bestandsgebäude, neues Kinderplanschbecken
- Druckanschwemmfilter
Der Aufwand für das parallele Bearbeiten in den ersten 2 Leistungsphasen wird zusätzlich vergütet.
Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung:
Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.
Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004 235
Titel: Tragwerksplanungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung des Freibads Schopfheim
Geschätzter Wert ohne MwSt: 81 500 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Tragwerksplanung zur Sanierung und Modernisierung des Freibades Schopfheim. In Anlehnung an die aktuelle HOAI wird die Leistung der Honorarzone II zugeordnet.
Die besonderen Leistungen sind dem Mustervertrag und dem Formular Honorarberechnung zu entnehmen. Dazu gehören:
- Parallele Bearbeitung der Varianten 1 und 2 bis einschließlich Leistungsphase 2 HOAI
- Nachweise der Erdbebensicherung
- Ingenieurtechnische Kontrolle
In den Leistungsphasen 1 bis 2 sollen in allen Planungsbereichen parallel die Alternativen 1 und 2 geplant werden. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 wird sich der AG für eine Alternative entscheiden, die dann weiter geplant und ausgeführt werden soll.
Alternative 1: Variante 1 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.500 m² Wasserfläche, neues Filtergebäude, neues Kinderplanschbecken
- Variante 1 mit Druckanschwemmfilter
- Variante 2 mit Druckfilter
Alternative 2: Variante 2 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.000 m² Wasserfläche, BTA in Bestandsgebäude, neues Kinderplanschbecken
- Druckanschwemmfilter
Der Aufwand für das parallele Bearbeiten in den ersten 2 Leistungsphasen wird zusätzlich vergütet.
Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung:
Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.
Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Tragwerksplanung zur Sanierung und Modernisierung des Freibades Schopfheim. In Anlehnung an die aktuelle HOAI wird die Leistung der Honorarzone II zugeordnet.
Die besonderen Leistungen sind dem Mustervertrag und dem Formular Honorarberechnung zu entnehmen. Dazu gehören:
- Parallele Bearbeitung der Varianten 1 und 2 bis einschließlich Leistungsphase 2 HOAI
- Nachweise der Erdbebensicherung
- Ingenieurtechnische Kontrolle
In den Leistungsphasen 1 bis 2 sollen in allen Planungsbereichen parallel die Alternativen 1 und 2 geplant werden. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 wird sich der AG für eine Alternative entscheiden, die dann weiter geplant und ausgeführt werden soll.
Alternative 1: Variante 1 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.500 m² Wasserfläche, neues Filtergebäude, neues Kinderplanschbecken
- Variante 1 mit Druckanschwemmfilter
- Variante 2 mit Druckfilter
Alternative 2: Variante 2 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.000 m² Wasserfläche, BTA in Bestandsgebäude, neues Kinderplanschbecken
- Druckanschwemmfilter
Der Aufwand für das parallele Bearbeiten in den ersten 2 Leistungsphasen wird zusätzlich vergütet.
Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung:
Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.
Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung Projektleiter*in: Referenzobjekt Badeanstalt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: LOT-0005 235
Titel: Freianlagenplanungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung des Freibads Schopfheim
Geschätzter Wert ohne MwSt: 139 250 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Freianlagenplanung zur Sanierung und Modernisierung des Freibades Schopfheim. In Anlehnung an die aktuelle HOAI wird die Leistung der Honorarzone III zugeordnet.
Die Leistungsphase 9 soll als besondere Leistung nach Stundenaufwand vergütet werden. Im Bedarfsfall wird die Mangelfeststellung und die Begleitung der Mangelbeseitigung erwartet, die auf Stundennachweis vergütet werden.
Weitere besondere Leistungen sind dem Mustervertrag und dem Formular Honorarberechnung zu entnehmen. Dazu gehört:
- Parallele Bearbeitung der Varianten 1 und 2 bis einschließlich Leistungsphase 2 HOAI
In den Leistungsphasen 1 bis 2 sollen in allen Planungsbereichen parallel die Alternativen 1 und 2 geplant werden. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 wird sich der AG für eine Alternative entscheiden, die dann weiter geplant und ausgeführt werden soll.
Alternative 1: Variante 1 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.500 m² Wasserfläche, neues Filtergebäude, neues Kinderplanschbecken
- Variante 1 mit Druckanschwemmfilter
- Variante 2 mit Druckfilter
Alternative 2: Variante 2 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.000 m² Wasserfläche, BTA in Bestandsgebäude, neues Kinderplanschbecken
- Druckanschwemmfilter
Der Aufwand für das parallele Bearbeiten in den ersten 2 Leistungsphasen wird zusätzlich vergütet.
Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung:
Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.
Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Freianlagenplanung zur Sanierung und Modernisierung des Freibades Schopfheim. In Anlehnung an die aktuelle HOAI wird die Leistung der Honorarzone III zugeordnet.
Die Leistungsphase 9 soll als besondere Leistung nach Stundenaufwand vergütet werden. Im Bedarfsfall wird die Mangelfeststellung und die Begleitung der Mangelbeseitigung erwartet, die auf Stundennachweis vergütet werden.
Weitere besondere Leistungen sind dem Mustervertrag und dem Formular Honorarberechnung zu entnehmen. Dazu gehört:
- Parallele Bearbeitung der Varianten 1 und 2 bis einschließlich Leistungsphase 2 HOAI
In den Leistungsphasen 1 bis 2 sollen in allen Planungsbereichen parallel die Alternativen 1 und 2 geplant werden. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 wird sich der AG für eine Alternative entscheiden, die dann weiter geplant und ausgeführt werden soll.
Alternative 1: Variante 1 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.500 m² Wasserfläche, neues Filtergebäude, neues Kinderplanschbecken
- Variante 1 mit Druckanschwemmfilter
- Variante 2 mit Druckfilter
Alternative 2: Variante 2 der Fritz Planung GmbH, 16.06.2026
- Sanierung Kombibecken inkl. neuer BTA, 1.000 m² Wasserfläche, BTA in Bestandsgebäude, neues Kinderplanschbecken
- Druckanschwemmfilter
Der Aufwand für das parallele Bearbeiten in den ersten 2 Leistungsphasen wird zusätzlich vergütet.
Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung:
Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen.
Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-11-30 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-16 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der vollständig ausgefüllte und in Textform unterschriebene Teilnahmeantrag ist zwingend einzureichen und wird nicht nachgefordert.
Fehlerhafte Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Die Abgabe des Honorarangebots hat über das zur Verfügung gestellte Formular Honorarberechnung zu erfolgen. Das Formular Honorarberechnung muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden und wird nicht nachgefordert.
Der vollständig ausgefüllte und in Textform unterschriebene Teilnahmeantrag ist zwingend einzureichen und wird nicht nachgefordert.
Fehlerhafte Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Die Abgabe des Honorarangebots hat über das zur Verfügung gestellte Formular Honorarberechnung zu erfolgen. Das Formular Honorarberechnung muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden und wird nicht nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es ist zu gewährleisten, dass die Ausführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (§ 73 Abs. 3 VgV). Bestehen wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, so ist zu erläutern, inwiefern die Ausführung der Leistungen trotzdem unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt. Der Nachweis erfolgt über eine Eigenerklärung im Teilnahmeantrag.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist zu gewährleisten, dass die Ausführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (§ 73 Abs. 3 VgV). Bestehen wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, so ist zu erläutern, inwiefern die Ausführung der Leistungen trotzdem unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt. Der Nachweis erfolgt über eine Eigenerklärung im Teilnahmeantrag.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 2,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden verfügt. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied entsprechend.
Vor Zuschlagserteilung muss ein aktueller Nachweis des Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen besteht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 2,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden verfügt. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied entsprechend.
Vor Zuschlagserteilung muss ein aktueller Nachweis des Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen besteht.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe von Referenzenobjekten als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei dürfen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angegeben werden, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird. Als geeignet werden Büros eingestuft, die ein Referenzobjekt gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben.
Mindestforderungen:
- Es handelt sich um die Planung eines Ingenieurbauwerkes für die Sanierung einer Badeanstalt (z.B. Hallenbad, Freibad, Neubau, Sanierung oder Modernisierung).
- Referenzprojekt mind. in HZ III gem. § 44 HOAI eingeordnet.
- Die Inbetriebnahme des Referenzprojektes (Übergabe an die Nutzenden) ist zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen und liegt nicht länger als 10 Jahre zurück (10/2016).
- Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 vollständig selbst erbracht.
- Vergleichbare Größenordnung (anrechenbare Kosten KG 300+400) mind. 2,3 Mio. € netto.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von Referenzenobjekten als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei dürfen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angegeben werden, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird. Als geeignet werden Büros eingestuft, die ein Referenzobjekt gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben.
Mindestforderungen:
- Es handelt sich um die Planung eines Ingenieurbauwerkes für die Sanierung einer Badeanstalt (z.B. Hallenbad, Freibad, Neubau, Sanierung oder Modernisierung).
- Referenzprojekt mind. in HZ III gem. § 44 HOAI eingeordnet.
- Die Inbetriebnahme des Referenzprojektes (Übergabe an die Nutzenden) ist zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen und liegt nicht länger als 10 Jahre zurück (10/2016).
- Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 vollständig selbst erbracht.
- Vergleichbare Größenordnung (anrechenbare Kosten KG 300+400) mind. 2,3 Mio. € netto.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Auftragsausführung muss durch ein Projektteam bestehend aus Projektleiter*in, stellvertretendem/r Projektleiter*in sowie Bauleiter*in erfolgen. Doppelbesetzungen sind möglich, jedoch können Projektleiter*in und stellvertretende/r Projektleiter*in nicht dieselbe Person sein. Die Benennung des Projektteams erfolgt mit Angebotsabgabe. Der Nachweis, dass für die Auftragsausführung im Falle einer Beauftragung ein Projektteam zur Verfügung steht, das die o.g. Anforderungen erfüllt, erfolgt im Rahmen des Teilnahmeantrags über eine Eigenerklärung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Auftragsausführung muss durch ein Projektteam bestehend aus Projektleiter*in, stellvertretendem/r Projektleiter*in sowie Bauleiter*in erfolgen. Doppelbesetzungen sind möglich, jedoch können Projektleiter*in und stellvertretende/r Projektleiter*in nicht dieselbe Person sein. Die Benennung des Projektteams erfolgt mit Angebotsabgabe. Der Nachweis, dass für die Auftragsausführung im Falle einer Beauftragung ein Projektteam zur Verfügung steht, das die o.g. Anforderungen erfüllt, erfolgt im Rahmen des Teilnahmeantrags über eine Eigenerklärung.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten. Nachweis des besonderen Berufsstandes, gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 i. V. m. § 75 (1) und (3) VgV:
Es gelten folgende fachliche Anforderungen für die Planungsleistungen: Bei natürlichen Personen gilt die fachliche Anforderung als erfüllt, wenn ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis vorgelegt werden kann, die berechtigen, in der Bundesrepublik Deutschland als Planer_in im Bereich Ingenieurbauwerke tätig zu werden.
Die Qualifikation kann vom Projektteam erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens. Die Qualifikation kann nicht über eine Eignungsleihe erbracht werden.
Juristische Personen sind nur zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage des nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
Eine Person im Unternehmen muss bauvorlageberechtigt nach § 43 Abs. 3 und 6 LBO B.W. sein. Der Nachweis ist durch Listeneintrag bei der Ingenieurkammer B.W. oder der Architektenkammer B.W. zu führen (oder vergleichbar).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten. Nachweis des besonderen Berufsstandes, gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 i. V. m. § 75 (1) und (3) VgV:
Es gelten folgende fachliche Anforderungen für die Planungsleistungen: Bei natürlichen Personen gilt die fachliche Anforderung als erfüllt, wenn ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis vorgelegt werden kann, die berechtigen, in der Bundesrepublik Deutschland als Planer_in im Bereich Ingenieurbauwerke tätig zu werden.
Die Qualifikation kann vom Projektteam erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens. Die Qualifikation kann nicht über eine Eignungsleihe erbracht werden.
Juristische Personen sind nur zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage des nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
Eine Person im Unternehmen muss bauvorlageberechtigt nach § 43 Abs. 3 und 6 LBO B.W. sein. Der Nachweis ist durch Listeneintrag bei der Ingenieurkammer B.W. oder der Architektenkammer B.W. zu führen (oder vergleichbar).
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als geeignet werden Büros eingestuft, deren durchschnittlichen Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter*innen im Bereich Ingenieurbauwerke (inkl. Unternehmensleitung, ohne freie und kaufmännische Mitarbeitende sowie Praktikanten und Hilfskräfte) in den Jahren 2023 bis 2025 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung mindestens 4 betragen hat (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8. VgV).
Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft werden die Beschäftigentenzahlen der einzelnen Mitglieder addiert. Hier ist die Anzahl für jedes Mitglied anzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als geeignet werden Büros eingestuft, deren durchschnittlichen Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter*innen im Bereich Ingenieurbauwerke (inkl. Unternehmensleitung, ohne freie und kaufmännische Mitarbeitende sowie Praktikanten und Hilfskräfte) in den Jahren 2023 bis 2025 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung mindestens 4 betragen hat (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8. VgV).
Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft werden die Beschäftigentenzahlen der einzelnen Mitglieder addiert. Hier ist die Anzahl für jedes Mitglied anzugeben.
Ausschlussgrund:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und §124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.).
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw.
Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden.
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und §124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.).
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw.
Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden.
Gemäß § 46 Abs. 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.
Gemäß § 46 Abs. 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Eigenbetrieb Versorgungsbetriebe Schopfheim
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00005364
Postanschrift: Hauptstraße 31
Postleitzahl: 79650
Postort: Schopfheim
Region: Lörrach
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@schopfheim.de📧
Telefon: +49 76 22 39 60📞
URL: https://www.schopfheim.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E95761738🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E95761738🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Bewerber-/ Bietergemeinschaft:
Im Falle einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist Anlage 1 der Vergabeunterlagen auszufüllen und hochzuladen. Es sind dort nähere Angaben zu den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und der Aufgabenteilung zu machen.
Eignungsleihe:
Im Falle einer Eignungsleihe, ist die Eignung des Eignungsverleihers für den betroffenen Bereich nachzuweisen und eine Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Hierfür ist Anlage 2 der Vergabeunterlagen für jedes Unternehmen, bei dem eine Eignung geliehen werden soll, auszufüllen und hochzuladen.
Ein Bewerber oder Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (§ 47 Absatz 1 Nummer 3 VgV). Der Eignungsverleiher ist in diesem Fall als Nachunternehmen zu beauftragen und in Referenzen genannte Personen sind für die entsprechenden Teilleistungen einzusetzen.
Vergabe von Unteraufträgen:
Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmen ist mit Angebotsabgabe anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen. Die Benennung der Nachunternehmer mit entsprechender Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit Angebotsabgabe erforderlich (Anlage 3). Der Auftraggeber überprüft vor Zuschlagserteilung, ob die vorgesehenen Nachunternehmen für die zu erbringenden Teilleistungen geeignet sind und ob Gründe für einen Ausschluss vorliegen. Hierfür können weitere Angaben angefordert werden.
Weitere Hinweise zum Verfahren:
Die Einzelheiten der zu vergebenden Leistungen ergeben sich aus der EU-Bekanntmachung und den nachfolgend aufgeführten Unterlagen:
• Teilnahmeantrag
• Verfahrensbeschreibung
• Erläuterung Vergabekriterien
• Bewertungsmatrix
• Unterlagen zum Projekt
Teilnahmeantrag und Angebot inkl. aller weiteren erforderlichen Nachweise und Unterlagen sind zwingend vor Ablauf der vorgegebenen Einreichungsfrist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zulässig. Wertungsrelevante Nachweise und Angaben können nicht nachgereicht werden. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Unterzeichnung des Teilnahmeantrags bzw. Angebots kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Der Einreichungstermin für Teilnahmeantrag und Angebot sowie die geltenden Bedingungen bzgl. Nachforderung von Unterlagen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.
Für nähere Informationen zu Eignungsprüfung und Zuschlagserteilung siehe Dokument „Erläuterung Vergabekriterien“.
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bieter einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister sowie dem Handels-/ Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern.
Für die Teilnahme am Verfahren werden keine Kosten erstattet.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des bewerbenden Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist die Vergabestelle unverzüglich innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist in Textform darauf hinzuweisen.
Diesbezügliche Hinweise sind in Textform über das Vergabeportal unter "Bieterkommunikation“ an die Vergabestelle einzureichen. Hier sind auch alle Antworten einsehbar. Die Fragen bzw. Hinweise werden in Abhängigkeit von der technischen und/oder (vergabe-)rechtlichen Komplexität baldmöglichst anonymisiert beantwortet. Die entsprechenden Antworten werden im Bereich „Vergabeunterlagen“ eingestellt und sind für alle Bewerber einsehbar. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass diese Informationen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden. Auskünfte und evtl. weitere für das Verfahren relevante Informationen werden nur im Falle einer vorherigen Registrierung an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im System hinterlegt haben.
Weitere Informationen zur Bedienung des Systems finden sich im Vergabeportal im Bereich „Bedienungsanleitungen“. Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich gerne an die technische Hotline von subreport wenden: 0221 985 78-0.
Bewerber-/ Bietergemeinschaft:
Im Falle einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist Anlage 1 der Vergabeunterlagen auszufüllen und hochzuladen. Es sind dort nähere Angaben zu den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und der Aufgabenteilung zu machen.
Eignungsleihe:
Im Falle einer Eignungsleihe, ist die Eignung des Eignungsverleihers für den betroffenen Bereich nachzuweisen und eine Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Hierfür ist Anlage 2 der Vergabeunterlagen für jedes Unternehmen, bei dem eine Eignung geliehen werden soll, auszufüllen und hochzuladen.
Ein Bewerber oder Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (§ 47 Absatz 1 Nummer 3 VgV). Der Eignungsverleiher ist in diesem Fall als Nachunternehmen zu beauftragen und in Referenzen genannte Personen sind für die entsprechenden Teilleistungen einzusetzen.
Vergabe von Unteraufträgen:
Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmen ist mit Angebotsabgabe anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen. Die Benennung der Nachunternehmer mit entsprechender Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit Angebotsabgabe erforderlich (Anlage 3). Der Auftraggeber überprüft vor Zuschlagserteilung, ob die vorgesehenen Nachunternehmen für die zu erbringenden Teilleistungen geeignet sind und ob Gründe für einen Ausschluss vorliegen. Hierfür können weitere Angaben angefordert werden.
Weitere Hinweise zum Verfahren:
Die Einzelheiten der zu vergebenden Leistungen ergeben sich aus der EU-Bekanntmachung und den nachfolgend aufgeführten Unterlagen:
• Teilnahmeantrag
• Verfahrensbeschreibung
• Erläuterung Vergabekriterien
• Bewertungsmatrix
• Unterlagen zum Projekt
Teilnahmeantrag und Angebot inkl. aller weiteren erforderlichen Nachweise und Unterlagen sind zwingend vor Ablauf der vorgegebenen Einreichungsfrist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zulässig. Wertungsrelevante Nachweise und Angaben können nicht nachgereicht werden. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Unterzeichnung des Teilnahmeantrags bzw. Angebots kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Der Einreichungstermin für Teilnahmeantrag und Angebot sowie die geltenden Bedingungen bzgl. Nachforderung von Unterlagen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.
Für nähere Informationen zu Eignungsprüfung und Zuschlagserteilung siehe Dokument „Erläuterung Vergabekriterien“.
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bieter einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister sowie dem Handels-/ Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern.
Für die Teilnahme am Verfahren werden keine Kosten erstattet.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des bewerbenden Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist die Vergabestelle unverzüglich innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist in Textform darauf hinzuweisen.
Diesbezügliche Hinweise sind in Textform über das Vergabeportal unter "Bieterkommunikation“ an die Vergabestelle einzureichen. Hier sind auch alle Antworten einsehbar. Die Fragen bzw. Hinweise werden in Abhängigkeit von der technischen und/oder (vergabe-)rechtlichen Komplexität baldmöglichst anonymisiert beantwortet. Die entsprechenden Antworten werden im Bereich „Vergabeunterlagen“ eingestellt und sind für alle Bewerber einsehbar. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass diese Informationen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden. Auskünfte und evtl. weitere für das Verfahren relevante Informationen werden nur im Falle einer vorherigen Registrierung an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im System hinterlegt haben.
Weitere Informationen zur Bedienung des Systems finden sich im Vergabeportal im Bereich „Bedienungsanleitungen“. Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich gerne an die technische Hotline von subreport wenden: 0221 985 78-0.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE182058334
Postleitzahl: 76247
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind und nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind und nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-30+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 212-758730 (2026-10-30)