Projektbeschreibung Das Saar-Mosel-Stadion Konz wurde in seiner jetzigen Ausführung in den Jahren 1994 und 1995 gebaut und im Oktober 1995 fertiggestellt. Die leichtathletischen Anlagen wurden daraufhin sofort an die Nutzer übergeben, während dem neu eingesäten Rasen die nach den Baurichtlinien empfohlene, nutzungsfreie „Überwinterung“ zugestanden wurde. Seitdem ist das Stadion, vor allem von Frühjahr bis Herbst, die tägliche Sportstätte der rd. 1.400 Schüler im Schulzentrum Konz, die Trainings- und Heimspielstätte des Sportvereins und die Trainings- und Wettkampfstätte der Turngemeinde Konz. Nach nunmehr 30 Jahren intensiver Nutzung durch die Vereine, Schulsport und vor allem überregionale Landes-Schulsportfeste der ADD und herausragende Leichtathletikmeisterschaften der Turngemeinde Konz werden immer mehr Mängel und Schäden sichtbar. So ist die Abflussrinne zwischen dem Rasen und der Kunststofflaufbahn so schadhaft, dass die Abdeckungen nicht mehr zu fixieren sind und somit eine Unfallgefahr darstellen. Hier muss aller Voraussicht nach die komplette Rinne erneuert werden. Der gesamte Kunststoffbelag ist zwischenzeitlich abgenutzt und weist teils sogar Löscher auf. Die gilt auch für die Bereiche der Hochsprungmatten, des Wurfrings und bei der Weitsprunganlage. Daher muss der Kunststoffbelag abgetragen, erneuert und somit auch die Linierung neu angebracht werden. Da die Bereiche um die Trainingsweitsprunganlage lediglich aus Tennenmaterial hergestellt sind und auf öffentlichen Anlagen der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten ist, ist dieser Bereich aufgrund des Unkrautbefalls kaum noch zu nutzen. Somit soll auch diese Fläche mit einem entsprechenden Kunststoffbelag versehen werden. Die Wettkampfkugelstoßanlage ist zu erneuern, da diese nicht mehr den Vorgaben entspricht. Der Wurfring und die Stabhochsprunganlage entsprechen nicht mehr den heutigen Wettkampfvorgaben. Die Rasenschicht ist aufgrund von erforderlichen Besandungsmaßnahmen zwischenzeitlich rd. 10 cm höher als auf ursprünglichem Niveau und der Spielfeldeinfassung. Im Rahmen der geplanten Maßnahme muss die Rasenschicht durch Entnahme und Neuansaat wieder auf das ursprüngliche Planungsniveau gebracht werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierungsmaßnahmen am Stadion Konz
Referenznummer: 2026.3.009
Kurze Beschreibung:
“Projektbeschreibung
Das Saar-Mosel-Stadion Konz wurde in seiner jetzigen Ausführung in den Jahren 1994 und 1995 gebaut und im Oktober 1995...”
Kurze Beschreibung
Projektbeschreibung
Das Saar-Mosel-Stadion Konz wurde in seiner jetzigen Ausführung in den Jahren 1994 und 1995 gebaut und im Oktober 1995 fertiggestellt.
Die leichtathletischen Anlagen wurden daraufhin sofort an die Nutzer übergeben, während dem neu eingesäten Rasen die nach den Baurichtlinien empfohlene, nutzungsfreie „Überwinterung“ zugestanden wurde.
Seitdem ist das Stadion, vor allem von Frühjahr bis Herbst, die tägliche Sportstätte der rd. 1.400 Schüler im Schulzentrum Konz, die Trainings- und Heimspielstätte des Sportvereins und die Trainings- und Wettkampfstätte der Turngemeinde Konz.
Nach nunmehr 30 Jahren intensiver Nutzung durch die Vereine, Schulsport und vor allem überregionale Landes-Schulsportfeste der ADD und herausragende Leichtathletikmeisterschaften der Turngemeinde Konz werden immer mehr Mängel und Schäden sichtbar.
So ist die Abflussrinne zwischen dem Rasen und der Kunststofflaufbahn so schadhaft, dass die Abdeckungen nicht mehr zu fixieren sind und somit eine Unfallgefahr darstellen. Hier muss aller Voraussicht nach die komplette Rinne erneuert werden.
Der gesamte Kunststoffbelag ist zwischenzeitlich abgenutzt und weist teils sogar Löscher auf. Die gilt auch für die Bereiche der Hochsprungmatten, des Wurfrings und bei der Weitsprunganlage. Daher muss der Kunststoffbelag abgetragen, erneuert und somit auch die Linierung neu angebracht werden.
Da die Bereiche um die Trainingsweitsprunganlage lediglich aus Tennenmaterial hergestellt sind und auf öffentlichen Anlagen der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten ist, ist dieser Bereich aufgrund des Unkrautbefalls kaum noch zu nutzen.
Somit soll auch diese Fläche mit einem entsprechenden Kunststoffbelag versehen werden.
Die Wettkampfkugelstoßanlage ist zu erneuern, da diese nicht mehr den Vorgaben entspricht.
Der Wurfring und die Stabhochsprunganlage entsprechen nicht mehr den heutigen Wettkampfvorgaben.
Die Rasenschicht ist aufgrund von erforderlichen Besandungsmaßnahmen zwischenzeitlich rd. 10 cm höher als auf ursprünglichem Niveau und der Spielfeldeinfassung. Im Rahmen der geplanten Maßnahme muss die Rasenschicht durch Entnahme und Neuansaat wieder auf das ursprüngliche
Planungsniveau gebracht werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Projektbeschreibung
Das Saar-Mosel-Stadion Konz wurde in seiner jetzigen Ausführung in den Jahren 1994 und 1995 gebaut und im Oktober 1995...”
Beschreibung der Beschaffung
Projektbeschreibung
Das Saar-Mosel-Stadion Konz wurde in seiner jetzigen Ausführung in den Jahren 1994 und 1995 gebaut und im Oktober 1995 fertiggestellt.
Die leichtathletischen Anlagen wurden daraufhin sofort an die Nutzer übergeben, während dem neu eingesäten Rasen die nach den Baurichtlinien empfohlene, nutzungsfreie „Überwinterung“ zugestanden wurde.
Seitdem ist das Stadion, vor allem von Frühjahr bis Herbst, die tägliche Sportstätte der rd. 1.400 Schüler im Schulzentrum Konz, die Trainings- und Heimspielstätte des Sportvereins und die Trainings- und Wettkampfstätte der Turngemeinde Konz.
Nach nunmehr 30 Jahren intensiver Nutzung durch die Vereine, Schulsport und vor allem überregionale Landes-Schulsportfeste der ADD und herausragende Leichtathletikmeisterschaften der Turngemeinde Konz werden immer mehr Mängel und Schäden sichtbar.
So ist die Abflussrinne zwischen dem Rasen und der Kunststofflaufbahn so schadhaft, dass die Abdeckungen nicht mehr zu fixieren sind und somit eine Unfallgefahr darstellen. Hier muss aller Voraussicht nach die komplette Rinne erneuert werden.
Der gesamte Kunststoffbelag ist zwischenzeitlich abgenutzt und weist teils sogar Löscher auf. Die gilt auch für die Bereiche der Hochsprungmatten, des Wurfrings und bei der Weitsprunganlage. Daher muss der Kunststoffbelag abgetragen, erneuert und somit auch die Linierung neu angebracht werden.
Da die Bereiche um die Trainingsweitsprunganlage lediglich aus Tennenmaterial hergestellt sind und auf öffentlichen Anlagen der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten ist, ist dieser Bereich aufgrund des Unkrautbefalls kaum noch zu nutzen.
Somit soll auch diese Fläche mit einem entsprechenden Kunststoffbelag versehen werden.
Die Wettkampfkugelstoßanlage ist zu erneuern, da diese nicht mehr den Vorgaben entspricht.
Der Wurfring und die Stabhochsprunganlage entsprechen nicht mehr den heutigen Wettkampfvorgaben.
Die Rasenschicht ist aufgrund von erforderlichen Besandungsmaßnahmen zwischenzeitlich rd. 10 cm höher als auf ursprünglichem Niveau und der Spielfeldeinfassung. Im Rahmen der geplanten Maßnahme muss die Rasenschicht durch Entnahme und Neuansaat wieder auf das ursprüngliche
Planungsniveau gebracht werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen📦
Ort der Leistung: Trier-Saarburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-15 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es ist eine stufenweise Beauftragung der bezeichneten Leistungen vorgesehen. Verbindlich beauftragt werden die LPH 1-5 alle weiteren LPH können in einer...”
Beschreibung der Optionen
Es ist eine stufenweise Beauftragung der bezeichneten Leistungen vorgesehen. Verbindlich beauftragt werden die LPH 1-5 alle weiteren LPH können in einer oder mehrere Leistungsstufen (Bedarfspositionen) beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 4 ff. des Vertrages.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gemäß Erläuterungen Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen sind
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-21 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-21 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Am Markt 10, 54329 Konz
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. Im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. Im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder
vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend
unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Landschaftsarchitekt oder Bauingenieur (oder gleichwertig)“ gemäß § 75 Abs....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Landschaftsarchitekt oder Bauingenieur (oder gleichwertig)“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
2. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1. nachweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber
behält sich vor,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber
behält sich vor, die Vorlage der für den Auftragnehmer verlangten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch
für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
2. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die die für den Auftragnehmer geforderten Nachweise vorzulegen.
3. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebraucht gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weisen der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
- „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderl-chen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € sowie für Sach- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beiträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen. Für die vorgenannten Auskünfte sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 218a). Alternativ kann auch ein anderes Nachweisdokument eingereicht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 7 Jahren (abgeschlossen nach dem
1. Januar 2019, als Projektabschluss gilt die abgeschlossene Leistungsphase...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 7 Jahren (abgeschlossen nach dem
1. Januar 2019, als Projektabschluss gilt die abgeschlossene Leistungsphase 8 mit Abnahme) im Bereich der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI mit Erbringung (mindestes) der Leistungsphasen 1-8 bei einer Projektgröße mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 100.000€.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
• Planung von Sportaußenanlagen
• Erneuerung oder Neubau von Kunststofflaufbahnen
• Planung von Wurf- oder Sprunganlagen (Kugelstoß / Diskus / Stabhochsprung)
• Sportplatzentwässerung / Rinnenbau
• Herstellung oder Wiederherstellung von Rasenflächen im Sportstättenbau
Hierzu ist das Formblatt 253 – Nachweis von Referenzprojekten zu verwenden. Es sind folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Projekts;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Datum (Tag) des Projektabschlusses des Referenzprojekts;
• Angabe der anrechenbaren Kosten
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Zeiträumen
“1. Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen...”
1. Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
2. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform einzureichen.
3. Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer 5.1.11)
entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
4. Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
5. Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB sowie sonstiger Schriftverkehr, wie z.Bsp. Nachforderungen, erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Mitgliedern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem bevollmächtigten Vertreter der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
6. Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
7. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
8. Die in Ziffer 5.1.3 genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar.
9. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB
254) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben
10. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (FB 251) sowie zur Beachtung des LTTG RLP (FB 245) dem Angebot beizufügen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131-162234📞
URL: https://www.mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 074-259547 (2026-04-14)