Die Stadt Rotenburg (Wümme) plant zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Beauftragung eines Sanierungsträgers in den Fördergebieten „Innenstadt und Niederungen“ und „Wohngebiet auf dem Loh“ (im Sinne von § 157 BauGB und Nr. 5.3.1 (3) der niedersächsischen Städtebauförderrichtlinie). Als Kreisstadt kommt Rotenburg (Wümme) mit seinen rd. 22.000 EinwohnerInnen die Funktion eines wichtigen kulturellen, Versorgungs‐ und Verwaltungszentrums zu.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierungsträger
2023/13
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Rotenburg (Wümme) plant zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Beauftragung eines Sanierungsträgers in den Fördergebieten „Innenstadt und Niederungen“...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Rotenburg (Wümme) plant zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Beauftragung eines Sanierungsträgers in den Fördergebieten „Innenstadt und Niederungen“ und „Wohngebiet auf dem Loh“ (im Sinne von § 157 BauGB und Nr. 5.3.1 (3) der niedersächsischen Städtebauförderrichtlinie). Als Kreisstadt kommt Rotenburg (Wümme) mit seinen rd. 22.000 EinwohnerInnen die Funktion eines wichtigen kulturellen, Versorgungs‐ und Verwaltungszentrums zu.
Die Stadt Rotenburg (Wümme) plant zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Beauftragung eines Sanierungsträgers in den Fördergebieten „Innenstadt und Niederungen“ und „Wohngebiet auf dem Loh“ (im Sinne von § 157 BauGB und Nr. 5.3.1 (3) der niedersächsischen Städtebauförderrichtlinie). Als Kreisstadt kommt Rotenburg (Wümme) mit seinen rd. 22.000 EinwohnerInnen die Funktion eines wichtigen kulturellen, Versorgungs‐ und Verwaltungszentrums zu.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Ausgehend von den vorliegenden Fördermittelbewilligungen werden die Leistungen zunächst für den Zeitraum von 24 Monaten ab Vertragsabschluss vergeben. Es...”
Beschreibung der Verlängerungen
Ausgehend von den vorliegenden Fördermittelbewilligungen werden die Leistungen zunächst für den Zeitraum von 24 Monaten ab Vertragsabschluss vergeben. Es besteht die Option einer Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr, sofern Fördermittel vorhanden sind.
Zusammen mit der Beauftragung werden Optionen zur Beauftragung des Sanierungsträgers in den Folgejahren in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Förder- und Haushaltsmitteln vereinbart. Vorgesehen sind Optionen für Zeiträume von jeweils ein oder zwei Jahren bis zum Ende der jeweiligen Fördermaßnahme „Innenstadt und Niederungen“ und „Auf dem Loh“.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger entsprechend § 158 BauGB
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger entsprechend § 158 BauGB
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Liste der wesentlichen ab 01.01.2020 erbrachten Leistungen des Anbieters in den Förderkulissen „Lebendige Zentren“ und „Sozialer Zusammenhalt“ möglichst in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Liste der wesentlichen ab 01.01.2020 erbrachten Leistungen des Anbieters in den Förderkulissen „Lebendige Zentren“ und „Sozialer Zusammenhalt“ möglichst in vergleichbarer Aufgabenstellung mit der Angabe der Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeber sowie der an der Umsetzung beteiligten Projektverantwortlichen;
Eigenerklärung über die personellen Kapazitäten des Bieters bezogen auf die ausgeschriebene Leistung der letzten 5 Jahre
Erfahrungen mit der Förderkulisse „Lebendige Zentren“ und „Sozialer Zusammenhalt, Referenzsteckbriefe auf je 1 DIN A 4, je Förderkulisse, sowie Referenzsteckbriefe mit Erfahrungen in der Akteursbeteiligung sowie in der Prozessmoderation ab 01.01.2020 sowie die Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren;
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-23
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 186-581335 (2023-09-22)