Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) hat entsprechend dem bestehenden Abwasserbeseitigungskonzept auf Basis der SüwVO Abw NRW die Prüfung des Zustandes seiner Kanäle im Einzugsgebiet der Kläranlage Dhünn sowie im Einzugsgebiet der Kläranlage Leverkusen (Ortsteil Dabringhausen) veranlasst. Die Kanalisation wurde gereinigt und untersucht. Auf Grundlage der Ergebnisse wurde eine Zustandseinstufung sowie eine erste grobe Kostenschätzung zur Sanierung der Schächte und Kanäle erstellt. Auf Grundlage dieser Informationen sollen nun die Ingenieurleistungen zur Sanierungsplanung sowie Ausschreibung und Bauüberwachung der gesamten Maßnahme ab Leistungsphase 1 bis 7 sowie örtliche Bauüberwachung im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach GWB und VgV angefragt und vergeben werden. Zeitplan: Die Vergabeentscheidung für die Planungsleistungen ist anvisiert für den 31.12.2023 • Beginn der Planungen ab Januar 2024 • Vergabe der Sanierungsmaßnahmen im September 2024 • Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen bis April 2026
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-29.
Auftragsbekanntmachung (2023-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) hat entsprechend dem bestehenden Abwasserbeseitigungskonzept auf Basis der SüwVO Abw NRW die Prüfung des Zustandes seiner Kanäle im Einzugsgebiet der Kläranlage Dhünn sowie im Einzugsgebiet der Kläranlage Leverkusen (Ortsteil Dabringhausen) veranlasst.
Die Kanalisation wurde gereinigt und untersucht. Auf Grundlage der Ergebnisse wurde eine Zustandseinstufung sowie eine erste grobe Kostenschätzung zur Sanierung der Schächte und Kanäle erstellt.
Auf Grundlage dieser Informationen sollen nun die Ingenieurleistungen zur Sanierungsplanung sowie Ausschreibung und Bauüberwachung der gesamten Maßnahme ab Leistungsphase 1 bis 7 sowie örtliche Bauüberwachung im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach GWB und VgV angefragt und vergeben werden.
Zeitplan:
Die Vergabeentscheidung für die Planungsleistungen ist anvisiert für den 31.12.2023
• Beginn der Planungen ab Januar 2024
• Vergabe der Sanierungsmaßnahmen im September 2024
• Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen bis April 2026
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) hat entsprechend dem bestehenden Abwasserbeseitigungskonzept auf Basis der SüwVO Abw NRW die Prüfung des Zustandes seiner Kanäle im Einzugsgebiet der Kläranlage Dhünn sowie im Einzugsgebiet der Kläranlage Leverkusen (Ortsteil Dabringhausen) veranlasst.
Die Kanalisation wurde gereinigt und untersucht. Auf Grundlage der Ergebnisse wurde eine Zustandseinstufung sowie eine erste grobe Kostenschätzung zur Sanierung der Schächte und Kanäle erstellt.
Auf Grundlage dieser Informationen sollen nun die Ingenieurleistungen zur Sanierungsplanung sowie Ausschreibung und Bauüberwachung der gesamten Maßnahme ab Leistungsphase 1 bis 7 sowie örtliche Bauüberwachung im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach GWB und VgV angefragt und vergeben werden.
Zeitplan:
Die Vergabeentscheidung für die Planungsleistungen ist anvisiert für den 31.12.2023
• Beginn der Planungen ab Januar 2024
• Vergabe der Sanierungsmaßnahmen im September 2024
• Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen bis April 2026
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-04 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 126-400454
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Die Aufgabenstellung für die zweite Stufe des Verfahrens inkl. Bewertungsmatrix ("Bewertungsmatrix Angebot (Zuschlagskriterien)") und Angaben zur Bearbeitungszeit liegen den Vergabeunterlagen bei.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) hat entsprechend dem bestehenden Abwasserbeseitigungskonzept auf Basis der SüwVO Abw NRW die Prüfung des Zustandes seiner Kanäle im Einzugsgebiet der Kläranlage Dhünn sowie im Einzugsgebiet der Kläranlage Leverkusen (Ortsteil Dabringhausen) veranlasst.
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) hat entsprechend dem bestehenden Abwasserbeseitigungskonzept auf Basis der SüwVO Abw NRW die Prüfung des Zustandes seiner Kanäle im Einzugsgebiet der Kläranlage Dhünn sowie im Einzugsgebiet der Kläranlage Leverkusen (Ortsteil Dabringhausen) veranlasst.
Die Kanalisation wurde gereinigt und untersucht. Auf Grundlage der Ergebnisse wurde eine Zustandseinstufung sowie eine erste grobe Kostenschätzung zur Sanierung der Schächte und Kanäle erstellt.
Auf Grundlage dieser Informationen sollen nun die Ingenieurleistungen zur Sanierungsplanung sowie Ausschreibung und Bauüberwachung der gesamten Maßnahme ab Leistungsphase 1 bis 7 sowie örtliche Bauüberwachung im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach GWB und VgV angefragt und vergeben werden.
Auf Grundlage dieser Informationen sollen nun die Ingenieurleistungen zur Sanierungsplanung sowie Ausschreibung und Bauüberwachung der gesamten Maßnahme ab Leistungsphase 1 bis 7 sowie örtliche Bauüberwachung im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach GWB und VgV angefragt und vergeben werden.
Zeitplan:
Die Vergabeentscheidung für die Planungsleistungen ist anvisiert für den 31.12.2023
• Beginn der Planungen ab Januar 2024
• Vergabe der Sanierungsmaßnahmen im September 2024
• Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen bis April 2026
Folgende Leistungen sind für die geplante Sanierungsmaßnahme anzubieten:
1.) Ingenieurleistungen für den Kanalbau gem. § 43 und Anlage 12 HOAI
Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2 Vorplanung
Leistungsphase 3 Entwurfsplanung
Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung
Leistungsphase 5 Ausführungsplanung
Leistungsphase 6 Vorbereiten der Vergabe
Leistungsphase 7 Mitwirken bei der Vergabe
(Leistungsphase 8: entfällt)
Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung
2.) Örtliche Bauüberwachung gem. Anlage 12 zu § 43 (HOAI)
Es ist von rund 3 Baustellenbesuchen pro Woche auszugehen.
3.) Bestandsunterlagen
Die Bestandsunterlagen /-pläne sind ebenfalls mit anzubieten. Diese sind zwingende Voraussetzung für die Baustellenabnahme. Siehe hierzu auch die Anlagen „Richtlinie CAD-Zeichnungen“ und „Richtlinie Bestandsunterlagen“.
4.) Grundlage der Honorarermittlung
Der Honorarermittlung liegt die HOAI-Fassung 2021 zugrunde. Die Baumaßnahme ist der Honorarzone II zugeordnet.
Folgende anrechenbare Kosten der Gesamtsanierungsmaßnahme wurden -wie oben beschrieben- bereits ermittelt und sind in der Angebotserstellung der Honorarberechnung zu Grunde zu legen:
(rein nachrichtliche Information: Kostenanteil der Schächte rund 7%, Anteil der Haltungen ca. 93%)
Wichtig:
Die Wertungsmatrix für die späteren Angebote kann den Informationsunterlagen, die bereits mit dem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt werden, entnommen werden (2_Informativ vorab die Entwürfe der Vergabeunterlagen.zip).
Zusätzliche Informationen:
Die Aufgabenstellung für die zweite Stufe des Verfahrens inkl. Bewertungsmatrix ("Bewertungsmatrix Angebot (Zuschlagskriterien)") und Angaben zur Bearbeitungszeit liegen den Vergabeunterlagen bei.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 42929 Wermelskirchen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag = Bewerbungsformular muss fristgerecht elektronisch über dieVergabeplattform ELViS des subreports eingereicht werden. Teilnahmeanträge in Schriftform, per E-Mailoder per Fax werden nicht berücksichtigt. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften (BG) haben grundsätzlichalle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme Angaben zum PL sowie zu denReferenzen.
Der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag = Bewerbungsformular muss fristgerecht elektronisch über dieVergabeplattform ELViS des subreports eingereicht werden. Teilnahmeanträge in Schriftform, per E-Mailoder per Fax werden nicht berücksichtigt. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften (BG) haben grundsätzlichalle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme Angaben zum PL sowie zu denReferenzen.
Pro Auswahlkriterium können 0-3 Pkte vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolgerichtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl bis max. 300 Pkte. Es werden max. 5 Bewerber (= die mit d.höchsten Punktzahl) zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Pro Auswahlkriterium können 0-3 Pkte vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolgerichtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl bis max. 300 Pkte. Es werden max. 5 Bewerber (= die mit d.höchsten Punktzahl) zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
mittlerer Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre: Wichtungsfaktor 10 - unter 0,5 Mio. €/p.a.= Ausschluss, mind.0,5 Mio. €/p.a.= 0 Pkte., über 0,5 Mio. €/p.a.= 1 Punkt, über 1,5 Mio. €/p.a.= 2 Pkte. und über 3 Mio. €/p.a.= 3Punkte (Pkte. sind nicht kummulativ, sondern alternativ!).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
mittlerer Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre: Wichtungsfaktor 10 - unter 0,5 Mio. €/p.a.= Ausschluss, mind.0,5 Mio. €/p.a.= 0 Pkte., über 0,5 Mio. €/p.a.= 1 Punkt, über 1,5 Mio. €/p.a.= 2 Pkte. und über 3 Mio. €/p.a.= 3Punkte (Pkte. sind nicht kummulativ, sondern alternativ!).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten;
2. Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch und in Textform gem.§ 126 BGB über die e-Vergabe Plattform (d.h. Ausschluss v. TA, die schriftl., per E-Mail o. Fax eingereichtwerden);
3. bei Bewerbergemeinschaften (BG): vorliegen der Erklärung zur BG;
4. Angaben zu Nachunternehmern (NU): vorliegen der Erklärung zu NU;
5. Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), dann: vorliegen derVerpflichtungserklärung d. anderen Unternehmen;
6. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbungunterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw.unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbungunterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw.unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge;
7. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
8. Erklärung zur wirtschaftlichen verknüpfung mit anderen Unternehmen 9. Angaben zurBerufshaftpflichtversicherung: mind. 1,5 Mio Deckungssumme f. Personen- u. 300.000 € f. Sachschäden;
10. Angaben zum (Mindest-)gesamtumsatz, mind. 0,5 Mio. € pro Jahr in den letzten 3 Jahren
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. pos. Referenzen v. vglb., abgeschl. Leistungen in den letzten 3 J.: WF 30 - unter 3 pos. Ref.= Ausschluss, 3pos. Ref.= 0 Pkte., 4 pos. Ref.= 1 Pkt., 5 pos. Ref.= 2 Pkte., ab 6 pos. Ref.= 3 Pkte.;
2. Fachliche Erfahrung des vorgesehenen Projektteams mit Ref. verglb. Dienstleistungen in den letzten 3 J.=WF 30 - 0 pos. Ref. = Ausschluss, pos. Ref. für mind. 1 vglb. Objekt= 0 Pkt., pos. Ref. für mind. 2 vglb. Obj.= 1Pkte., pos. Ref. für mind. 3 vglb. Obj.= 2 Pkte, pos. Ref. für > 3 vglb. Obj.= 3 Pkte.
4. Erklärung über Anz. der beschäftigten Ingenieure / Techniker mit mind. 35h/Woche für das Projektteam (der PL wird hier nicht berücksichtigt!): WF 10 - keine= Ausschluss, 1 Ing./Tech.= 0 Pkt.; 2 Ing./Tech.= 1 Pkte., 3-4Ing./Tech.= 2 Pkte., > 5 Ing./Tech.= 3 Pkte.;
5. Erreichbarkeit innerhalb von ... Std.(schnellste Strecke, Adresse der Niederlassung bis Telegrafenstr. 29/33in Wermelskirchen, ohne akt. Verkehrslage: WF 10 - >3h= Ausschluss, 3 h= 0 Pkte., 2-<3h= 1 Pkt., 1-<2h= 2Pkte., <1h= 3 Pkte.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Angaben zu Mindestreferenzen, mindestens 3 pos. vglb. abgeschlossene Projekte in den letzten 3 Jahren mitGesamtprojektkosten von mind. 2 Mio. €;
2. Angaben zum Projektteam, mind. 1 pos. vglb. Referenz in den letzten 3 Jahren;
3. Referenzbezug und Angaben zur Erfahrung und berufl. Qualifikation d. Projektleiters (PL), mind. 5 J.Berufserfahrung;
4. Angaben zur Personalstruktur des Bewerbers.
Mindeststandards:
mind. 5 J. Berufserfahrung des Projektleiters;
mind. 1 Ingenieur als Projektmitarbeiter mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung (kann auch der PL sein);
Erreichbarkeit der Baustelle in max. 3h durch einen Projektverantwortlichen (Ing./ Techniker) bei Bedarf
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 (2) und (3) VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage Bewerbungsformular beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage Bewerbungsformular beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber (AG) wird fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge (TA) anhand d. in vorliegendener Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter formal zulässigen TA u. (Nachweis d. Erfüllung d. geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei Kriterien folgend bewertet werden:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge (TA) anhand d. in vorliegendener Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter formal zulässigen TA u. (Nachweis d. Erfüllung d. geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei Kriterien folgend bewertet werden:
Pro Auswahlkriterium können 0-3 Punkte vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolgerichtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl bis max. 300 Punkte. (Diese setzen sich zusammen aus den max. möglichen 30 Punkten für Teil A und max. möglichen 270 Punkten für Teil B).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Pro Auswahlkriterium können 0-3 Punkte vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolgerichtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl bis max. 300 Punkte. (Diese setzen sich zusammen aus den max. möglichen 30 Punkten für Teil A und max. möglichen 270 Punkten für Teil B).
Bewerber werden als geeignet angesehen, wenn die Mindestkriterien erfüllt werden konnten. Die 5 (fünf) Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter den Punktgleichen Bewerbern das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewerber werden als geeignet angesehen, wenn die Mindestkriterien erfüllt werden konnten. Die 5 (fünf) Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter den Punktgleichen Bewerbern das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten;
2. Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch über die e-Vergabe Plattform (d.h. Ausschluss v. TA, die schriftl., per E-Mail o. Fax eingereichtwerden;
3. bei Bewerbergemeinschaften (BG): vorliegen der Erklärung zur BG;
4. Angaben zu Nachunternehmern (NU): vorliegen der Erklärung zu NU;
5. Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten and. Unternehmen (Eignungsleihe), dann: vorliegen der Verpflichtungserklärung d. anderen Unternehmen;
6. Mehrfachbewerbungen (MB) sind nicht zulässig. Eine MB ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen (NL) eines Büros. MB von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher NL eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
6. Mehrfachbewerbungen (MB) sind nicht zulässig. Eine MB ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen (NL) eines Büros. MB von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher NL eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge;
7. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
8. Erklärung zur wirtschaftlichen verknüpfung mit anderen Unternehmen;
9. Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung: mind. 1,5 Mio Deckungssumme f. Personen und sonstige Schäden;
10. Angaben zum mittleren Gesamtumsatz, mind. 0,5 Mio. € pro Jahr in den letzten 3 Jahren;
11. Angaben zu Mindestreferenzen, mind. 3 pos. vglb. abgeschlossene Projekte in den letzten 3 Jahren mit Gesamtprojektkosten von mind. 2 Mio. €;
12. Angaben zum Projektteam;
13. Referenzbezug und Angaben zur Erfahrung und berufl. Qualifikation d. Projektleiters (PL), mind. 5 J. Berufserfahrung;
14. mind. 1 Ingenieur als Projektmitarbeiter mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung (kann auch der PL sein);
15. Angaben zur Personalstruktur des Bewerbers;
16. Erreichbarkeit der Baustelle in max. 3h durch einen Projektverantwortlichen (Ing./ Techniker) bei Bedarf
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
(Pkte. in den jew. Einzelkriterien sind nicht kummulativ, sondern alternativ!)
Zu III.1.2) Finanzielle u.wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 1. mittlerer Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre: Wichtungsfaktor (WF) 10 -unter 0,5 Mio. €/p.a.= Ausschluss, mind. 0,5 Mio. €/p.a.= 0 Pkte., über 0,5 Mio. €/p.a.= 1 Punkt, über 1,5 Mio. €/p.a.= 2 Pkte. und über 3 Mio. €/p.a.= 3 Punkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Fachliche Erfahrung des vorgesehenen Projektteams mit Ref. verglb. Dienstleistungen in den letzten 3 J.=WF 30 - 0 pos. Ref. = Ausschluss, pos. Ref. für mind. 1 vglb. Objekt= 0 Pkt., pos. Ref. für mind. 2 vglb. Obj.= 1Pkte., pos. Ref. für mind. 3 vglb. Obj.= 2 Pkte, pos. Ref. für > 3 vglb. Obj.= 3 Pkte.
3. Berufserfahrung (BE) des PL: WF 10 - unter 5 J. BE = Ausschluss, 5 J. BE = 0 Pkte., über 5 J. BE = 1 Pkt.,6-7 J. BE = 2 Pkte., > 7 J. BE = 3 Pkte.;
4. Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten Ingenieure/Techniker mit mind. 35 Std./Woche für das Projektteam, Projektleiter wird nicht berücksichtigt. (mindestens 1 Personenangabe): WF 10 - Ausschluss: kein Ingenieur / Techniker
5. Erreichbarkeit innerhalb von x Stunden möglich, bewertet wird die schnellste Strecke von der Adresse der Niederlassung bis zur Telegrafenstraße 29 in Wermelskirchen, ohne Berücksichtigung der aktuellen Verkehrslage. (maximal 3 h): WF 10 - Ausschluss: länger als 3 Stunden / 0 Punkte: 3 Stunden / 1 Punkt: 2 - < 3 Stunden / 2 Punkte: 1 - < 2 Stunden / 3 Punkte: < 1 Stunde
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
5. Erreichbarkeit innerhalb von x Stunden möglich, bewertet wird die schnellste Strecke von der Adresse der Niederlassung bis zur Telegrafenstraße 29 in Wermelskirchen, ohne Berücksichtigung der aktuellen Verkehrslage. (maximal 3 h): WF 10 - Ausschluss: länger als 3 Stunden / 0 Punkte: 3 Stunden / 1 Punkt: 2 - < 3 Stunden / 2 Punkte: 1 - < 2 Stunden / 3 Punkte: < 1 Stunde
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-08-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Abschlusserklärungen: der Bewerber/Bieter erklärt, dass die von ihm angegebenen Informationen in der von ihm eingereichten Eigenerklärung genau und korrekt sind u. er sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst ist. Er erklärt ebenfalls, dass er in der Lage ist, die Bescheinigungen und andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Abschlusserklärungen: der Bewerber/Bieter erklärt, dass die von ihm angegebenen Informationen in der von ihm eingereichten Eigenerklärung genau und korrekt sind u. er sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst ist. Er erklärt ebenfalls, dass er in der Lage ist, die Bescheinigungen und andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das vollständig auszufüllende Formular "Bewerbungsformular zum Verhandlungsverfahren", das um die in den Ziffern III.1) u. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben u. Nachweise zu ergänzen ist.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das vollständig auszufüllende Formular "Bewerbungsformular zum Verhandlungsverfahren", das um die in den Ziffern III.1) u. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben u. Nachweise zu ergänzen ist.
Die Unterlagen inkl. dem Bewerbungsformular zum Verhandlungsverfahren, stehen unentgeltlich, barrierefrei, rein elektronisch zum Abruf unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse zur Verfügung. Sollten die Unterlagen abgerufen werden, so wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform auf der die Unterlagen zum Download zur Verfügung stehen, zu registrieren, damit etwaige Bewerber-/Bieterinformationen, Änderungen oder sonstige Informationen dem Interessenten direkt zugesandt werden können. Anderenfalls wird dringend empfohlen, sich selbst über etwaige Bewerber-/Bieterinformationen etc. über die Vergabeplattform zu informieren.
Die Unterlagen inkl. dem Bewerbungsformular zum Verhandlungsverfahren, stehen unentgeltlich, barrierefrei, rein elektronisch zum Abruf unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse zur Verfügung. Sollten die Unterlagen abgerufen werden, so wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform auf der die Unterlagen zum Download zur Verfügung stehen, zu registrieren, damit etwaige Bewerber-/Bieterinformationen, Änderungen oder sonstige Informationen dem Interessenten direkt zugesandt werden können. Anderenfalls wird dringend empfohlen, sich selbst über etwaige Bewerber-/Bieterinformationen etc. über die Vergabeplattform zu informieren.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grds. alle Erklärungen/ Nachweise für jedes Mitgliedabzugeben. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV 2016 der NU u. ggf. deren NU, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, od. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von NU beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der NU zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grds. alle Erklärungen/ Nachweise für jedes Mitgliedabzugeben. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV 2016 der NU u. ggf. deren NU, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, od. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von NU beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der NU zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Gemäß § 47 (3) verlangt der AG eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters, sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Gemäß § 47 (3) verlangt der AG eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters, sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Fehlende Nachweise und Erklärungen sind auf Aufforderung innerhalb von 6 Tagen nachzureichen, werden diese auch bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag/das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften, vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen mit einer Beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichw. Bescheinigungen von Stellen aus anderen EUMitgliedsstaaten werden anerkannt.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften, vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen mit einer Beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichw. Bescheinigungen von Stellen aus anderen EUMitgliedsstaaten werden anerkannt.
Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig, siehe Pkt. II.2.9 der Bekanntmachung (Ausschlusskriterium).
Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen.
Enthalten die Bekanntmachung od. die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Enthalten die Bekanntmachung od. die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht!
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht!
Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 25.07.2023 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 25.07.2023 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.
Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat
Postanschrift: Postfach 200450
Postort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Telefon: +49 2202/13-0📞
Quelle: OJS 2023/S 126-400454 (2023-06-29)