Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link
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Die Bedingungen ergeben sich aus dem Formular 124, welches den Vergabeunterlagen beiliegt (uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang gebührenfrei entsprechend Ziffer I.3) der Bekanntmachung). Alternativ zur Verwendung des Formulars 124 kann die Eignung entsprechend dieser Ziffer nachgewiesen werden:
— durch Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., PQ-VOB) oder
— anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
1) Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen, insbesondere Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung, kann unter der in Ziffer I.1) genannten
Kontaktadresse kostenfrei heruntergeladen werden) oder Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis.
— Eintragung in das Handelsregister, bzw. entsprechende Erklärung, falls dies nicht verpflichtend ist,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— Erklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70
StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§35 GewO), Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB,
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Geschäftsführung oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der
Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen (§§ nach StGB) Terrorismusfinanzierung oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollten, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 zu begehen (§ 89c), Bestechlichkeit
und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländ. Abgeordneter
i. Zus. m. internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller bzw. terroristischer Vereinigungen (§ 129, 129a), kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland (§ 129b), Menschenhandel bzw. Förderung desselben (§§ 232-233a), Diebstahl (§ 242), Unterschlagung (§ 246), Erpressung
(§ 253), Geldwäsche (§ 261), Betrug/Subventionsbetrug/Kreditbetrug (§ 263, 264, 165b), Untreue (§ 266), Urkundenfälschung (§ 267), Fälschung techn.
Aufzeichnungen (§ 268), Delikte i. Zus. m. Insolvenzverfahren (§ 283 ff.), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298),
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299), Brandstiftung (§ 306), Baugefährdung (§ 319), Gewässer- u. Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a),
unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326). Vorteilsgewährung (§ 333), Bestechung (§ 334), jeweils auch in Verbindung mit § 335a, die mit
Freiheitsstrafen von über 3 Monaten oder Geldstrafen von über 90 Tagessätzen geahndet wurde. Dem steht i. S. d. genannten Vorschriften eine
Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich,
— Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Belangung aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von über 3 Monaten, einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR
erfolgte.
2) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung vorzulegen:
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate,
— Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt),
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Siehe hierzu auch die Hinweise unter Ziffer VI.3).