Bitte beachten Sie neben den übrigen Vorgaben und Regelungen aus den Vergabeunterlagen auch die nachstehenden Regelungen:
9.1 Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Als elektronisches Mittel nutzt die Auftraggeberin hierzu die Vergabeplattform des Deutschen Vergabepor-tals (DTVP). Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen (Bieter), finden sich unter
http://www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter
https://support.cosinex.de/unternehmen. Die jeweils aktuellen Vorgaben, Regelungen und Hinweise des DTVP, insbesondere soweit sie die Kommunikation durch Bieter betreffen, sind zu beachten. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Da die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das DTVP erfolgt, obliegt es dem Bieter, sich auf dem jeweils aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und der zugehörigen Informationen über das DTVP zu halten.
9.2 Technische Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren
Eine Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Angeboten setzt voraus, dass sich der Bieter beim DTVP registriert. Soweit der Bieter noch nicht beim DTVP registriert ist, ist die Registrierung kostenfrei unter
http://www.dtvp.de erforderlich. Für die elektronische Einreichung von Angeboten ist die Nutzung des "Bietertools" erforderlich. Das "Bietertool" wird kostenfrei über das DTVP für dort registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Angebotsabgabe kann über das "Bietertool" insgesamt eine maximale Datenmenge von 500 MB an die Auftraggeberin übermittelt werden (Gesamtdatenmenge von Dateien in den Bereichen "Auszufüllenden Dokumente" und "Eigene Dokumente" des Bietertools).
9.3 Fragen / Hinweise der Bieter
Fragen / Hinweise u. ä. der Bieter zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion des DTVP (vgl. Ziff. 9.1 und 9.2 dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) an die Auftraggeberin zu übermitteln. Dabei ist das von der Auftraggeberin mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte "09_Formblatt Bieterfragen" zu verwenden. In anderer Form oder auf anderem Wege eingereichte Fragen / Hinweise u. ä., insbesondere telefonische Fragen / Hinweise u. ä. werden grundsätzlich nicht be-antwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen / Hinweise u. ä. erteilt, die bis zum 13. Oktober 2023 vom Bieter auf dem vorgeschriebenen Kommunikationsweg eingegangen sind. Später eingehende Fragen / Hinweise u. ä. müssen nicht mehr bearbeitet werden. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Fragen / Hinweise u. ä. zu reagieren, hierauf ggf. zusätzliche Auskünfte zu erteilen, um dem Bieter ausreichend Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Im Übrigen gilt Ziff. 1 der Bewerbungsbedingungen.
9.4 Weitere Vorgaben und Regelungen für das Angebot
a) Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden. Abgegebene Angebote können nach Ablauf der Angebotsfrist nicht mehr zurückgezogen werden.
b) Die Unterzeichnung des Angebotsschreibens - grundsätzlich in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - umfasst sämtliche weitere Erklärungen und Angaben des Bieters, die er mit seinem Angebot einreicht.
c) Soweit die Auftraggeberin im Vergabeverfahren Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vornimmt, werden diese grundsätzlich über die Unterlage "09_Formblatt Bieterfragen" vorgenommen und gelten in ihrer letztgültigen Fassung. Dies gilt insbesondere für solche Änderungen / Ergän-zungen, die Vertragsbestandteile betreffen; die Unterlage "09_Formblatt Bieterfragen" wird daher in der jeweils letztgültigen von der Auftraggeberin im Vergabeverfahren bereitgestellten Fassung ebenfalls Vertragsbestandteil (vgl. B) dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes i. V. m. Ziff. 2 der Unterlage "03_Angebotsschreiben". Ungeachtet dessen behält sich die Auftraggeberin vor, Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen durch eine Aktualisierung der betreffenden Vergabeunterlagen vorzunehmen.
d) Für die Erstellung und Einreichung von Angeboten oder die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt keine Vergütung, Entschädigung oder Kostenerstattung.
e) Die eingereichten Angebote werden gemäß den jeweils geltenden vergaberechtlichen Vorschriften geprüft und gewertet. Bitte beachten Sie insbesondere die insoweit jeweils geltenden zwingenden Aus-schlussgründe (z. B. bei nicht form- und fristgerecht eingereichten Angeboten oder Angeboten, die Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten). Beachten Sie außerdem die Vor-gaben zu den mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen (vgl. hierzu insbesondere die Buchstaben A) bis D) sowie Ziff. 3.1 dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und die Auflistung der Anlagen in der Unterlage "03_Angebotsschreiben".
9.5 Bietergemeinschaften
Für Bietergemeinschaften gilt grundsätzlich Ziff. 5 der Bewerbungsbedingungen. Zur Abgabe der ent-sprechenden Erklärungen hat die Auftraggeberin mit den Vergabeunterlagen das Formblatt "05_Erklaerung Bieter- u. Arbeitsgemeinschaft" zur Verfügung gestellt. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Formblätter "08a_Erklaerung zu Ausschlussgruenden" und "08b_Erklaerung zur Eignung" sowie "08c_Erklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und einzureichen.
9.6 Andere Unternehmen / Dritte
Im Auftragsfall sind die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen. Andere Unternehmen (Dritte) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin in die Erbringung der Leistungen einbezogen werden.
Bieter und Bietergemeinschaften, die beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, haben mit Angebotsabgabe mindestens die Teile des Auftrags zu benennen. Soweit zumutbar sind diese Dritten auch bereits mit Angebotsabgabe - jedenfalls aber auf geson-dertes Verlangen der Auftraggeberin - zu benennen.
Soweit Bieter oder Bietergemeinschaften darüber hinaus Kapazitäten dieser Dritten auch im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Bieters / der jeweiligen Bietergemeinschaft in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), haben die Bieter / die Bietergemeinschaft dies in ihrem Angebot zu erklären. Für diesen Fall einer Eignungsleihe sind mit Angebotsabgabe für die betroffenen Dritten die erforderlichen Erklärungen zum Nachweis ihrer Eignung unter Verwendung der dafür von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formblätter ("07_Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen", "08a_Erklaerung zu Ausschlussgruenden", "08b_Erklaerung zur Eignung") auszufüllen und einzureichen. Zur Abgabe sämtlicher vorstehender Erklärungen hat die Auftraggeberin mit den Vergabeunterlagen die Formblätter "06_Erklaerung zum Einsatz anderer Unternehmen" und "07_Verpflichtungserklaerung anderer Un-ternehmen" zur Verfügung gestellt.
9.7 Vergabestatistik
Auftraggeber i.S.d. §§ 98 ff. GWB sind gemäß Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (VergStatVO) nach Abschluss des Vergabeverfahrens verpflichtet, ab den Voraussetzungen gemäß § 2 VergStatVO die in § 3 VergStatVO geregelten Daten an die durch die VergStatVO festgelegte zuständige Stelle zu übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Daten, insbesondere der Netto-Auftragswert des Angebots, auf das der Zuschlag erteilt wird, Gegenstand dieser Datenübermittlung sind.
9.8 Bieterpräsentation
Im Rahmen der Angebotswertung finden in der Woche ab dem 13.11.2023 (13.11.-17.11.2023) Bieterpräsentationen statt, im Rahmen derer die Bieter ihr Angebot (Präsentationsunterlage) zu den Themen Qualität der zu erwartenden Leistung sowie Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals persönlich vorstellen.
Für die Bieterpräsentation ist ein Zeitraum von maximal 60 Minuten je Bieter vorgesehen, wovon maximal 30 Minuten für die eigentliche Bieterpräsentation vorgesehen sind. Weitere circa 15-20 Minuten sind für Rückfragen des Auftraggebers zum Angebot des Bieters vorgesehen sowie weitere ca. 10-15 Minuten für die Begrüßung und Hinweise zum weiteren Fortgang des Vergabeverfahrens und die Verabschiedung.
Hinweise zu dem genauen Termin und dem Ort der Bieterpräsentation werden den Bietern nach Ablauf der Angebotsfrist / Öffnung der Angebote spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin individuell mitgeteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDY1M0KFY36